Polizei

Die Polizei gehört zur Exekutive, das heißt zur ausführenden Gewalt eines Staates. Ihre generelle Aufgabe ist die Gefahrenabwehr und die Wahrung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Basis des Polizeirechts.

Aufgaben der Polizei

Die Organisation der Polizei in Deutschland ist Ländersache, die einzelnen Polizeien unterstehen den jeweiligen Innenministerien der verschiedenen Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt außerdem über ein Landeskriminalamt (LKA). Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sind polizeiliche Einrichtungen des Bundes und unterstehen dem Bundesinnenministerium. Zu den Aufgaben der Polizei gehört es zum Beispiel:

  • Notfallhilfe zu leisten
  • Gefahren abzuwehren (Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Unterbinden von gesetzwidrigem Verhalten)
  • strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu verfolgen
  • den Verkehr zu überwachen und zu regeln Die Polizei muss sich generell an das so genannte Legalitätsprinzip halten, das heißt, sie ist zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet.

Organisation

Die Polizei ist in verschiedene Bereiche gegliedert, die unterschiedliche Aufgaben haben:

Der Polizei stehen außerdem verschiedene spezielle Einheiten zur Verfügung wie

  • Sondereinsatzkommandos (SEK)
  • Mobile Einsatzkommandos (MEK)
  • Verhandlungsgruppen (VG)
  • Technische Einsatzeinheiten (TEE)

Außerdem verfügt die Polizei über

  • Hubschrauberstaffeln
  • Motorradstaffeln
  • Hundestaffeln und
  • Reiterstaffeln

Ausbildung

Entscheidet man sich für den Polizeiberuf, können verschiedene Laufbahnen eingeschlagen werden. Diese unterscheiden sich sowohl in Hinsicht auf die Art der Ausbildung und die späteren Tätigkeitsfelder, als auch in Bezug auf die zu erreichenden Dienstgrade: Die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 1) wird nur noch in 10 Bundesländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) sowie von der Bundespolizei angeboten. Zugangsvoraussetzung ist eine mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung. Je nach Art der Ausbildung wird man nach bestandener Prüfung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister oder zur Kriminalmeisterin bzw. zum Kriminalmeister ernannt. Im mittleren Polizeivollzugsdienst wird man in erster Linie für Wach- und Streifendienste sowie für den Dienst bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Die Qualifikation für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2) wird durch den Abschluss eines Bachelor-Studiums erworben. Bewerberinnen und Bewerber müssen dementsprechend ein Abitur oder eine Fachhochschulreife vorweisen können. Je nach Studiengang erlangt man nach Abschluss des Studiums den Grad der Polizeikommissarin bzw. des Polizeikommissars oder der Kriminalkommissarin bzw. des Kriminalkommissars. Über die praktische Polizeiarbeit hinaus werden im gehobenen Polizeivollzugsdienst Tätigkeiten in der Sachbearbeitung und der Lehre ausgeübt. Zudem ist man dazu berechtigt, bestimmte Führungsaufgaben zu übernehmen. Durch eine Zusatzqualifikation können Polizistinnen und Polizisten vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst aufsteigen. Dafür muss ein Master-Studium absolviert werden. Je nach Studiengang wird man nach bestandener Prüfung zur Polizeirätin bzw. zum Polizeirat oder zur Kriminalrätin bzw. zum Kriminalrat ernannt. Im höheren Polizeivollzugsdienst werden hauptsächlich praktische und strategische Führungsaufgaben in Dienststellen und Behörden übernommen.

Bewerbung

Auf den Internetseiten der Länderpolizeien, der Bundepolizei und des BKA lassen sich Informationen zu Ausbildung oder Studium, den Zugangsvoraussetzungen sowie zu den Bewerbungsfristen finden. In der Regel müssen die erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder über ein Online-Formular versendet werden. Einige Länderpolizeien haben Bewerbungskampagnen ins Leben gerufen, um Schulabgängerinnen und Schulabgänger für den Polizeiberuf zu begeistern. Auf den dazugehörigen Bewerberportalen lassen sich weiterführende Informationen wie zum Beispiel Erfahrungsberichte oder Videos zum Berufsalltag finden.

Zahlen, Daten, Fakten

In Deutschland sind rund 311.000 Personen im Aufgabenbereich Polizei beschäftigt (Stand: 2015). Davon sind etwa 86 Prozent verbeamtet. Die übrigen 14 Prozent sind als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestellt. Der Großteil aller Beschäftigten steht im Dienst der einzelnen Länder (86 Prozent). Weitere 14 Prozent werden im Vollzugs- und Verwaltungsdienst der Polizei des Bundes eingesetzt (Bundespolizei: ca. 40.000 Mitarbeiter/-innen; BKA: ca. 5.500 Mitarbeiter/-innen). Im Jahr Gesamtjahr 2015 konnten durch die Polizei 3.564.811 Kriminalfälle aufgeklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von durchschnittlich 56,3 Prozent. Zu den am häufigsten aufgeklärten Delikten zählen unter anderem Mord und Totschlag (Aufklärungsquote 2015: 94,8 Prozent) sowie Rauschgiftdelikte (Aufklärungsquote 2015: 93,9 Prozent).

Internationale Zusammenarbeit

Bei der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit findet ein Austausch der deutschen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit denen anderer Staaten statt. Während das Europäische Polizeiamt Europol eine Kooperation zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, agiert die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (ICPO-Interpol) über die Grenzen der Europäischen Union hinaus: Das Europäische Polizeiamt mit Sitz in Den Haag (Niederlande) nahm im Jahr 1999 seine Tätigkeit auf. Aufgabe von Europol ist, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu koordinieren und zu unterstützen. Sind mindestens zwei Mitgliedstaaten von einem dieser Kriminalitätsprobleme betroffen, eröffnet Europol seinen Mandatsbereich. Zudem verfolgt das Europäische Polizeiamt das Ziel, den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden zu verbessern. In einem Informationssystem werden länderspezifische Angaben zu Straftaten und -tätern gespeichert und analysierst. Dadurch können grenzübergreifende Übereinstimmungen und gemeinsame Bezüge von Ermittlungsverfahren erkannt werden. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation ist die größte Polizeiorganisation der Welt mit Hauptsitz in Lyon. Sie ermöglicht eine weltweite polizeiliche Zusammenarbeit der 190 Mitgliedsländer. Wie Europol hat auch ICPO-Interpol den Austausch allgemeinpolizeilicher und fallbezogener Erkenntnisse in allen Bereichen der Kriminalität zur Aufgabe. Dafür stellt ICPO-Interpol ein sicheres globales Informations- und Kommunikationsnetz zur Verfügung. Zudem hat die Organisation die Koordinierung gegenseitiger Unterstützungsmaßnahmen zum Ziel, wie beispielsweise einer Entsendung von technischen Spezialisten. Weiterhin fördert sie die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Aus- und Fortbildung, Ausrüstung sowie Einsatz von Personal und Hilfsmitteln. Durch ICPO-Interpol werden zudem international relevante Fahndungsnotierungen herausgegeben.

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