Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich versuchen die Beteiligten, mit einem Unparteiischen ihren Konflikt außergerichtlich beizulegen. Durch Aussprache, Entschuldigung und eine Form der Wiedergutmachung sollen Probleme nachhaltig geklärt werden.

Vorteile dieses Verfahrens 

Durch den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bleibt den Geschädigten einer Straftat ein langwieriges, oft kostspieliges Gerichtsverfahren erspart und sie können das außergerichtliche Verfahren mitgestalten. Mutmaßliche Täter können sich im Rahmen des TOA für ihre Tat verantworten, Wiedergutmachung leisten und zum Teil eine Strafmilderung erreichen. Auch sie dürfen den Ablauf des Verfahrens mitgestalten. Paragraph 46a des Strafgesetzbuchs besagt, dass ein Gericht eine mildere oder gar keine Strafe verhängen kann, wenn der Beschuldigte ernsthaft einen Ausgleich mit dem Geschädigten und Wiedergutmachung anstrebt. Das gilt sowohl für Personen- wie auch für Sachschäden. 

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs 

Ein unparteiischer Dritter (z. B. ein Mediator im Strafrecht) führt getrennte Vorgespräche sowohl mit dem Opfer als auch mit dem Täter. Bei Erwachsenen sind zum Beispiel der Ambulante Soziale Dienst der Justiz oder der stationäre Soziale Dienst des Strafvollzugs zuständig. Bei Jugendlichen sind das Jugendamt oder ein freier Träger der Jugendhilfe zuständig. Basierend auf den Vorgesprächen findet ein gemeinsames Gespräch mit einem Schlichter statt – mit dem Ziel einer Einigung. Am Ende des für Geschädigte kostenlosen Verfahrens steht eine meist schriftliche Vereinbarung, mit der beide Seiten einverstanden sind. Ihre Einhaltung wird von dem unparteiischen Vermittler geprüft. Richter und Staatsanwälte entscheiden, ob und wie sie das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs in das Gerichtsverfahren einfließen lassen. 

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