Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft
Zu den Strafverfolgungsbehörden gehören in Deutschland die Polizeibehörden der Bundesländer, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Zollfahndungsbehörden und die Staatsanwaltschaften. Auch die Steuerfahndung der Finanzbehörden zählt zu den Strafverfolgungsbehörden. Die Behörden ermitteln im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) Strafverfolgungsbehörden müssen sich dabei an das so genannte Legalitätsprinzip halten. Das bedeutet, dass sie bei dem Verdacht auf eine Straftat dazu verpflichtet sind, diesem nachzugehen und gegen Tatverdächtige zu ermitteln.
Aufgaben
- Die Landespolizei ermittelt in der Regel bei allgemeinen Straftaten, zum Beispiel im Bereich der Einbruchskriminalität oder bei Sexual- oder Gewaltdelikten.
- Die Bundespolizei kümmert sich unter anderem um die Sicherheit an Bahnhöfen, Flughäfen und in Grenzgebieten.
- Das Bundeskriminalamt ist hauptsächlich für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verbrechensbekämpfung sowie zur Verhinderung und ggf. Aufklärung schwerster Verbrechen (u. a. Terrorismus) zuständig.
- Zu den Aufgaben der Steuerfahndungsbehörden gehört etwa, Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten nachzugehen und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln.
- Für den Bereich Schmuggel und illegale Beschäftigung bzw. Schwarzarbeit sind in erster Linie die Zollbehörden zuständig.
- Die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren und stellt am Schluss der Ermittlungen das Verfahren entweder ein oder erlässt einen Strafbefehl bzw. erhebt Anklage vor dem zuständigen Strafgericht.