Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und vor Ihnen liegt mit dem Heft 4/2021 bereits die Weihnachtsausgabe der „Kriminalpolizei“.
Die Corona-Krise hat uns in den zurückliegenden Monaten weiterhin in Atem gehalten, wenngleich die Gefahren der Pandemie durch Ereignisse wie den Sturm auf das Kapitol in Washington D.C., die gewaltigen Waldbrände im Mittelmeerraum, die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands sowie anderen Regionen Westeuropas und nicht zuletzt die Geschehnisse in Afghanistan zumindest zum Teil in den Hintergrund gedrängt wurden. Dazu hat trotz hoher Infektionszahlen gewiss auch die in der Gesamtschau recht erfolgreiche Impfkampagne und die Rückgabe zumindest begrenzter Freiheiten im Lichte der G-Regeln beigetragen.
Mit unserer Zeitschrift waren wir stets am Ball, haben allerdings naturgemäß vorrangig polizeifachliche Themen rund um die Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung in den Blick genommen.
In dieser Ausgabe geht es zunächst um Aussagen von Beschuldigten und Zeugen als zentralem Element der polizeilichen und justiziellen Ermittlungsarbeit. Unter dem Titel „Dokumentation von Vernehmungen – traditionell und audiovisuell“ setzen sich Dr. Heiko Artkämper und Thorsten Floren mit dieser bedeutsamen Thematik auseinander, stellen den Rechtsrahmen dar, zeigen häufige Fehler auf und schließen den ersten Teil des Fortsetzungsbeitrages mit einer Übersicht über die ordnungsgemäße Dokumentation traditioneller Vernehmungen ab. Heiko Artkämper ist als Staatsanwalt und Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Thorsten Floren als hauptamtlicher Dozent für das Studienfach Kriminalistik in der Abteilung Mülheim der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) tätig. Beide Autoren sind einem breiten Fachpublikum durch Bücher und Aufsätze zu kriminalistischen Themen bekannt. Heiko Artkämper ist zudem sei 2012 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK).
Rechtsfragen verdeckter Ermittlungsmethoden erläutern Dr. Sören Pansa, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteinund Dr. Marius Heller, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel. Im zweiten Teil ihres Fachaufsatzes, der erste Teil wurde in der Ausgabe 3/2021 der „Kriminalpolizei“ abgedruckt, analysieren die Autoren insbesondere eine aktuelle und durch den BGH bestätigte Entscheidung der 22. Großen Strafkammer des LG Berlin zum Einsatz Verdeckter Ermittler. In ihrem überzeugenden Befund begrüßen die Autoren die erkennbare Tendenz der Rechtsprechung, verdeckten Ermittlungsmethoden einen Rahmen zu bieten, der einen effektiven Einsatz dieser Instrumente ermöglicht. Allerdings thematisieren sie auch das Spannungsfeld zwischen einer noch zulässigen Täuschung und dem anerkannten „Nemo tenetur-Grundsatz“.
Mit dem Thema „Observationskräfte als Zeugen vor Gericht“ beschäftigt sich Christian Behrendsen. Der für das Zivile Streifenkommando (ZSK) der Polizeidirektion Flensburg tätige Polizeioberkommissar setzt sich mit der Problematik von Zeugenaussagen von Angehörigen operativer Einheiten und dem damit verbundenen rechtlichen Rahmen auseinander.
Am 21.2.2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein Versammlungsfreiheitsgesetz für Berlin (VersFG BE) verabschiedet. PD Michael Wernthaler, Leiter der Führungsgruppe und stellvertretender Leiter der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal, nimmt eine kritische Betrachtung der Entkriminalisierungstendenzen in dem am 28.2.2021 in Kraft getretenen Gesetz vor. Der Autor zahlreicher Fachpublikationen äußert dabei Zweifel, ob die liberalen Ahndungsbestimmungen den Schutz der öffentlichen Sicherheit künftig hinreichend gewährleisten werden. Hinweise im Gesetzgebungsverfahren auf vergleichbare Bestimmungen in Schleswig-Holstein hält er nur für bedingt überzeugend, zumal sich das Einsatzgeschehen in den beiden Ländern kaum miteinander vergleichen lässt.
In weiteren Aufsätzen geht es um linke Identitätspolitik und Meinungsfreiheit, Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder, sowie um wichtige Aspekte des Opferschutzes und der Opferhilfe bei der Polizei. Für die Bearbeitung dieser Themen konnten Dr. Udo Baron, PD a.D. Rainer Becker und EKHK a.D. Klaus Kemper gewonnen werden.
Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Aktuelles aus dem Netz, Rezensionen und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden unsere Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.
Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt. Zugleich wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Tage zwischen den Jahren sowie ein glückliches, erfolgreiches und vor allen Dingen gesundes Jahr 2022. Wir freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen.
Für das Redaktionsteam
Ihr
Hartmut Brenneisen
Foto: Nila.
Service
Aktivitäten
Aktuelle Ausgabe
Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
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