Rauschgifthandel

Unter Rauschgifthandel versteht man den illegalen Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln wie Heroin, Kokain oder Opium, der in der Regel organisiert und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden stattfindet.

Hohe Gewinne 

Rauschgift- bzw. Drogenhandel steigt jährlich an. Die Gewinne dabei sind extrem hoch – Experten schätzen die Umsatzzahlen auf über 350 Milliarden Euro weltweit. So kostet etwa ein Gramm Kokain in der Herstellung ca. 80 Cent, wird aber dem Konsumenten für das 80- bis 150-fache verkauft. 

Steigende Kriminalität 

Rauschgifthandel fördert Kriminalität, organisierte Verbrecherbanden und ist fast immer eng mit Korruption und Geldwäsche verbunden. Teilweise gibt es Verflechtungen mit Waffenhandel und Geheimdiensten. Am Zoll entwickeln Drogenhändler („Dealer“) immer einfallsreichere Schmuggelmethoden und Verstecke. 

Strafmaß und Verfolgung 

Erwerb, Besitz, Anbau, Abgabe und Handel illegaler Drogen werden in Deutschland als Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Paragraph 29 BTMG mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Gewerbsmäßiger Rauschgifthandel kann bis zu 15 Jahre Haft nach sich ziehen. Kritiker fordern immer wieder die Freigabe illegaler Drogen und einen kontrollierten Verkauf, um den Schwarzmarkt zu zerstören und die Korruption zu unterbinden. Andere wollen durch Aufklärung und Therapie den Drogenkonsum vermindern und damit den Handel überflüssig machen. Beide Wege haben bisher zu keinem nachhaltigen Erfolg geführt. 

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