Gericht

Gerichte sind für die unabhängige Rechtsprechung und -pflege in einem Rechtsstaat verantwortlich. Sie sind als Judikative (rechtsprechende Gewalt) neben Legislative (Gesetzgebende Gewalt) und Exekutive (Ausführende Gewalt) Teil der Gewaltenteilung.

 Aufgaben 

 Gerichte sollen im Rahmen von fairen, geregelten Gerichtsverhandlungen eine unabhängige, gerechte, staatliche Rechtsprechung gewährleisten. Diese Aufgabe übernehmen neutrale Richter, die sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich auf geltendes Recht stützen. Ziel ist es, in einem Streit den Rechtsfrieden wiederherzustellen, indem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird. 

 Aufgabenfelder 

 Das Gerichtsverfassungsrecht regelt in Deutschland den Aufbau und die Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte. Es gibt verschiedene Arten von Gerichten auf Bundes- und Landesebene mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern

  • Ordentliche Gerichte (z. B. Amtsgericht, zuständig für Zivil- und Strafrecht). Höchstes Gericht: Bundesgerichtshof (BGH) 
  • Verfassungsgerichte (zuständig für Fälle, die das Grundgesetz oder die jeweiligen Landesverfassungen betreffen). Höchstes Gericht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 

sowie verschiedene Fachgerichte. Zu diesen zählen: 

  • Arbeitsgerichte (zuständig für arbeitsrechtliche Fälle). Höchstes Gericht: Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt 
  • Finanzgerichte (zuständig für steuer- oder zollrechtliche Fälle) Höchstes Gericht: Bundesfinanzhof (BFH) 
  • Verwaltungsgerichte (zuständig für Fälle aus der öffentlichen Verwaltung). Höchstes Gericht: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 
  • Sozialgerichte (zuständig für sozialrechtliche Fälle). Höchstes Gericht: Bundessozialgericht (BSG) 
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