Aufgaben
Die Organisation der Polizei in Deutschland ist Ländersache, die einzelnen Polizeien unterstehen den jeweiligen Innenministerien der verschiedenen Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt außerdem über ein Landeskriminalamt (LKA). Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sind polizeiliche Einrichtungen des Bundes und unterstehen dem Bundesinnenministerium. Zu den Aufgaben der Polizei gehört es zum Beispiel:
- Notfallhilfe zu leisten
- Gefahren abzuwehren (Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Unterbinden von gesetzwidrigem Verhalten)
- strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu verfolgen
- den Verkehr zu überwachen und zu regeln Die Polizei muss sich generell an das so genannte Legalitätsprinzip halten, das heißt, sie ist zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet.
Polizeiorganisation
Die Polizei ist in verschiedene Bereiche gegliedert, die unterschiedliche Aufgaben haben:
- die Schutzpolizei (z. B. allgemeine Strafverfolgung)
- die Verkehrspolizei (z. B. Überwachung des Verkehrs, Verkehrskontrollen)
- die Kriminalpolizei (z. B. Verfolgung von Verbrechen)
- die Bereitschaftspolizei (z. B. Großeinsätze wie Demonstrationen oder Fußballspiele)
- die Wasserschutzpolizei (z. B. Umweltschutz und Verkehrssicherheit im Wasser)
Der Polizei stehen außerdem verschiedene spezielle Einheiten zur Verfügung wie
- Sondereinsatzkommandos (SEK)
- Mobile Einsatzkommandos (MEK)
- Verhandlungsgruppen (VG)
- Technische Einsatzeinheiten (TEE)
Außerdem verfügt die Polizei über
- Hubschrauberstaffeln
- Motorradstaffeln
- Hundestaffeln und
- Reiterstaffeln