Todesstrafe

Die Todesstrafe ist ein Urteil, das in einem Gerichtsverfahren für Verbrechen verhängt und mit der Hinrichtung des Schuldigen vollstreckt wird. Tatbestände und Formen der Hinrichtung variieren dabei stark je nach Land.

Anwendung der Todesstrafe 

Die Todesstrafe wird seit Jahrtausenden angewendet. Heute ist sie umstritten, wird jedoch noch in 50 Staaten praktiziert; über 130 wenden sie nicht mehr an. Laut des Fünfjahresberichts der Vereinten Nationen (Stand 2013) sind folgende sieben Staaten für 95 Prozent aller Hinrichtungen weltweit verantwortlich: China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, die USA, Nordkorea und Irak. In Westdeutschland fand am 18. Februar 1949 die letzte strafgerichtliche Hinrichtung statt. Die letzten Todesurteile aus den Nürnberger Prozessen wurden nach Rechtsprechung der Alliierten im Juni 1951 vollstreckt. In der DDR gab es zuletzt eine Hinrichtung im Jahr 1981. Der Grund war „vollendete Spionage“. 

Straftatbestände 

Eine Todesstrafe wird in der Regel für den Tatbestand des Mordes ausgesprochen. In China, Saudi-Arabien, Indien und Singapur wird sie auch für andere Vergehen verhängt, zum Beispiel für: 

Abschaffung der Todesstrafe 

Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 durch die Verfassung in Art. 102 GG abgeschafft. Vollständig abgeschafft wurde die Todesstrafe in Belgien 1996, in Griechenland und in der Türkei im Jahr 2004 und in Lettland sogar erst 2012 (letzte Hinrichtung war 1996). In Europa verpflichtet das 2003 in Kraft getretene 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Staaten des Europarats, die es unterzeichnet und ratifiziert haben, zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Im Jahr 2007 wurde bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, die zur weltweiten Aussetzung der Todesstrafe aufruft.

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