Aufgaben
Gerichte sollen im Rahmen von fairen, geregelten Gerichtsverhandlungen eine unabhängige, gerechte, staatliche Rechtsprechung gewährleisten. Diese Aufgabe übernehmen neutrale Richter, die sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich auf geltendes Recht stützen. Ziel ist es, in einem Streit den Rechtsfrieden wiederherzustellen, indem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird.
Aufgabenfelder
Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland den Aufbau und die Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte. Es gibt verschiedene Arten von Gerichten auf Bundes- und Landesebene mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern
- Ordentliche Gerichte (z. B. Amtsgericht, zuständig für Zivil- und Strafrecht). Höchstes Gericht: Bundesgerichtshof (BGH)
- Verfassungsgerichte (zuständig für Fälle, die das Grundgesetz oder die jeweiligen Landesverfassungen betreffen). Höchstes Gericht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
sowie verschiedene Fachgerichte. Zu diesen zählen:
- Arbeitsgerichte (zuständig für arbeitsrechtliche Fälle). Höchstes Gericht: Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
- Finanzgerichte (zuständig für steuer- oder zollrechtliche Fälle) Höchstes Gericht: Bundesfinanzhof (BFH)
- Verwaltungsgerichte (zuständig für Fälle aus der öffentlichen Verwaltung). Höchstes Gericht: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- Sozialgerichte (zuständig für sozialrechtliche Fälle). Höchstes Gericht: Bundessozialgericht (BSG)