Kommissaranwärter/in

Als Kommissaranwärter/innen werden in Deutschland angehende Beamte im gehobenen Polizeivollzugsdienst bezeichnet, die sich noch in ihrer Ausbildung bzw. in ihrem Studium oder auf Stellensuche befinden.

Polizeiausbildung 

Voraussetzung für eine Ausbildung als Kommissaranwärter/in ist mindestens die Fachhochschulreife. Zu Beginn des Studiums müssen alle Kandidat/innen einen komplexen Aufnahmetest absolvieren. Anschließend durchlaufen die auserwählten Kommissaranwärter/innen ein dreijähriges Bachelorstudium (Bachelor of Arts) an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes, oder an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster. Das Studium umfasst u. a. Fächer wie Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminologie, Strafrecht, Verfassungsrecht, Psychologie und Soziologie, sowie studienbegleitende Praktika. Nach erfolgreichem Studienabschluss erfolgt zunächst die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Anschließend dürfen sich die ehemaligen Kommissaranwärter „Polizeikommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst“ nennen. 

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