Richter

Ein Richter nimmt bei einem Gericht Aufgaben der Rechtsprechung wahr und fällt als neutrale und unparteiische Person Rechtsentscheidungen, bei denen er an das Gesetz gebunden ist.

Der Beruf 

Man unterscheidet zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern. Berufsrichter sind vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt und müssen die Befähigung zum Richteramt im Sinne des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) haben. Dafür müssen sie einerseits ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen haben. Außerdem müssen sie anschließend einen juristischen Vorbereitungsdienst (das sog. Referendariat) mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen haben. Berufsrichter werden in der Regel auf Lebenszeit ernannt. Ehrenamtliche Richter müssen keine juristische Ausbildung durchlaufen und demnach keine Befähigung zum Richteramt haben. Sie haben aber dennoch dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie werden für die Dauer von vier Jahren aufgrund von Vorschlagslisten berufen und können danach ggf. erneut berufen werden. 

Hauptaufgaben 

  •  Leitung und Entscheidung von Zwischen- und Hauptverfahren in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit 
  • Feststellen der Tatbestände und Festsetzen der Urteile 
  • Anordnung von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und sonstigen von der Staatsanwaltschaft beantragten richterlichen Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren wie 
    • Untersuchungshaft, 
    • richterliche Vernehmungen oder 
    • Maßnahmen zur Beweissicherung
Zurück