Dienstgrad / -bezeichnung

Ein Dienstgrad bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer Rangordnung bei der Polizei, beim Militär, bei Behörden, zivilen Organisationen (z. B. Feuerwehr) oder anderen Hilfsorganisationen.

Dienstbezeichnungen von Polizeibeamten

Die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen von Polizeibeamten werden umgangssprachlich „Dienstgrade“ genannt. Es existieren folgende (bis Besoldungsgruppe A 16 bundeseinheitliche) Bezeichnungen für die Laufbahn des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes:

  • Mittlerer Polizeivollzugsdienst
    • Polizeimeisteranwärter/in
    • Polizeimeister/in
    • Polizeiobermeister/in
    • Polizeihauptmeister/in
    • Polizeihauptmeister/in mit Amtszulage
  • Gehobener Polizeivollzugsdienst
    • Polizeikommissar/-in
    • Polizeioberkommissar/-in
    • Polizeihauptkommissar/-in
    • Polizeihauptkommissar/-in mit Zulage
    • Erste/r Polizeihauptkommissar/-in
  • Höherer Polizeivollzugsdienst
    • Polizeirat / Polizeirätin
    • Polizeioberrat / Polizeioberrätin
    • Polizeidirektor/-in
    • Leitende/r Polizeidirektor/-in

Im uniformierten Dienst sind die jeweiligen Amtsbezeichnungen durch verschiedenfarbige Sterne (Mittlerer Dienst: blau, Gehobener Dienst: silber/weiß, Höherer Dienst: gold/gelb) auf den Schulterklappen gekennzeichnet. Die Anzahl der Sterne reicht von einem Stern (z. B. Polizeikommissar) bis zu maximal fünf (z. B. Erster Polizeihauptkommissar).

Dienstgrade beim Militär

Ursprünglich stammt der Begriff Dienstgrad aus dem Bereich des Militärs. Dort hat er sich etabliert, um Befehlsstrukturen und Vorgesetztenverhältnisse zu ermöglichen und die Rangordnung unter Soldaten zu regeln. Der jeweilige Dienstgrad wird durch ein Rangabzeichen oder Kennzeichen an Uniform oder Kopfbedeckung angezeigt.

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