Zivilfahnder

Zivilfahnder sind Polizeibeamte, die ihre polizeilichen Ermittlungen in Zivil, d. h. in gewöhnlicher Alltagskleidung statt in Uniform verrichten.

Hohe Erfolgsquote 

Zivilfahnder sind in der Regel Sondereinheiten der Schutzpolizei. Die Tatsache, dass sie ihren täglichen Dienst in Alltagskleidung statt in Uniform verrichten, verschafft ihnen den Vorteil, sich unerkannt unter die Bürger mischen und mutmaßliche Täter ausspionieren zu können, ohne sofort als Polizist wahrgenommen zu werden. So können sie Delikte wie Taschendiebstähle, Einbrüche oder Drogenhandel zunächst beobachten, um dann zum richtigen Zeitpunkt einzugreifen. Während der Übergriff in vielen Fällen spontan erfolgt, dauern die Ermittlungen teilweise monatelang. Erfahrene Zivilfahnder haben in großen Menschenmengen ein Gespür dafür, wer als potentieller Täter – etwa als Taschendieb – in Frage kommt. Aufgrund ihrer äußerlichen Erscheinung, die sich im Normalfall nicht von anderen Bürgern unterscheidet (z. B. Jeans und Pullover), haben Zivilfahnder oft eine höhere Erfolgsquote als ihre Kollegen in Uniform. 

Einsatzgebiete 

Zivilfahnder sind oft in Einsatztrupps organisiert und widmen sich u. a. 

  • der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls
  • der Bekämpfung von Taschendiebstahl (vor allem in dichtem Gedränge in Bahnhöfen, U-Bahn Stationen, Fußgängerzonen etc.) 
  • der Bekämpfung von Zolldelikten (als Zollfahnder z. B. auf Autobahnparkplätzen oder in Wohnungen) 
  • der Bekämpfung des Drogenhandels (z. B. in Bahnhöfen, Wohnsiedlungen oder auf „Drogenpartys“) 
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