Bandenkriminalität

Wenn mehrere Kriminelle bei einer Straftat zusammenwirken, nennt man dies Bandenkriminalität. Eine Bande besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Organisierte Kriminalität 

Bandenkriminalität gehört zum Bereich der Organisierten Kriminalität, wobei der Begriff oft auch synonym für „Organisierte Kriminalität“ steht. Laut einer Definition des Großen Senats beim Bundesgerichtshof setzt sich eine Bande aus mindestens drei Bandenmitgliedern zusammen, „die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.“ 

Banden sind kriminelle Vereinigungen, die organisatorisch in beliebiger Form und nicht notwendigerweise zur selben Zeit am selben Ort zusammenwirken. Sie haben kriminelles Potenzial, das mit dem von rechts- oder linksextremistischen Vereinigungen vergleichbar ist. Eine dominierende Rolle spielen in Deutschland vorwiegend Banden, die sich aus Migranten aus Süd- und Osteuropa zusammensetzen. Die meisten Banden sind polizeibekannt –Spezialeinsatzkommandos (SEKs) gehen u. a. mit Razzien und Wohnungsdurchsuchungen gegen Bandenkriminalität vor. 

Delikte 

Banden sind häufig in Straftaten verwickelt oder bieten illegale Dienstleistungen an. Dazu zählen u. a. 

  • Menschenhandel
  • Rotlichtkriminalität/Prostitution
  • Waffenhandel, 
  • Drogen- und Anabolikahandel, 
  • Schutzgelderpressung, 
  • Schutzleistungserpressung (Türsteherszene) sowie 
  • Diebstahl, Raub und Betrug (z. B. Einbrecherbanden und „Bettelmafia“). 

Banden in Deutschland 

Ins Visier der Polizei geraten in Deutschland vor allem 

  • Migranten aus Ost- und Südeuropa und dem Balkan, die häufig in Familienbanden organisiert sind (z. B. Rumänen-Banden, türkische und arabische Großfamilien) 
  • Mafia-Gruppen wie die „’Ndrangheta“ oder „Camorra“ aus Italien, die vorwiegend im Ruhrgebiet, Bayern und in Ostdeutschland aktiv sind, sowie 
  • Rockerbanden wie die „Hells Angels“ und „Bandidos“, deren Kerngeschäft der Handel mit synthetischen Drogen/Amphetaminen ist. 
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