Buße

Die Buße beziehungsweise das Bußgeld oder die Geldbuße ist eine Sanktion von Ordnungswidrigkeiten, die nicht besonders schwerwiegend sind.

Rechtliche Grundlage 

Grundlage für die Geldbuße ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wie hoch eine Buße ausfällt, hängt ab von der Bedeutung der Tat, dem Grad des Vorwurfs, der den Täter trifft, sowie dem erzielten (finanziellen) Vorteil. In jedem Fall soll die Geldbuße höher sein als der wirtschaftliche Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Im Gegensatz zur Geldstrafe bleibt bei der Bemessung der Geldbuße in einem Bußgeldverfahren die wirtschaftliche Lage des Täters meist unberücksichtigt. 

Bußgeldelikte:

Ordnungswidrigkeiten sind im Gegensatz zu Straftaten Gesetzesverstöße ohne kriminellen Gehalt und werden nur mit einer Geldbuße geahndet.

  • Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr 
  • Falschparken 
  • Verletzung der Meldepflicht 
  • Hundegebell zur Mittagszeit 

Der Bußgeldkatalog 

Waren die Regelsätze für Geldbußen, Vorschriften für Verwarnungen und Fahrverbote früher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, gibt es seit November 2011 einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV). Handelt es sich um Vergehen im Straßenverkehr, erfolgt ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (also Punkte) erst ab einem Bußgeldbetrag von 40 Euro. 

Höhe der Geldbuße 

Die Höhe der Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und höchstens 1.000 Euro (§ 17 Absatz 1 OWiG). Generell unterscheidet man zwischen Verwarngeld (5 bis 35 Euro) und Bußgeld (ab 40 Euro). Bußgelder können dann um ein vielfaches höher als 1.000 Euro ausfallen, wenn sie nach speziellen Gesetzen wie dem Naturschutzgesetz oder dem Kartellrecht bemessen werden. 

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