Rechtsextremismus

Für „Rechtsextremismus“ existiert keine einheitliche Definition. Allgemein gilt: Rechtsextreme unterstützen die Schaffung „rassisch, ethnisch oder kulturell einheitlicher Volksgemeinschaften“, lehnen demokratische Werte ab und sind gewaltbereit.

Von radikal zu extrem

Das Phänomen „Extremismus“ zeigt sich in vielen Ausprägungen. Dementsprechend gibt es auch viele Definitionen und Erklärungsmuster. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat klargestellt, wo aus seiner Sicht die Grenze zwischen radikalem Denken und Extremismus verläuft: Wer grundsätzliche Zweifel an der Struktur der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußert und sie von Grund auf verändern will, ist damit noch kein Extremist. Erst wenn sich Radikale eindeutig gegen den Kernbestand der Verfassung wenden, also gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, gelten sie als Extremisten. Der Politikwissenschaftler Richard Stöss hebt vier Elemente hervor, die Rechtsextremismus charakterisieren. Kurz gefasst handelt es sich dabei um: 
übersteigerten Nationalismus
die Ablehnung der allgemein gültigen Freiheits- und Gleichheitsrechte
Widerstand gegenüber parlamentarisch-pluralistischen Systemen und
das Idealisieren einer „ethnisch homogenen Volksgemeinschaft“ mit Führerkult.
Die Initiative Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus bietet online Informationen zu den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Dazu zählen

  • Versuche, rechtsextremes Gedankengut mit Hilfe von Verlagen oder Schulungszentren in intellektuelle Kreise zu tragen 
  • Basisarbeit auch unter dem Deckmantel sozialen Mitgefühls im Rahmen von rechtsextremistischen Parteien wie der NPD oder DVU 
  • neonazistische Kameradschaften 
  • die rechtsextreme Musikszene, die unpolitische, gewaltbereite Jugendliche zum Einstieg bewegen möchte 
  • der Betrieb zahlreicher rechtsextremer Internetplattformen oder entsprechende Umtriebe in sozialen Netzwerken.

 Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Rechtsextreme kämpfen gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht zählte zu diesen Eckpfeilern in einem Urteil im Jahr 1952 folgende Punkte: 

  • die Achtung vor den Menschenrechten, insbesondere jenem auf Leben und freie Entfaltung
  • die Volkssouveränität
  • die Gewaltenteilung
  • die Verantwortlichkeit der Regierung
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • die Unabhängigkeit der Gerichte
  • das Mehrparteienprinzip
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes gab es in Deutschland Ende 2011 225 rechtsextremistische Organisationen und Personenzusammenschlüsse mit insgesamt rund 22.400 Mitgliedern. 

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat auf ihrer Webseite einen Schwerpunkt Rechtsextremismus eingerichtet – mit Hintergrundinformationen und einer internationalen Presseschau zu aktuellen Entwicklungen. 
Zudem stellt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Positionspapier zum Thema Rechtsextremismus zur Verfügung.

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