Aufgaben von Frauenberatungsstellen
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es neben allgemeinen Hilfsangeboten auch spezifische Anlaufstellen für bestimmte Gruppen beziehungsweise Problemlagen. In Frauenberatungsstellen können sich Frauen beraten lassen und erhalten hier umfassende Hilfestellung und Begleitung. Neben Beratung der Frauen gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Prävention zum Aufgabenbereich von Frauenberatungsstellen. Zum Teil sind sie auch in Fachausschüssen vertreten und wirken auf politischer Ebene auf Veränderungen zugunsten von Frauen hin.
Das Angebot
Frauen in Problemlagen können sich bei Frauenberatungsstellen kostenlos helfen lassen – auf Wunsch auch anonym. Die Angelegenheiten reichen von Mobbing über Stalking über Essstörungen bis hin zu Zwangsheiraten, sexuellen Übergriffen und häuslicher Gewalt. Oft wissen die Betroffenen nicht, welche rechtlichen Mittel ihnen zur Verfügung stehen. In der Frauenberatungsstelle werden ihnen Wege aufgezeigt, wie sie aus ihrer schwierigen Situation herausfinden können. Zum Beispiel können von Gewalt betroffene Frauen einen Antrag mit sogenannten Schutzanordnungen beim Gericht stellen. Darin ist genau festgelegt, dass Täter sich der Frau nicht mehr nähern und auch sonst keinen Kontakt aufnehmen dürfen. Hält er sich nicht daran, kann und sollte sich die Frau an die Polizei wenden, denn dieser Verstoß stellt eine Straftat dar. Im Internet finden sich Frauenberatungsstellen wie auch Frauenhäuser und -notrufnummern in der Nähe. Dort findet sich auch eine allgemeine Übersicht von Frauenberatungsstellen.