Definition
Laut Paragraph 253 StGB handelt es sich um Erpressung, wenn man „einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.“ Bei einer Erpressung wird eine Person unter Drohungen dazu gezwungen, dem Erpresser einen Wunsch zu erfüllen. Oft geht es bei Erpressungen um Geld oder Wertgegenstände, auf die es der Täter abgesehen hat. In anderen Fällen um die Bloßstellung einer Person in der Öffentlichkeit aufgrund von peinlichen Beweisen. Da Erpressungen in aller Regel unter Androhung von Gewalt stattfinden, handelt es sich in dem meisten Fällen um räuberische Erpressung. Erpressungen werden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.
Begriffsunterscheidungen
- Erpressung: Das vom Täter erzwungene Verhalten (z. B. Herausgabe eines Handys) bereichert ihn selbst oder einen Dritten.
- Nötigung: Das vom Täter erzwungene Verhalten wird ohne Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung veranlasst.
- Räuberische Erpressung: Erpressung unter Androhung von Gewalt oder Gefahr für Leib und Leben.
- Erpresserischer Menschenraub: Eine Entführung wird gleichzeitig zum erpresserischen Menschenraub, wenn der Straftäter einen Vermögensvorteil wie z. B. Lösegeld für den Entführten verlangt.
- Emotionale Erpressung: Findet statt, wenn ein Erpresser seinem Opfer glaubhaft Schuldgefühle androht (z. B. „Wenn du … tust, spring ich aus dem Fenster!“)