Inhalt und Gliederung
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten und regelt den Umgang mit Waffen und Munition im Rahmen des deutschen Waffenrechts, insbesondere den
- Erwerb von Waffen,
- deren Lagerung,
- den Handel mit Waffen,
- deren Instandsetzung sowie
- verbotene Waffen.
Das Waffengesetz umfasst insgesamt 60 Paragraphen und ist in sechs Abschnitte gegliedert. Darunter fallen
- Allgemeine Bestimmungen,
- Umgang mit Waffen oder Munition,
- Sonstige waffenrechtliche Vorschriften,
- Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes und
- Übergangsvorschriften / Verwaltungsvorschriften.
Geschichtliche Entwicklung
Im 19. Jahrhundert gab es waffenrechtliche Regelungen lediglich auf Landesebene (z. B. in Preußen) – einheitliche Gesetzgebungen innerhalb Deutschlands entstanden erst nach dem Ersten Weltkrieg. Am 18. März 1938 erließen die Nationalsozialisten das Reichswaffengesetz (RWaffG), das hauptsächlich Regimegegnern und Staatsfeinden die Beschaffung von Waffen erschweren sollte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Waffenbesitz zunächst gänzlich verboten. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland lockerten sich die Bestimmungen und das Reichswaffengesetz trat wieder in Kraft. 1973 wurde es schließlich durch das Bundeswaffengesetz ersetzt, das zuletzt 2003 neu gefasst wurde. Bis heute gilt das deutsche Waffengesetz neben dem britischen als eines der strengsten.
Waffenregister
Nach der EU-Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens bis zum Jahr 2014 national ein elektronisch geführtes Waffenregister zu schaffen. Für jede erlaubnispflichtige Waffe soll nachvollziehbar sein
- wer Besitzer der Waffe ist,
- seit wann er die Waffe besitzt und
- wo bzw. von wem sie erworben wurde.
Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll über den aktuellen Besitzer und mögliche Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgt werden können. In Deutschland ist das Nationale Waffenregister (NWR) bereits am 1. Januar 2013 in Betrieb genommen worden.
Verschärfung des Waffenrechts
Die Europäische Kommission plant seit 2013 eine Verschärfung des Waffenrechts innerhalb Europas. Demnach soll der Zugang zu bestimmten Waffentypen für den zivilen Gebrauch weiter eingeschränkt und der Verkauf und Besitz von Luftgewehren stärker reguliert werden. Außerdem soll der Verkauf von Waffen und Munition über das Internet verboten und Schusswaffen künftig mit biometrischen Sensoren ausgestattet werden. Durch die Speicherung ausschließlich personenbezogener Daten können erworbene Schusswaffen somit nur von ihrem rechtmäßigen Besitzer verwendet werden.