Bundeskriminalamt

Das 1951 gegründete Bundeskriminalamt (BKA) ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium des Innern untersteht. Es ist für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verbrechensbekämpfung zuständig.

Geschichte des BKA

Das Bundeskriminalamt, seine Aufgaben und die Personalstruktur, hängen unmittelbar mit den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zusammen. Als Kriminalpolizei des Bundes muss das BKA auf neue Formen der Kriminalität (Terrorismus nach dem Anschlag am 11. September 2001) als auch auf veränderte technische Gegebenheiten Cybercrime reagieren. 

Schon früh, nach der Gründung 1951, hat das BKA seine Arbeit auf internationaler Ebene aufgebaut. Die Aufgaben in den 1970er und 1980er Jahren konzentrierten sich auf die Bekämpfung des Terrorismus der „Roten Armee Fraktion“ (RAF). Zudem galt es auch, den illegalen Drogenhandel und die organisierte Kriminalität einzudämmen. In den 1990er Jahren stand auch die Arbeit des BKA im Zeichen der Wende in Deutschland und eines vereinten Europas.

Nach der Jahrtausendwende beschäftigten sich die Mitarbeiter des BKA vor allem mit der neuen Technik: Handy, Internet und Co. werden auch von Straftätern genutzt. Zentrales Thema beim BKA ist seit dem 11. September 2001 die Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Im Jahr 2004 wurde das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin eröffnet, in dem das BKA behördenübergreifend Informationen zum internationalen Terrorismus sammelt und analysiert. Im Jahr 2005 wurde die „Abteilung Internationale Koordinierung“ beim BKA  zur Verbesserung der Landesübergreifenden Zusammenarbeit eingerichtet. Seit 2009 ist das BKA auch selbst für „die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ zuständig, und zwar immer dann, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt.

Aufgaben

Anders als die Polizei in den einzelnen Bundesländern arbeitet das BKA bei der Verbrechensbekämpfung () auf nationaler und internationaler Ebene. Seine Aufgaben sind im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) aus dem Jahr 1997 und in der Neufassung, dem „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“, aus dem Jahr 2008 geregelt. Das BKA ist zuständig für folgende Bereiche:

  • international organisierter, illegaler Handel mit Waffen oder Betäubungsmitteln.
  • Herstellung oder Verbreitung von Falschgeld auf internationaler Ebene.
  • international organisierte Geldwäsche.
  • Verbrechen gegen Leben oder Freiheit von Mitgliedern der Verfassungsorgane.
  • internationaler Terrorismus.

Organisation

Beim Bundeskriminalamt sind im Jahr 2012 mehr als 5.500 Mitarbeiter aus 70 Berufsgruppen an den Standorten Wiesbaden, Berlin und Meckenheim beschäftigt. Die Spezialisten in den Bereichen Kriminalistik, Natur-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Informatik und Verwaltung sind in neun Abteilungen tätig, an deren Spitze der Präsident steht, unterstützt von zwei Vizepräsidenten. Das BKA gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Internationale Koordinierung (IK)
  • Schwere Organisierte Kriminalität (SO)
  • Zentrale kriminalpolizeiliche Dienste (ZD)
  • Kriminaltechnisches Institut (KT)
  • Zentral- und Verwaltungsaufgaben (ZV)
  • Informationstechnik (IT) 
  • Kriminalistisches Institut (KI)
  • Polizeilicher Staatsschutz (ST)
  • Sicherungsgruppe (SG)

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist die Kriminalpolizei des Bundes.

Zurück