Aus- und Fortbildung

Erste Absolventen des Masterstudienganges Kriminalistik an der HPol Brandenburg verabschiedet

Von LKD a.D. Ralph Berthel, Frankenberg/Sa.

 

Nach ihrem zweijährigen Direktstudium wurden im September vergangenen Jahres die ersten zwanzig Absolventinnen und Absolventen des neuen Studienganges „Kriminalistik“ (M.A.) im Beisein von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen und von Polizeipräsident Oliver Stepien an der Hochschule der Polizei in Oranienburg feierlich verabschiedet. Mit diesem Aufsatz soll einerseits ein Blick zurück auf den ersten Studienjahrgang unternommen werden. Zugleich werden gesammelte Erfahrungen und Ausblicke dargestellt.2

 

1 Die Genese des Studienganges


Die Geschichte des Brandenburger Masterstudienganges Kriminalistik reicht bis ins Jahr 2018 zurück. Am 2.2.2018 hatte der Landtag Brandenburg mit einem Beschluss die Landesregierung aufgefordert, u.a. die Einrichtung eines gesonderten Studienganges für Spezialisten der Kriminalpolizei zu prüfen.3 Als ich in Ausgabe 2-20194 erstmals den neuen Master K in Oranienburg skizziert hatte, standen dessen inhaltliche Ausgestaltung, die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen und die Akkreditierung noch bevor.5 Im Laufe des Jahres 2019 wurde einerseits das Studiengangkonzept erarbeitet. Andererseits war es die Zeit, in der auch die organisatorischen, haushalterischen und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Studiengang geschaffen werden mussten. Einen Meilenstein für die Hochschule und die Etablierung des neuen Masterstudienganges stellte dabei das Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und des Studiums für den Polizeivollzugsdienst vom 19.6.2019 dar. Mit dieser rechtlichen Regelung wurde nicht nur das Brandenburgische Polizeigesetz dahingehend geändert, dass der Begriff „Fachhochschule“ durch „Hochschule“ ersetzt wurde. In § 3 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes über die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (BbgPolHG) erhielt diese zudem die neue Aufgabe zugewiesen, „anwendungsorientierte Masterstudiengänge zum Erwerb vertieften Fachwissens für besondere polizeiliche Aufgabenbereiche, soweit Bedarf zur Ausbildung von Bediensteten mit Spezialkenntnissen besteht,“ anzubieten.6 Ende 2019 konnten dann die Akkreditierungsunterlagen bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN vorgelegt werden. Für die konzeptionelle Entwicklung des Studiengangs wurde durch den damaligen Präsidenten der Hochschule eine Arbeitsgruppe (AG) eingerichtet. Diese AG bestand sowohl aus Hochschulangehörigen als auch aus Vertretern der Landespolizei sowie der Staatsanwaltschaft Brandenburg. Unbedingt hervorhebenswert ist die frühzeitige Beteiligung der Bundespolizei. Zudem waren in diesen Prozess auch externe Fachleute einbezogen worden. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung war, dass in dieser arbeitsintensiven Phase die Einbeziehung des bzw. die Abstimmung mit dem Polizeipräsidium jederzeit sichergestellt war. Wer das Beharrungsvermögen polizeilicher Bürokratien kennt, weiß diesen Umstand zu schätzen.

 

2 Praxisbezogener Studiengang mit wissenschaftlichem Anspruch


Das Gutachtergremium, das im März 2020 die Hochschule im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens besuchte, attestierte der HPol, dass sie mit dem Master K einen Studiengang mit hoher Studienqualität vorgelegt habe, der hohen wissenschaftlichen Anforderungen genüge. An anderer Stelle heißt es im Bericht: „Wenngleich der Masterstudiengang ‚Kriminalistik‘ (M.A.) der HPol BB in erster Linie eine hohe Anwendungsorientierung aufweist, berücksichtigt er in doch wohltuender Weise die Aspekte der Forschung an mehreren Stellen des Studiums beziehungsweise des Curriculums.“7

 

3 Ambitionierte Planung und ein wenig beachtetes Angebot


Geplant war, mit dem ersten Studienjahrgang am 1.10.2020 zu starten, was auch gelang. Unmittelbar vor dem Studienauftakt durften alle an dem Prozess der Entwicklung dieses Studienganges Beteiligten mit Stolz und Erleichterung zur Kenntnis nehmen, dass der Studiengang Master Kriminalistik durch die Stiftung Akkreditierungsrat ohne Auflagen akkreditiert wurde. Bereits 2018 hatte der Brandenburger Landtag in dem o. g. Beschluss angeregt, mit Blick auf den Master K Kooperation mit anderen Bundesländern, namentlich im Rahmen der sog. Sicherheitskooperation, also des Verbundes der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, einzugehen. Trotz des Angebotes aus Brandenburg ist eine solche bisher nicht zustande gekommen. Anders stellt sich die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei dar, die sich sowohl in der konzeptionellen Phase als auch in der Umsetzung ausgesprochen engagiert eingebracht hat. Immerhin wurde das Modul „Internationale Zusammenarbeit“ maßgeblich durch den Abteilungsleiter Kriminalitätsbekämpfung des Bundespolizeipräsidiums, Mathias Schaef, mit konzipiert, koordiniert und durchgeführt. Auch hat es die Bundespolizei, wie übrigens auch die Berliner Polizei, ermöglicht, dass einige Beamtinnen und Beamte aus ihren Reihen als sog. Gasthörer ausgewählte Module belegen konnten.

 

4 Die ersten Lehrveranstaltungen – noch Präsenzunterricht


Die Lehrveranstaltungen des ersten Moduls (Propädeutikum), das sowohl kriminalistisches Grundlagenwissen als auch Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zum Gegenstand hatte, fanden noch als Präsenzunterricht statt. Eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium war das Vorliegen von mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung in kriminalpolizeilichen Verwendungen. Damit war sichergestellt, dass hier berufserfahrene Kolleginnen und Kollegen auf die Schulbänke zurückkehrten, wenngleich es natürlich Unterschiede sowohl hinsichtlich der bisherigen Verweildauern in Kripo-Dienststellen als auch bezogen auf die fachlichen Schwerpunkte in der Berufspraxis gab. Dieser Umstand war übrigens einerseits Herausforderung für die Dozenten und zugleich Bereicherung für die Unterrichtsveranstaltungen. Für manche Studenten bedeutete es allerdings auch einen nicht unerheblichen zeitlichen Abstand zur Zeit des Bachelor-Studiums. Und das Umschalten vom gewohnten kriminalistischen Dienstalltag in den Studienmodus stellte für die Eine oder den Anderen eine gehörige Herausforderung dar. Und gleichzeitig war festzustellen, dass sich die Studentinnen und Studenten bereits frühzeitig mit dem „Was kommt danach?“ befassten. Sehr gut bringen das folgende Worte zweier Absolventen zum Ausdruck:

Die abgebildete Modulstruktur beinhaltet erste Veränderungen, die sich aus der Evaluation des ersten Studiendurchganges ergeben hatten.

„Der Input an neuen Informationen war insbesondere in der Themenbreite gewaltig. Das ging in einigen Themenbereichen zulasten einer vertieften Befassung. Daher ist zu überlegen, ob an manchen Stellen eine thematische Verschlankung möglich ist und dadurch Raum für das eine oder andere Wahlpflichtmodul geschaffen werden kann. Dies erscheint allerdings nur sinnvoll, wenn frühzeitig Gewissheiten über die Verwendung nach dem Studium bestehen, um dieses vertiefte Wissen auch in die zukünftige Aufgabenfelder einfließen lassen zu können.“ (Sven Schütze - Absolvent des Master K 2022)


Nachdem die Planung des Studiengangs über das Intranet der Polizei Brandenburg bekannt wurde, war ich begeistert von der Möglichkeit sich zwei Jahre speziell auf dem Gebiet der Kriminalistik fortzubilden. Ab der ersten Minute der Studienzeit spürte man deutlich das starke Engagement aller Beteiligten, der Mitarbeiter der Schule, der Lehrkräfte und Gastdozenten. Hinzu kamen die große Erwartungshaltung und die ‚Neugierde‘ aller Studierenden.“ (Ulf Brünsing - Absolvent des Master K 2022)


Als Dozent kann ich das bestätigen. Ich habe konstruktive und streitbare Studentinnen und Studenten mit großem Engagement erlebt. Auch von diesem engagierten, auf Wissen und Erfahrungen fußendem, Mittun lebte und lebt dieser Studiengang, was sich übrigens auch im zweiten Jahrgang, in dem ich ebenfalls unterrichten durfte, fortsetzt.

 

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