Innere Sicherheit und Lebensqualität

Massenveranstaltungen in Zeiten realer terroristischer Bedrohungen

3 Love-Parade und die Folgen

Das große Umdenken beim Schutz von Veranstaltungen begann in Deutschland vor sieben Jahren. Am 24. Juli 2010 starben in Duisburg bei der 17. Love-Parade 21 Besucher, über 500 Personen wurden verletzt und leiden teilweise heute noch an den Folgen. Die Ursachen für diese Katastrophe waren kein terroristischer Angriff, sondern offensichtliche Fehler bei der Planung der Besucherströme und ein von vorneherein völlig ungeeignetes Festivalgelände. Im Februar 2011 wurde vor dem Hintergrund der Love-Parade-Katastrophe vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) eine Projektgruppe eingesetzt, die das Ziel hatte, Impulse für die Verbesserung der Sicherheit von Großveranstaltungen zu liefern. Die Projektgruppe benötigte zwei Jahre, bevor sie im Februar 2013 ihren Abschlussbericht vorlegen konnte. Die wichtigsten Ergebnisse:

  1. Bestehende Gesetze und Vorgaben wurden untersucht und es wurden Vorschläge für Änderungen gemacht.
  2. Ein Veranstaltungsgesetz wurde als überlegenswert bewertet.
  3. Fortbildungsmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte und Veranstalter wurden erarbeitet und auf den Weg gebracht.
  4. Eine Definition von Großveranstaltungen wurde vorgenommen.
  5. Qualifizierungsmaßahmen für Sicherheits- und Ordnungskräfte wurden als besonders wichtig eingestuft.
  6. Sicherheitskonzepte werden grundsätzlich gefordert.
  7. Es wurden Leitfäden für Verwaltung und Veranstalter erarbeitet. Eine Musterfortbildung „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ wurde vorgestellt.

Aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen, auch in zahlreichen anderen Bundesländern wurden der Schutz von Veranstaltungen auf den Prüfstand gestellt, Defizite analysiert und Leitfäden mit Festlegungen und Empfehlungen zur Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen entwickelt. Dieses Ereignis hat zu einem nachhaltigen Umdenken bei allen Beteiligten geführt. Anfang Dezember 2017 begann nach jahrelangen Diskussionen nun der Prozess vor dem Duisburger Landgericht zu möglichen Verfehlungen von Verantwortlichen in Behörden und beim Veranstalter.


Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Grundbedingung für leistungsfähige Sicherheitsunternehmen.

4 Eckpunkte des BDSW zur Verbesserung des Schutzes von Großveranstaltungen

Wenige Tage nach der Love-Parade 2010 stellte der BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft öffentlich seine Eckpunkte zur Verbesserung des Schutzes von Großveranstaltungen vor, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schutzes von Großveranstaltungen beitragen können.

Der Schutz von Veranstaltungen ist für den Erfolg sowie das Bild des Veranstalters und das Bild der Genehmigungsbehörde in der Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Dabei können qualifizierte Sicherheitsdienstleister zum Einsatz kommen und durch Schutz, Sicherheit und Service zu einer erfolgreichen und sicheren Veranstaltung entscheidend beitragen. Das garantiert eine unbeschwerte Atmosphäre für alle Beteiligten und trägt auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg für den Veranstalter bei.

Wichtig ist gerade unter Sicherheitsaspekten eine ganzheitliche Betrachtung aller vorgeschriebenen Maßnahmen. Ein frühzeitiger Austausch aller Sicherheitsakteure ist zwingend erforderlich. Für Groß- bzw. Megaveranstaltungen mit mehreren hunderttausend Teilnehmern müssen geeignete und transparente Qualitätskriterien von den Genehmigungsbehörden festgelegt und kontrolliert werden.

  • Leistungsfähigkeit des Sicherheitsunternehmens – Führungskräfte mit nachweislicher Erfahrung im Veranstaltungsschutz
    • Haftung: ausreichender Versicherungsschutz
    • Angemessene Unternehmensgröße in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung bzw. den geforderten Ordnern und Sicherheitskräften
    • Kommunikations- und Führungsfähigkeit durch den Einsatz geeigneter sowie mindestens mit dem Führungskreis des Veranstalters abgestimmter Funk- und Fernmeldetechnik
    • Eigene Unternehmenskontrollen durch Supervisor
    • Vorhandensein eines (allgemeinen) Sicherheitskonzepts für Großveranstaltungen
    • Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters bzw. der Ordnungsbehörden
    • Frühzeitige Einbindung in die Sicherheitsplanung
  • Einhaltung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für das eingesetzte Sicherheitspersonal
    • Unterrichtungsverfahren bzw. Sachkundeprüfung
    • Zuverlässigkeitsüberprüfung (qualifizierter Auszug aus dem Bundeszentralregister)
  • Aufgabenspezifische Qualifizierung
  • Frühzeitige und umfassende veranstaltungsspezifische Einweisung vor einer Großveranstaltung
  • Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen und der Qualitätsstandards
  • Einsatz von Subunternehmen nur unter strikter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen
  • Lückenlose Dokumentation
  • Klassifikation von Großveranstaltungen
    • Gewaltpotenzial
    • Crowd control etc.
  • Kontrollen durch Ordnungsbehörden, Polizei etc.
  • Staatliches Rahmenkonzept für Großveranstaltungen
    • Vorgaben für Anzahl der Ordner/Sicherheitskräfte analog zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006