Time-Sharing

Als Time-Sharing wird im Hotel- und Touristikbereich der Verkauf von Wohnrechten in einem Appartement einer Ferienanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit im Jahr bezeichnet. Auch die Mitgliedschaft in Ferienclubs gehört zum Time-Sharing.

Ablauf und finanzielle Risiken

Beim Time-Sharing wird das Feriennutzungsrecht eines Appartements vertraglich für mindestens ein Jahr übertragen, möglich ist aber auch, es für einen unbestimmten Zeitraum zu erhalten. Der Urlauber zahlt bei Vertragsbeginn einmalig einen Betrag. Time-Sharing ist legal, birgt allerdings hohe finanzielle Risiken. 

Im Gegensatz zu Pauschalreisen sind die Preise pro gekaufter Urlaubswoche im Time-Sharing-Appartement sehr hoch. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale. Die Kosten für Anreise und Verpflegung müssen noch mit hinzugerechnet werden. Außerdem muss das Wohnrecht für Jahre im Voraus bezahlt werden. Geld, das somit für andere, gewinnbringende Investitionen nicht mehr zur Verfügung steht.

Es fallen auch laufende Kosten an, etwa die Nebenkosten für das Appartement. Rechnet man diese auf die tatsächlich dort verbrachte Zeit um, sind sie mit bis 220 Euro pro Ferienwoche horrende.

Langfristig fallen auch Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Reparaturen des Feriendomizils an. Im Gegensatz zur Pauschalreise, bei der man durch das deutsche Reisevertragsrecht abgesichert ist, haben Time-Sharing-Kunden eine sehr viel schlechtere Position, sollte es Mängel und Reklamationen während des Urlaubs geben. 

Betrugsfälle

Nicht jeder Anbieter von Time-Sharing-Projekten ist unseriös. Aber Urlauber werden oft von Betrügern mit Verträgen rund um das Teilzeitwohnrecht über den Tisch gezogen. So genannte Drückerkolonnen wollen den Urlaubern überteuerte Verträge andrehen. Die Touristen werden dabei meist auf der Straße unter einem anderen Vorwand angesprochen und dann mit der Versprechung hoher Rabatte oder Renditen auf das Time-Sharing-Projekt gebracht.

Schutz bieten soll ein neues europäisches Abkommen. Die Richtlinie beinhaltet, dass innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückgetreten werden kann. In diesen zwei Wochen darf auch keine Form von Zahlung verlangt werden. Die neue EU-Richtlinie gegen Time-Sharing ist bisher weder in Spanien noch in Polen, Slowenien oder Litauen umgesetzt worden.

Besonnen handeln: Im Urlaub sollten keine Verkaufsveranstaltungen besucht werden. Verträge niemals unter Druck sofort unterschreiben. Achtung bei Verträgen, die im Ausland geschlossen werden: Hier gilt nicht unbedingt deutsches Recht. Keine Anzahlung vor Ort leisten. Anbietern ist es verboten, vor Ablauf von 14 Tagen nach Aushändigung der Vertragsurkunde eine Zahlung zu fordern. Time-Sharing-Projekte sollten grundsätzlich nicht als Geldanlage genutzt werden. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim. Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland 

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