Eindrucksbildung und Stereotype bei Studierenden im Polizeivollzugsdienst
6 Resultate
Insgesamt wurden 203 Studierende aus sieben Kursen gebeten, an der Studie teilzunehmen. Lediglich eine Person verweigerte die Teilnahme, weil sie sich nicht in der Lage sah, die Aufgabe zu erfüllen. Von den 202 abgegebenen Auswertungsbögen waren 201 gültig und wurden in die Auswertung einbezogen.
Damit kann die Hypothese 1 als bestätigt gelten, der zufolge sich angehende Polizeivollzugsbeamte in der Lage sehen, aufgrund eines kurzen visuellen Eindrucks eine Einschätzung zu einem komplexen Merkmal der Persönlichkeit abzugeben.
Im Durchschnitt wurden von den Probanden exakt 5,0 der dargebotenen Personen als kriminell eingeschätzt, bei einer Standardabweichung von 1,249. Dies zeigt, dass das Vorenthalten der Information, wie viele Personen einen kriminellen Hintergrund aufweisen, nicht zu einer Verzerrung der Ergebnisse geführt haben kann.
6.1 Treffsicherheit
Die Studierenden erzielten im Durchschnitt einen Score von 4,72 korrekten Antworten bei einer Standardabweichung von 1,497. Bei einer reinen Zufallsschätzung wäre ein Score von 5,0 zu erwarten gewesen. Der t-Test für eine Stichprobe ergibt einen Signifikanz von p = .009 für die Differenz zwischen 5 und 4,72. Dies bedeutet, dass die Studierenden schlechter als eine reine Zufallsauswahl einschätzen können, ob es sich um eine kriminelle Person handelt oder nicht.
Die Verteilung der Antwortscores stellt sich folgendermaßen dar:
Abbildung: Verteilung der Anzahl der korrekten Antworten. Auf der Y-Achse ist die Anzahl der Probanden angegeben.
Wie der Abbildung zu entnehmen ist, ergibt sich eine gegenüber der Normalverteilung linksschief verzerrte Verteilung. der Antworten. 26,4 Prozent der Probanden, also etwas mehr als ein Viertel, erzielten den Wert 5, der bei einer Zufallsschätzung im Durchschnitt zu erwarten wäre. 29,4 Prozent erzielten einen besseren Wert, aber 44,3 Prozent erzielten einen schlechteren Wert. Fast die Hälfte der Studierenden blieb somit unter dem Zufallsscore.
Damit kann Hypothese 2, der zufolge die Treffsicherheit der Probanden nicht besser als bei einer reinen Zufallsauswahl ausfällt, ebenfalls als bestätigt gelten.
6.2 Kriterien für die Urteilsbildung
Es stellt sich die Frage, ob sich Personen finden lassen, die besonders häufig als kriminell oder nicht-kriminell beurteilt worden sind, und woran dies möglicherweise liegt. Tatsächlich sind die abgebildeten Personen in sehr unterschiedlichem Maße als kriminell beurteilt worden, wie die folgende Rangreihe deutlich macht.
Tab. 4: Prozentsatz der Probanden, die die gezeigte Person als kriminell beurteilt haben.
Bei der differenzierten Betrachtung zeigt sich, dass nur zwei der zehn dargestellten Personen wirklich neutral beurteilt worden sind, so dass jeweils etwa die Hälfte der Befragten die Person als kriminell bzw. nicht-kriminell beurteilt hätte. Wenn der Cut bei einer Verteilung von 60 zu 40 gelegt wird, zeigt sich, dass acht von 10 Personen aufgrund ihres Äußeren zu einer positiven oder negativen Voreingenommenheit führen. Bei drei Personen geht diese so weit, dass sich jeweils mehr als 75 % für eines der beiden Urteile entscheiden. Dies muss Gründe haben.
Danach kann Hypothese 3a, der zufolge der Beurteilung kein Zufall sondern systematische Verzerrungen zugrunde liegen, als bestätigt gelten.
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