Definition
Es gibt die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge. Näheres ist in den Paragraphen 223 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt.
Unter Körperverletzung versteht man die gesundheitliche Schädigung oder die körperliche Misshandlung eines Menschen.
Es gibt die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge. Näheres ist in den Paragraphen 223 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt.
Service
Aktivitäten
Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Wie Betrüger Künstliche Intelligenz nutzen
Wenn uns jemand darauf aufmerksam macht, dass eine Überweisung getätigt wurde, die wir nicht...
Datenklau durch Scraping
Es gehört mittlerweile schon zur Normalität des Internets, dass immer wieder Fälle von...
Mehr Falschgeld in Deutschland
Ein Dutzend Vermögende sind 2023 in Deutschland beim Barverkauf ihrer teuren Uhren oder Autos von...
Verbraucherschutz-Training für Jugendliche
Gefahren durch Fake-Shops und Cyberkriminelle
Sommerreifen mit Bedacht wechseln!
Kälteeinbrüche auch im April möglich
Mehr Informationssicherheit für Feuerwehren
BSI und Feuerwehrverband starten gemeinsame Initiative
Statistik: Zahl der Verkehrstoten ist 2023 gestiegen
TÜV und DVR fordern Konsequenzen