Tränengas

Tränen- und Reizgase sind chemische Substanzen, die als „Hilfsmittel bei der Ausübung körperlicher Gewalt“ nicht nur der individuellen Selbstverteidigung dienen, sondern auch für Polizeibeamte ein bewährtes Zwangsmittel gegenüber Tätern sind.

Inhaltsstoffe 

Augenreizgase, die umgangssprachlich „Tränengas“ genannt werden, bestehen aus Aerosol – einem Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen in Verbindung mit einem Gas. Verbreitete Stoffe sind beispielsweise Chloracetophenon (CN) oder Dibenzoxazepin (CR). Das sogenannte „Pfefferspray“ besteht aus Oleoresin Capsicum (OC), einem Extrakt, der aus der Paprikapflanze gewonnen wird. 

Wirksamkeit 

Tränengase wirken, indem sie die Nerven der Hornhaut der Augen reizen und dadurch

  • Tränenfluss auslösen 
  • Schmerzen verursachen und/oder 
  • zu kurzfristiger Erblindung führen. 

Tränengase sind nicht-schädigende Augenkrampfstoffe, d. h. dass ihre Wirkung vorübergehend ist und in der Regel keine Langzeitfolgen auftreten. In großen Mengen können sie jedoch zu Gesundheitsproblemen wie Verätzungen der Augen und Schleimhäute führen oder bei Personen mit Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma) zu Komplikationen führen. Andere Reizgase, die beispielweise Nase, Rachen und die oberen Atemwege reizen, lösen vor allem Husten und Niesen, aber auch Kopfschmerzen und Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit aus. Pfeffersprays bewirken eine Schwellung der Augenschleimhäute und das sofortige Schließen der Augen für ca. fünf bis zehn Minuten, Husten und Atemnot sowie auf der Haut ein starkes Brennen und Juckreiz. 

Einsatzgebiete 

Herkömmliches, frei verkäufliches Tränengas dient überwiegend der Selbstverteidigung im Fall eines körperlichen Angriffs. Vor allem Frauen tragen häufig eine kleine Flasche Tränengas oder Pfefferspray bei sich, mit dem sie sich in Gefahrensituationen schnell und überraschend z. B. gegen Taschendiebe oder andere Angreifer zur Wehr setzen können. Die Polizei verwendet Tränen- und Reizgas sowie Pfefferspray in Reizstoffsprühgeräten als Zwangsmittel gegenüber (potentiellen) Tätern sowie als Zumischung in Wasserwerfern oder Reizgasmunition für Schreckschusspistolen. 

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