Verfahren
Der Alkoholspiegel, sprich die Alkoholkonzentration im Blut, wird bei einem Alkoholtest anhand des Gasaustauschs zwischen Atemluft und aufgenommenem Alkohol gemessen. Die Polizei verwendet dazu in der Regel elektronische Handmessgeräte, in die man über ein Mundstück („Blasröhrchen“) hineinpusten kann. Im Gerät befindet sich ein Sensor, der die Atemluft analysiert und anschließend den Promille-Wert digital anzeigt. Um ein unverfälschtes Ergebnis zu garantieren, müssen zwischen dem letzten Schluck Alkohol und dem Alkoholtest mehr als 20 Minuten liegen.
Rechtliches
Laut Paragraph 36 (5) darf die Polizei zunächst ohne jeglichen Anfangsverdacht jeden Verkehrsteilnehmer anhalten und auf Fahrtüchtigkeit überprüfen. Grundsätzlich gilt jedoch im deutschen Recht der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, an seiner Überführung aktiv mitzuwirken. Das heißt, betroffene Bürger können sich bei einer Polizeikontrolle weigern, in das Röhrchen zu pusten und einen Atemalkoholtest durchzuführen. Die Polizei darf daraufhin nur dann eine Blutentnahme anordnen, wenn ein hinreichender Verdacht hinsichtlich einer Alkoholbeeinflussung besteht. Ausreichend hierfür ist z. B. Alkoholgeruch des Fahrers oder eine auffällige Fahrweise, nicht aber die vorherige Weigerung, in das Röhrchen zu pusten.