Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität (OK) bezeichnet die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten von mehr als zwei beteiligten Tätern über einen längeren oder unbestimmten Zeitraum.

Die Täter 

Bei den Tätern Organisierter Kriminalität handelt es sich nicht um einzeln agierende, so genannte „Intensivtäter“, sondern um strategisch planende Tätergruppen bzw. Banden, die zum Teil überregional und auch international Straftaten begehen. Die Tätergruppen verfolgen ihre Ziele systematisch und können auf drei unterschiedliche Arten zusammenwirken: 

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen 
  • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder 
  • unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft. 

Häufige Deliktsbereiche 

Zu den häufigsten Delikten im Bereich Organisierter Kriminalität zählen unter anderem 

Bekämpfung 

Organisierte Kriminalität ist kein eigenständiger Straftatbestand – Paragraph 129 StGB bestraft jedoch die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Mit der Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist eine Vielzahl staatlicher Institutionen befasst, wie z. B. das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, örtliche Kommissariate, die Fachstaatsanwaltschaften, der Bundesnachrichtendienst sowie Europol und Interpol. Die vom BKA jährlich veröffentlichten Bundeslagebilder „Organisierte Kriminalität“ enthalten in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zu Lage und Entwicklung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ihre Thesen und Forderungen zum Thema Organisierte Kriminalität in einem Positionspapier zusammengefasst. 

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