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Fachtagung „Zukunft der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung im Deliktsfeld sexualisierte Gewalt gegen Kinder unter Einsatz von KI“

Von KHK Lars-German Elsebach, Kassel*


Der Schutz unserer Kinder als die schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben in einer modernen und zivilisierten Gesellschaft. Die seit mehreren Jahren ansteigende Zahl der Verdachtsmeldungen von Missbrauchsfällen von Kindern haben zuletzt im Jahr 2022 zu über 120.000 Ermittlungsverfahren deutschlandweit geführt. Die schiere Masse allein ist erschreckend genug, die Tatsache hingegen, dass es der Polizei gelungen ist eine hohe vierstellige Anzahl an Opfern zu identifizieren und aus einer aktiven Missbrauchssituation zu befreien, zeigt, dass diese Arbeit nicht hinwegzudenken ist.


Wie jede Ermittlungstätigkeit, der wir uns im täglichen Dienst stellen, muss auch diese auf den Grundlagen unseres Rechtssystems aufgebaut sein. Hier beginnt sich ein Spannungsfeld zu öffnen, welches innerhalb der nächsten Monate dringend politische Entscheidungen verlangt.


Da wären zum einen die Ausgangsdaten zu nennen, welche oftmals die Grundlage eines Ermittlungsverfahrens bilden. Die sog. „NACMEC“ Verfahren (NACMEC steht für: National Center of Missing and Exploitet Children) haben ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Von dort aus werden die erlangten Verdachtsmeldungen in jene Staaten weitergegeben, in welchen mutmaßlich der Auslöser dieser Fälle zu verorten ist. Da diese Daten allerding nach den Rechtsvorschriften der USA erlangt werden, ist es notwendig, eine auf europäischem Recht basierende Eingriffsbefugnis zu schaffen, da sich die Standards in einigen Punkten deutlich unterscheiden.


Zum anderen rückt der Einsatz von künstlicher Intelligenz (kurz KI) als Ermittlungsinstrument in den Focus, da sich auch über dieses Thema mit dem sog. AI-Act im europäischen Recht einiges bewegt. Die Frage, was alles unter diesem Oberbegriff zu verstehen ist und in welcher Form polizeiliches Arbeiten hiervon betroffen sein wird, bewegt den Bundesfachausschuss Kriminalpolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bereits seit Anfang des Jahres 2023.


Um den politischen Verantwortungsträgern im Dialog die Argumente der täglich in diesem Deliktsfeld arbeitenden Menschen vorzutragen, wurde vom Bundesvorstand der GdP unter dem Titel „Wie stärken wir die EU und ihre Mitgliedstaaten im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch“ am 25. April 2023 eine Abendveranstaltung in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel organisiert. (siehe hierzu auch den Artikel in der DP 06/23)


Um die hierbei deutlich gewordenen Fakten und Herausforderungen für die nahe Zukunft unseren Kolleginnen und Kollegen in Hessen einerseits und den innenpolitischen Sprechern der Regierung im Landtag des Landes Hessen andererseits bestmöglich zu übermitteln, hat der Landesvorstand der GdP Hessen am 19. Juni 2023 eine Fachtagung organisiert, zu welcher der Leiter der BAO Fokus Hessen, Herr Peter Becker und Herrn Marius Kiniorski vom BKA zu dem Thema KI als Fachreferenten einen eloquenten Vortrag beigetragen haben.


Aus den Prognosen des BKA, welche sich mit der Frage des Fallaufkommens in diesem Deliktsfeld befasst haben, ist nochmals ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Die Herausforderungen, welche sich personell und materiell hieraus für die Polizei ergeben werden, muss die Landesregierung dringend in ihre strategischen Überlegungen einbeziehen, denn auch in dieser Fachtagung ist nicht zuletzt durch den Vortrag von Peter Becker eines wiederholt deutlich geworden: Ein Rückzug der Polizei bei der Bearbeitung dieser Straftaten darf keine Option sein.

 

 

Anmerkungen


* KHK Elsebach ist derzeit in der Funktion des Personalratsvorsitzenden des PP Nordhessen und festes Mitglied im HPR der Polizei des Landes Hessen. Er ist seit 2012 Vorsitzender der GdP-Kreisgruppe Kassel und seit 2019 Vorsitzender des BFA Kriminalpolizei.