Hauptuntersuchung

Drei Jahre nach dem Kauf eines Neuwagens sowie danach im Abstand von zwei Jahren müssen alle Pkw einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Sie wird von Mitarbeitern einer Hauptuntersuchungsstelle (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc.) durchgeführt.

Wer darf prüfen? 

Die HU wird sowohl in den Niederlassungen ihrer jeweiligen Unternehmen durchgeführt als auch in Autowerkstätten, die für ihre Kunden Termine mit den zugelassenen Prüfern vereinbaren. Die wichtigsten Kfz-Prüfinstitutionen in Deutschland sind die fünf TÜVs (TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord, TÜV Saarland und TÜV Thüringen), die DEKRA, die KÜS, die FSP, und die GTÜ. Alle Prüforganisationen besitzen eine staatliche Anerkennung. Die meisten sind nicht nur für die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen, sondern ganz allgemein für die Überwachung technischer Anlagen in Industrie und Gewerbe zuständig. 

Kosten und Termine 

Je nach Prüfinstitution und Bundesland fallen Kosten von 50 bis 60 Euro für die Hauptuntersuchung eines Pkws an. Für die Abgasuntersuchung (ASU) kommenrund 25 Euro dazu. In der Gebühr ist der Preis für Plakette, Berichtserstellung sowie Befunderläuterung enthalten. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, seinen Pkw rechtzeitig zu einer HU zu bringen. Der nächste fällige Termin steht im Fahrzeugschein. Man findet ihn auch auf der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild: Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn das Fahrzeug mehr als zwei Monate später als vorgeschrieben geprüft wird. Die erweiterte HU ist 20 Prozent teurer als die normale HU. Wenn ein Fahrzeug ohne gültige Plakette von der Polizei kontrolliert wird, droht zudem eine Geldbuße von 25 bis 75 Euro und bis zu zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. 

Was wird geprüft? 

Bei einer HU wird das Fahrzeug auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung seiner Bestandteile geprüft. 

Technische Bauteile:

  • Achsen 
  • Aufbau sowie daran befestigte Teile 
  • Aufhängungen 
  • Bremsanlage 
  • Fahrgestell 
  • Lenkanlage 
  • Modifikationen an der Ausstattung 
  • lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage 
  • Rahmen 
  • Räder 
  • Reifen 

Spezialaspekte: 

  • Identifizierbarkeit 
  • Sichtverhältnisse 
  • Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten) 

Zusätzlich erfolgt eine Abgasuntersuchung (ASU). Hat das Fahrzeug die Prüfung nicht bestanden, erhält der Besitzer einen Mängelbericht. Nach Beseitigung der Mängel muss er das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen erneut prüfen lassen. Ein Prüfer kann ein Fahrzeug auch für verkehrsuntauglich erklären und komplett still legen. 

Check der elektronischen Fahrsysteme 

Für alle nach dem 1. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge wird die Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme ab 2013 mit Hilfe eines speziellen HU-Adapters erfolgen, der an die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen wird. Durch die Verwendung des HU-Adapters wird schnell und zuverlässig festgestellt, ob alle ab Werk verbauten Sicherheitssysteme noch vorhanden und voll funktionsfähig sind. 

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