Fingerabdruck

Ein Fingerabdruck (Daktylogramm) ist die Abbildung der Linien der Fingerkuppenhaut auf Gegenständen oder Personen. Die Form dieser Papillarleisten ist bei jedem Menschen anders und daher einzigartig.

Spurensicherung 

Das Fingerabdruckverfahren wird im Erkennungsdienst der Polizei eingesetzt. Dieser daktyloskopische Identitätsnachweis dient in der Kriminalistik zur Identifizierung von Personen, denn jeder Fingerabdruck ist einzigartig. Dies gilt selbst für eineiige Zwillinge. Deren Abdrücke können sich zwar sehr ähneln, sie unterscheiden sich jedoch in einigen Abweichungen voneinander. 

Fingerabdrücke entstehen durch Anhaftungen von Fett oder Schweiß an Gegenständen, die jemand berührt hat. Um einen Abdruck haltbar zu machen, wird bei der Spurensicherung mit verschiedenen Verfahren gearbeitet: 

  • Spurensicherungspulver 
  • chemisches Ninhydin-Verfahren für Papiere 
  • Hochvakuum-Metallbedampfung für glatte Oberflächen 

Ein Fingerabdruck besteht aus einem Grundmuster aus Schleifen und Bögen sowie feinen Strukturen. Er verfügt über bis zu 100 anatomische Merkmale. Bei der Spurensicherung werden jedoch oft nur Fragmente gefunden. Die rund 40 Merkmale eines Fingerabdrucks werden in eine mathematische Formel gefasst, die bis zu 1.000 Zeichen lang sein kann. 

Seit Ende der 1990er Jahre hilft auch der sogenannte „genetische Fingerabdruck“ bei der schnellen und sicheren Identifizierung von Tätern. Dabei wird aus den am Tatort gesicherten Körperzellen das unverwechselbare DNA-Profil einer Person erstellt. Das BKA hat 1998 eine zentrale DNA-Analyse-Datei eingerichtet mit den Daten von Wiederholungstätern schwerer Straftaten. 

Die Papillarleisten in der Haut, die das Bild des Fingerabdrucks formen, bilden sich bei Babys in der 16. Woche noch im Mutterleib. Der individuelle Fingerabdruck, dessen Muster genetisch festgelegt ist, bleibt bis nach dem Tod eines Menschen immer gleich. 

Historie 

Der Begriff „Daktyloskopie“ ist eine Zusammensetzung den griechischen Wörtern Daktylos (Finger) und Skopia (Ausschauen). Es ist eines der ältesten biometrischen Verfahren. Zwei Männer entdeckten es unabhängig voneinander: 1858 kam der britische Kolonialbeamte Sir William James Herschel auf die Idee und 1880 schlug der Engländer Henry Faulds vor, Fingerabdrücke zur Überprüfung von Verbrechern zu nutzen, was jedoch keinen Anklang fand. Francis Galton und Edward Richard Henry entwickelten Systeme zur Klassifizierung von Fingerabdrücken. Heute werden Fingerabdrücke mit Hilfe von Computern und dem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) gespeichert und verglichen. 

Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) 

Alle von der Polizei in Deutschland gesicherten Fingerabdrücke sind beim Bundeskriminalamt im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) erfasst. Im Jahr 2013 sind die Fingerabdrücke von über 2.800.000 Personen in Deutschland und rund 6.000 Ausländern gespeichert. Über AFIS werden Spuren abgeglichen, die an neuen Tatorten gefunden wurden. Dem Bundeskriminalamt werden pro Monat etwa 29.000 Fingerabdruckblätter zur Auswertung übergeben. Die Bestände werden aufgrund von Datenschutzbestimmungen regelmäßig bereinigt. 

Fast ID in Streifenwagen 

Seit Beginn des Jahres 2006 ist es möglich, Personen direkt im Streifenwagen anhand ihrer Fingerabdrücke zu identifizieren. Dies geschieht durch das sogenannte Fast-ID-Verfahren. Das ist ein mobiler Einzelfingerscanner, mit dem die Abdrücke aufgenommen und innerhalb von Minuten im Fingerabdruck-Identifizierungs-System recherchiert werden können. Fast-ID wird im Streifendienst, bei Razzien sowie bei Vorkontrollen zu Fußballspielen oder Konzerten eingesetzt. 

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