Hubschrauberstaffel

Hubschrauberstaffeln der Polizei unterstützen ihre Kollegen bei der Verbrechensbekämpfung, der Vermisstensuche, bei Katastropheneinsätzen und der Bewältigung besonderer Verkehrs- und Einsatzlagen aus der Luft.

Organisation 

Polizeihubschrauberstaffeln (PHuSt) sind den jeweiligen Landespolizeien bzw. Bereitschaftspolizeien angegliedert. Eine Hubschrauberstaffel wird von einem Staffelleiter organisiert und besteht in der Regel aus zwei bis fünf Hubschraubern mit jeweils drei Besatzungsmitgliedern – Pilot, Flugtechniker und FLIR-Operator (Forward Looking Infra Red, zuständig für die taktische Zusatzausrüstung an Bord). Mit Ausnahme von Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein verfügen alle Landespolizeien über je eine Polizeihubschrauberstaffel. Die größten Hubschrauberflotten haben die Landespolizei Bayern (acht Maschinen) und die Landespolizei Nordrhein-Westfalen (sieben Maschinen). 

Modernste Technik an Bord 

Die Polizeihubschrauber (PHS) sind leichte Mehrzweckhubschrauber („Eurocopter“), die mit innovativer Einsatztechnik wie 

  • Wärmebildkameras, 
  • Nachtsichtgeräten, 
  • digitalen Multifunktionsdisplays, 
  • Wetterradaren, 
  • Suchscheinwerfern, 
  • BOS-Funkgeräten und 
  • Lautsprecheranlagen ausgerüstet sind. 

Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten 

  • Verkehrsüberwachung aus der Luft 
  • Suche nach Vermissten 
  • Observation und Fahndung 
  • Flüge im Rahmen des Umweltschutzes 
  • Beweissicherung und Dokumentation 
  • digitale Bildübertragung bei polizeilichen Großeinsätzen und Bilddokumentation bei großen Schadensereignissen 
  • Bahn- und Grenzüberwachung 
  • Durchführen von Luftraum-Schutzmaßnahmen 
  • Einsatzflüge mit Spezialeinheiten (Soforteinsätze) 

Ausbildung des Personals 

Für eine Verwendung im fliegenden Personal der Polizeihubschrauberstaffel muss man zunächst eine Ausbildung zum Polizeibeamten abgeschlossen haben. Im Anschluss kann man sich, bei Bedarf der Polizeihubschrauberstaffel, für eine Qualifikation zum Piloten, Flugtechniker oder FLIR-Operator bewerben. Dazu durchläuft der Interessent zunächst einen theoretischen und praktischen Auswahltest. Anschließend erfolgt die flugmedizinische Untersuchung (Tauglichkeitsklasse I). Danach beginnt die Spezialausbildung für die Funktion des Piloten, Flugtechnikers oder FLIR-Operators. 

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