Kampfmittelräumdienst

Der Kampfmittelräumdienst beseitigt Kampfmittel wie Waffen, Munition und Bomben, die nach dem Zweiten Weltkrieg nicht fachmännisch entsorgt wurden. Zu den Hauptaufgaben gehört die Entschärfung von Blindgängern.

Gefahren 

Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs werden in Deutschland immer noch alte Kampfmittel gefunden. Nach Angaben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein wird allein die Menge der in deutschen Meeresgewässern lagernden konventionellen Kampfmittel auf bis zu 1,6 Millionen Tonnen geschätzt. Alterungserscheinungen wie Korrosion machen Bomben und Munition zu einer unberechenbaren Gefahr für die Bevölkerung. Daher ist die Kampfmittelbeseitigung eine wichtige Aufgabe der Gefahrenabwehr

Definition und Organisation 

Die „Arbeitshilfe Kampfmittelräumung“ des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung definiert Kampfmittel als „gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die 

  1. Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen, 
  2. Chemische Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder 
  3. Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind.“ 

Die Organisation der Kampfmittelräumdienste liegt bei den Innenministerien der einzelnen Bundesländer. Diese haben meist eigene „Kampfmittelverordnungen“, die festlegen, wer in welcher Form dafür zuständig ist – das können etwa die Polizei, die Feuerwehr oder auch andere Behörden sein. 

Aufgaben 

Zu den Aufgaben der Kampfmittelräumdienste gehören im Einzelnen: 

  • Die Ermittlung der Kampfmittelbelastung im jeweils zuständigen Bereich (u. a. Vorab-Prüfung von Baugrundstücken, Auswertung von Luftaufnahmen der Alliierten aus dem Zweiten Weltkrieg, die zeigen, wo in Deutschland schwerpunktmäßig Kampfmittel abgeworfen wurden). 
  • Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung. 
  • Die Bergung und Entschärfung von Kampfmitteln. 
  • Die Beförderung und Lagerung geborgener Kampfmittel bzw. deren Entsorgung oder Vernichtung. 
  • Die Nachweisführung von geräumten oder besonders belasteten Gebieten. 
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