Strafen, Verbote und Punkte
Für ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr belangt werden können motorisierte Verkehrsteilnehmer ebenso wie Radfahrer und Fußgänger. Wie hoch eine Geldbuße ausfällt oder wie lang ein Fahrverbot andauert, steht im Bußgeldkatalog. Von den Regelsätzen kann in Ausnahmefällen auch abgewichen werden. Beträgt das Bußgeld mehr als 35 Euro, erfolgt ein Eintrag in das deutsche Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis wird hier gespeichert. Bei mehr als 40 Euro Bußgeld werden auch bis zu vier Punkte eingetragen.
Vorgehensweise
Wird ein Verkehrsteilnehmer wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz zur Rechenschaft gezogen, muss ihm in der Verwarnung mitgeteilt werden, worin sein Fehler bestand. Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) kann auch nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden. Bei schwereren Verstößen wird jedoch ein Verwarngeld erhoben.
Regelsätze
Die Höhe des verhängten Bußgelds beginnt bei fünf Euro, etwa für Autofahrer, die ihr Warnblinklicht missbräuchlich einschalten oder für Fußgänger, die trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn laufen. Über eine Ampel zu fahren, die schon länger als eine Sekunde auf Rot stand kann 200 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot zur Folge haben. Fußgänger oder Radfahrer, die einen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke überqueren, müssen mit einer Strafe von 350 Euro Bußgeld rechnen. Mit am härtesten bestraft werden Verstöße von Fahrern gegen die 0,5-Promille-Grenze: Wer im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge führt und eine Konzentration von mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, dem drohen 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Bei mehrfacher Wiederholung dieses Verstoßes kann eine Geldbuße von 1.500 Euro verhängt und der Führerschein drei Monate lang entzogen werden.
Fahrverbote
Wird erstmals ein Regelfahrverbot verhängt, wird die Dauer in der Regel auf einen Monat festgesetzt. Fahrverbote werden auferlegt
- wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 Kilometern pro Stunde bereits eine Geldbuße zahlen musste und er innerhalb eines Jahres eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung in mindestens gleicher Höhe begeht.
- wenn ein Fahrzeugführer mit mehr als 0,5 Promille Blutalkohol unterwegs ist.
- wenn ein Fahrer unter Dorgeneinfluss fährt.
- wenn ein Fahrer an einem Autorennen teilgenommen hat.
- aufgrund gefährlicher Überholmanöver mit Gefährdung oder Sachbeschädigung. wenn ein Fahrer nicht anhält, obwohl eine Ampel bereits mindestens eine Sekunde lang auf Rot stand (in jedem Fall, wenn er dadurch jemanden gefährdet oder Sachen beschädigt).