Ordnungsamt

Ordnungsämter oder Ordnungsbehörden sind Teil der Kommunalverwaltung. Sie haben generell die Aufgabe der Gefahrenabwehr, das heißt, die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu wahren.

Aufgaben von Ordnungsämtern 

Die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden sind im Rahmen der einzelnen Landesrechte festgelegt und von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Eine der Hauptaufgaben ist etwa die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, etwa das Ausstellen eines Bußgeldbescheids bei geringfügigen Verkehrsverstößen, Lärmbelästigungen oder Umweltverschmutzungen. Teilweise sind sie aber auch für die Ermittlung von Straftaten zuständig. Je nach Bundesland übernehmen die Ordnungsämter auch andere Verwaltungsaufgaben wie etwa aus den Bereichen: 

  • Melderecht (etwa als KFZ-Zulassungsstelle) 
  • Ausländerangelegenheiten 
  • Gewerbeangelegenheiten 
  • Baurecht 
  • Lebensmittelrecht 
  • Abfallrecht 
  • Fundbüro 

Trennung von Polizei und Ordnungsamt 

In 12 der 16 Bundesländer sind die Aufgaben von Polizei und Ordnungsämtern getrennt. Wie stark diese Trennung ist, variiert jedoch und hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Nordrhein-Westfalen hat als einziges Bundesland sogar zwei verschiedene Gesetze (Polizeigesetz NRW bzw. Ordnungsbehördengesetz), welche die Aufgaben der Behörden klar regeln. In einigen Bundesländern werden Ordnungsämter auch als „Stadtpolizei“ bezeichnet. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Saarland und Sachsen werden die Bereiche gar nicht getrennt. Hier werden alle Behörden der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Gefahrenabwehr befassen, als Polizeibehörde bezeichnet. 

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