Wasserschutzpolizei

Als Wasserschutzpolizei (WSP oder WaPo) bezeichnet man Organisationseinheiten der Landespolizeien, die für die Gefahrenabwehr im Bereich Schifffahrt sowie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften an und auf Gewässern zuständig sind.

Organisation 

Mit Ausnahme von Thüringen unterhalten alle Bundesländer eine eigene Wasserschutzpolizei, die in der Regel eine Untereinheit der Schutzpolizei (SchuPo) bildet. Sie kümmert sich um alle vollzugspolizeilichen Tätigkeiten an und auf den Gewässern wie See- und Binnengewässern, Wasserstraßen und Häfen. Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei sind in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der speziellen geographischen Lage auf den Küstengewässern der Nord- und Ostsee besonders vielfältig und das Personal entsprechend größer. 

Auf der offiziellen Webseite der Wasserschutzpolizeien der Länder wird man schnell zu den zuständigen Direktionen aller Bundesländer weitergeleitet. 

Aufgaben 

Zu den hauptsächlichen Tätigkeiten von Wasserschutzpolizeien zählen 

  • Erkennen und Abwehren von Gefahren für den Schiffsverkehr 
  • Kontrolle der Sicherheitsvorschriften für den Schiffsverkehr (z. B. Verkehrsverhalten, Ausrüstung und Besatzung) 
  • Überprüfung der Schiffspapiere und Befähigungsnachweise von Schiffsführer, Mannschaften, Lotsen etc. 
  • Wasserrettung inkl. Eiswarn- und Rettungsdienst 
  • Vertretung der Ausländerbehörde bei der Abfertigung einkommender Schiffe in den Seehäfen 
  • Bekämpfung von Umweltdelikten an und auf den Gewässern 
  • Überwachung der internationalen maritimen Umweltübereinkommen (MARPOL) in speziell geschulten Abteilungen 
  • Bearbeitung von Schiffsunfällen 
  • Bekämpfung der Fischwilderei 
  • Hilfeleistungen bei Hochwasser 
  • Prävention an und auf den Wasserstraßen 
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