Polizeiausbildung
Voraussetzung für eine Ausbildung als Kommissaranwärter/in ist mindestens die Fachhochschulreife. Zu Beginn des Studiums müssen alle Kandidat/innen einen komplexen Aufnahmetest absolvieren. Anschließend durchlaufen die auserwählten Kommissaranwärter/innen ein dreijähriges Bachelorstudium (Bachelor of Arts) an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes, oder an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster. Das Studium umfasst u. a. Fächer wie Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminologie, Strafrecht, Verfassungsrecht, Psychologie und Soziologie, sowie studienbegleitende Praktika. Nach erfolgreichem Studienabschluss erfolgt zunächst die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Anschließend dürfen sich die ehemaligen Kommissaranwärter „Polizeikommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst“ nennen.