Stalking

Verfolgung auf der Straße, Auflauern vor der Haustür, Telefonterror oder Terrorisierung im Internet: Stalker greifen zu vielen verschiedenen Mitteln, um ihre Opfer zu bedrängen. Die Betroffenen sind in der Regel Frauen.

Definition

Mit „Stalking“ bezeichnet man das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person, so dass deren Sicherheit gefährdet und sie in ihrer Alltagsgestaltung maßgeblich beeinträchtigt wird. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Jägersprache und ist vom englischen Verb „to stalk" abgeleitet, das mit „anpirschen, sich anschleichen" übersetzt werden kann. Die Täter sind vorwiegend männlich, meist ehemalige Beziehungspartner und sie terrorisieren ihre Opfer oft über Monate, manchmal sogar über Jahre. 

Gründe für Stalking 

Die Täter können das Ende der Beziehung nicht akzeptieren und meinen, sie hätten einen Besitzanspruch an das Opfer. Sind die Opfer Prominente, ist die Liebesbeziehung in der Regel völlig einseitig und entbehrt jeder Grundlage. Die Täter haben jedoch das Bedürfnis, der betroffenen Person nah sein zu wollen. Die Folgen für Stalking-Opfer reichen von Stress und Schlaflosigkeit bis hin zu schweren Depressionen. Stalking wird in Deutschland als Tatbestand der „Nachstellung“ im Strafgesetzbuch aufgeführt. 

Formen von Stalking 

  • Direkte und persönliche Annäherungsversuche auf der Straße und in Geschäften 
  • Unmittelbares oder verstecktes Auflauern vor der eigenen Haustür oder an bestimmten Orten (U-Bahn, Park etc.) 
  • Belästigende und wiederholte Anrufe, überwiegend abends oder nachts bis hin zu „Telefonterror“ 
  • Verächtliche oder demütigende Eingriffe in die Privatsphäre via Internet („Cyberstalking“) 
  • Verdeckte Verfolgungen oder Bedrohungen über unbekannte Personen („Stalking über Dritte“) 

Empfehlungen für Betroffene 

  • Hilfreich ist in jedem Fall, ein Stalking-Tagebuch zu führen. 
  • Dauert das Stalking über einen längeren Zeitraum an, sollte man Strafanzeige erstatten. 
  • In schwerwiegenden Fällen sollte versucht werden, eine gerichtliche Kontaktsperre bzw. ein Näherungsverbot zu erreichen. 
  • Weitere Unterstützung bieten außerdem Opferhilfestellen wie der „Weiße Ring“.  
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