Opferschutz

Der Bereich Opferschutz umfasst Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die Opfer von Straftaten, insbesondere Gewalttaten wie etwa Raub, Körperverletzung oder eines Sexualdeliktes geworden sind.

Maßnahmen 

Der Opferschutz betrifft verschiedene Bereiche und reicht von Angeboten durch Beratungs- und Betreuungsstellen, Opferhilfeprojekten bis hin zu Gesetzen, welche die Rechte von Opfern klar regeln, wie etwa das Gewaltschutzgesetz oder das Opferentschädigungsgesetz. Hauptsächlich geht es darum 

  • Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen, etwa durch die rechtlichen Maßnahmen, die im Gewaltschutzgesetz definiert worden sind. 
  • Opfern nach einer Tat beratend und betreuend zur Seite zu stehen. 
  • Opfer insbesondere über ihre Rechte (zum Beispiel zu Entschädigungen wie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen) aufzuklären und sie bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen. 
  • Opfern Unterstützung in Form psychologischer Betreuung zukommen zu lassen. 
  • den Ablauf einer gerichtsmedizinischen Untersuchung und eines Strafverfahrens für Opfer so erträglich wie möglich zu gestalten, etwa mithilfe von Gewaltambulanzen oder speziellen Zeugenbetreuungsstellen vor Gericht
  • weitere Maßnahmen zu ermöglichen, die das Opfer bei der Verarbeitung der Tat unterstützen, wie etwa ein Täter-Opfer-Ausgleich
  • allgemeine opfer- und täterorientierte Gewalt-Präventionsprogramme bereitzustellen (wie beispielsweise Selbstbehauptungskurse, Anti-Aggressions-Trainings oder Täter-Therapien). 

Polizeilicher Opferschutz 

In jeder Polizeibehörde gibt es Beamtinnen und Beamte, die speziell in der Betreuung von Opfern geschult sind. Für Kinder stehen häufig kindgerecht gestaltete Vernehmungszimmer zur Verfügung. Die Polizei kann außerdem auf verschiedene Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes zurückgreifen. Die Polizei 

  • kann umgehend Wohnungsverweise („Wegweisung“) gegenüber dem Täter etwa bei häuslicher Gewalt aussprechen. 
  • ist mit Beratungsstellen und anderen Einrichtungen zur Betreuung von Opfern gut vernetzt und kann schnell dementsprechende Kontakte herstellen. 
  • vermittelt psychisch schwer verletzte Opfer von Gewalttaten, wenn nötig, umgehend an eine Trauma-Ambulanz. 
  • engagiert sich durch Netzwerkarbeit und in eigenen Projekten zum Thema Gewaltprävention
Zurück