
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in der Ihnen vorliegenden Kriminalpolizei 1/2020 haben wir uns schwerpunktmäßig mit verschiedenen Perspektiven des Wohnungseinbruchs beschäftigt, der von den Opfern zumeist als elementarer und das Sicherheitsempfinden nachhaltig beeinträchtigender Eingriff empfunden wird. Ein besonderes Schutzbedürfnis hat auch der Gesetzgeber erkannt, den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zuletzt (BGBl I 2017, 2442) mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren belegt und damit in den Verbrechenstatbestand gehoben. Dieser legislative Ansatz wird in der Literatur allerdings durchaus auch kritisiert und als kriminologisch unschlüssig bewertet.
KD Christoph Frings nimmt in unserer Fachzeitschrift zunächst eine phänomenologische Betrachtung des Deliktes vor. Der erfahrene Dozent für Kriminalwissenschaften an der HSPV Nordrhein-Westfalen setzt sich umfassend mit registrierten Fallzahlen, Aufklärungsquoten, Tatzeiten, bevorzugten Tatobjekten, Schadenshöhen, Tatmitteln sowie verschiedenen Tätern und Tätergruppen einschließlich ihrer Altersstruktur und des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger auseinander. Er bewertet die polizeiliche Schwerpunktsetzung in diesem relevanten Kriminalitätsbereich als schlüssige Konsequenz und plädiert für eine Fortsetzung effektiver Bekämpfungsmaßnahmen auch bei einem Rückgang der Fallzahlen. In einem Exkurs beschäftigt sich Christoph Frings zudem mit der polizeilichen Haftsachenbearbeitung und zieht auch hier Verbindungslinien zum Wohnungseinbruch.
Unter dem Titel „Vom Überwinden des Profilzylinderschlosses“ geht es anschließend um ausgewählte kriminaltechnische Fragen. ORR Ass. jur. Frank Grantz, Kriminalbeamter und als hauptamtlicher Dozent im Fachbereich Polizei der FHVD Schleswig-Holstein u.a. für kriminaltechnische Inhalte verantwortlich, beschreibt anschaulich verschiedene Schlossarten, denkbare Techniken der Täter, bestehende Schutzmöglichkeiten sowie die hohe Bedeutung der Spurensuche und -sicherung.
EPHK a.D. Klaus Kemper, ehemals Leiter des Kommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz beim Polizeipräsidium Duisburg und Redakteur einer polizeilichen Fachzeitschrift, stellt präventive Ansätze vor und beschreibt im Zusammenhang mit der sicherheitstechnischen Beratung das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK)“ sowie die angebotene Einbruchsprävention vor Ort.
Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs durch besondere Kontroll- und Fahndungskonzepte nimmt der Leiter der Kriminalinspektion Bad Segeberg POR Jochen Drews Stellung. Er geht auf die rechtlichen Möglichkeiten anhand des allgemeinen Polizeirechts des Landes Schleswig-Holstein (LVwG) sowie auf Fragen der taktischen Umsetzung durch stationäre und mobile Kontrollen ein. Im Ergebnis bewertet unser Autor die Maßnahmen als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität und nicht nur als personalintensives „Schaulaufen“ ohne messbaren Nutzen.
Prof. Dr. Dennis Bock, Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Direktor des dortigen Instituts für Kriminalwissenschaften und Richter am OLG Schleswig, setzt sich schließlich mit der strafrechtlichen Entwicklung des Wohnungseinbruchs sowie den heute bestehenden Tatbestandsvarianten § 244 Abs. 1 Nr. 3 und § 244 Abs. 4 StGB auseinander. Zudem geht er unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung sowie die bereichsspezifische Kommentarliteratur auf Abgrenzungsfragen und Konkurrenzen ein.
In weiteren Beiträgen geht es um die Zusammenarbeit von Polizei und Pressevertretern auch in kritischen Situationen, die fehlende Harmonisierung polizeilicher Eingriffsbefugnisse als besondere föderale Herausforderung gerade bei länderübergreifenden Einsätzen und einen ersten Teilbericht mit grundsätzlichen Aussagen („Innere Sicherheit weiterdenken: Ausgrenzung, Hass und Gewalt“) von der 65. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes. Dieser Beitrag wird im Heft 2/2020 fortgesetzt.
Eine strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht, Rezensionen, aktuelle Hinweise aus dem Netz und gewerkschaftspolitische Nachrichten runden die Zeitschrift schließlich wie gewohnt ab.
Liebe Leserinnen und Leser, wir hoffen auf Ihr Interesse an den ausgewählten Themen der ersten Ausgabe des Jahres 2020, wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Für das Redaktionsteam
Ihr
Hartmut Brenneisen
Foto: H. Immel/GdP.
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Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
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