Kriminalität

Ein Indikatoren-Faktoren-Modell zur Analyse rechtsextremistischer Terrorismusrelevanz

Von Dr. Michail Logvinov, Freier Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden

1. Einleitung


In Deutschland finden strenge, strafrechtliche Terrorismuskriterien Anwendung. Infolge der rechtspopulistischen Mobilisierung und steigenden Gewalt war jedoch erneut vom Rechtsterrorismus die Rede. In der Tat ist in vielen Fällen ein (vigilantistischer) Terrorismusansatz zu beobachten und zwar in jenen Fällen, wenn Gewalttaten zwecks Einschüchterung begangen werden. Das Abfackeln leer stehender Asylheime zwecks Verhinderung der Unterbringung von Flüchtlingen erfüllt allerdings nicht ohne weiteres die gängige Terrorismusdefinition. Der aktuelle rechtsextreme Slogan „Mut zur Tat!“ erinnert zugleich an „Taten statt Worte“ des rechtsterroristischen NSU.

Mark S. Hamm definiert seit spätestens Mitte der 2000er Jahre die amerikanischen Skinheads als „Terrorist Youth Subculture“. Die Bezeichnung „terroristisch“ treffe demnach auf Gruppen zu, die „das Überleben der eigenen Rasse“ erstens als ein politisch-soziales Motiv für ihre Gewaltorientierung angeben und zweitens innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einen gewaltsamen „Kampf“ gegen Personen der anderen Rasse ausgefochten hätten.1 Die Spezifik der rechtsextremistischen Militanz sieht Hamm in der Übernahme einer spezifischen Ideologie (Überlegenheit der „weißen Rasse“), die durch einen paramilitärischen Stil und Vermittlung der Ideologie sowie der subkulturellen Verhaltensnormen durch Musik gerahmt wird.2
Vor dem Hintergrund voranschreitender Radikalisierungsprozesse im rechten radikalen Milieu widmet sich diese Abhandlung Gefahrenfaktoren und terrorismusrelevanten Indikatoren im Rechtsextremismus.

2. Operationalisierungsdefizite der Gefahr des Extremismus für Leib und Leben


Eines der Probleme angewandter Extremismusforschung hängt mit der Schwierigkeit zusammen, die Gefahrendimensionen „des“ Extremismus zu operationalisieren. Die sicherheitsbehördlichen Kriterien sind hier nicht immer weiterführend. Matthias Mletzko wies bereits vor einigen Jahren darauf hin, dass die bloße Rechtsnormzuordnung nach gefährlicher und einfacher Körperverletzung „keine weiteren Einblicke in Handlungsqualitäten [bietet]. Insbesondere Zu- oder Abnahme von Brutalitäten – ein wichtiger Hinweis für Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozesse – entziehen sich so der Darstellung“.3 Es wurde vor dem Bekanntwerden des Falls NSU auch kein analytisches Modell entwickelt, welches es ermöglicht hätte, extremistische Akteure systematisch auf die von ihnen ausgehenden Gefahren hin zu prüfen.4 Nach wie vor sind gefahrenorientierte Analysen rar.
Ausnahmen stellen in Deutschland Abhandlungen von Armin Pfahl-Traughber dar, welche verschiedene Analyseschemas zur Diskussion stellen.5 Das AGIKOSUW-Schema beinhaltet folgende Analyseebenen bzw. erklärende Variablen: Aktivisten, Gewaltintensität, Ideologie, Kommunikation, Organisation, Strategie, Umfeld und Wirkung. Das Kriterium „Aktivisten“ ermöglicht es, „Determinanten für die Akzeptanz und Umsetzung eines gewalttätigen Politikverständnisses [zu] ermitteln“, wobei im Hinblick auf das delinquente Verhalten zu berücksichtigen sei, ob der Fanatismus einer Ideologie oder die allgemeine Gewaltakzeptanz am Beginn der Entwicklung stand. Mit dem Kriterium „Gewaltintensität“ lassen sich terroristische Tathandlungen nach ihren Durchführungsformen einordnen, wobei der Autor zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen, darunter Körperverletzungen, bewusste und gezielte Tötung (aus räumlicher Distanz – von Angesicht zu Angesicht) von Zielpersonen sowie einkalkulierte Tötung von Unbeteiligten unterscheidet. „Ideologie“ ist als „die inhaltliche politische Begründung und Zielsetzung einschlägiger Akteure“ relevant. Die Variable „Kommunikation“ richtet sich auf Kommunikate gegenüber positiven sowie negativen Bezugsgruppen. Dazu zählen die breite Bevölkerung, der Staatsapparat, die Angehörigen der Opfergruppe und das Sympathisantenumfeld. Die Variable „Organisation“ zielt auf die Größe und den Grad der Hierarchisierung der jeweiligen Akteure ab. Das Kriterium „Strategie“ hebt den Interaktionscharakter terroristischer Tathandlungen hervor, die an die erwähnten negativen und positiven Bezugsgruppen „adressiert“ sind. Das „Umfeld“ deutet der Autor als Ressourcenlieferant, wobei das Einstellungspotential breiterer Bevölkerungsschichten, das Einstellungspotential einer politischen Bewegung, die indirekte und legale Unterstützung durch politische Agitation und schließlich die direkte und illegale Hilfe für die terroristische Gruppe als Ressourcen gelten. Das Kriterium „Wirkung“ bezieht sich auf die Aktion-Reaktion-Spirale des Terrorismus und rückt Faktoren wie Aufmerksamkeit und die dadurch hervorgerufene Zirkulation in der breiten Öffentlichkeit sowie in den angesprochenen Zielgruppen in den Vordergrund.
Das AGIKOSUW-Schema kann der genauen und einheitlichen Erfassung der terroristischen Bestrebungen dienen und zur Erstellung eines präziseren Profils terroristischer Gruppen beitragen. Eine Grundlage für den Vergleich verschiedener Akteure und Bestrebungen scheint ebenfalls gewährleistet zu sein. Auch eine „analytische Basis für die Einschätzung des Gefahrenpotentials einer terroristischen Gruppe bezogen auf die konkreten Gewalttaten wie auf deren gesellschaftliche Wirkung“ ist gegeben. Der Autor benennt eine Reihe bedeutender Untersuchungsdimensionen, die bei der Einschätzung terroristischer Bestrebungen weiterführen. Allerdings besteht die analytische Herausforderung auch darin, neben den erklärenden Variablen plausible Determinanten und Gefahrenfaktoren zu identifizieren.
In seinem Zehn-Stufen-Modell der „Extremismusintensität“ operationalisiert Pfahl-Traughber eines der Kriterien des E-IOS-W-Schemas zur Analyse extremistischer Bestrebungen. Ab Stufe 6 (Gewalttätigkeiten gegen Sachen) unterscheidet er Gewalt gegen Personen ohne Tötungsabsicht (Stufe 7), Gewalt mit einkalkulierter Tötung (Stufe 8), Gewalttätigkeit mit bewusster Mordansicht (Stufe 9) und mit Massenmordabsicht (Stufe 10). „Je höher die erreichte Stufe, desto stärker der entwickelte Extremismus. Aus dieser Bewertung ergeben sich auch Erkenntnisse für die Einschätzung des jeweiligen Gefahrenpotentials“, postuliert der Autor und führt über die Ebene „Gewalt“ aus, „dass mit der Einstufung jeweiliger Handlungen auf einer relativ hohen Stufe auch relativ hohe Wirkungen verbunden sind“.6
International findet das „Seven-Stage Hate Model“7 Anwendung, welches folgende Abstufungen enthält: 1) das Zustandekommen einer Gruppe von Hassern, 2) das Entstehen einer Selbstdefinition mit entsprechenden Symbolen, Ritualen und (Gewalt-)Mythologien, 3) das Abwerten bzw. Herabwürdigen der Opfergruppen, 4) das Verhöhnen und Beschimpfen der Opfergruppen, 5) Angriffe auf Opfer ohne Waffen, 6) Angriffe auf Opfer mit Waffen und 7) die Vernichtung der Opfer.
Im Vergleich zum erwähnten Zehn-Stufen-Modell erscheint das „FBI-Modell“ als zu grobkörnig und kann inzwischen als überholt gelten, obgleich der Hinweis der Autoren auf die Spezifik der Gewaltanwendung durch Skinheads nach wie vor Aufmerksamkeit verdient. Schafer und Navarro wiesen zu Recht darauf hin, dass im Unterschied zu einigen Hassgewalttätern, die Feuerwaffen benutzen, Skinheads auf einfache Bewaffnung setz(t)en. Diese ermögliche dem Täter eine Nähe zu seinem Opfer und entsprechende intrinsische Befriedigung durch die Gewalttat, welche mit einer Schusswaffe nicht zu erleben sei. Denn der persönliche Kontakt zum Opfer befeuert Machtphantasien und genügt dem szenetypischen Dominanzstreben.8
In den rechten Subkulturen scheint der Faustschlag nach bekanntem Diktum von Michele Bianchi zur Theorie geworden zu sein. Für den SA-Mann stellte die Kompromisslosigkeit und „Lust am Kampf“ ebenfalls ein stilisiertes Ideal dar. Dass „die Faust [als] die Synthese der Theorie“ erschien, zeigte sich ebenfalls in den bevorzugten Waffen solcher Kampfbünde: Nahkampfwaffen wie Messer oder Knüppel verlängerten den Kampf und ließen ihn zu einem direkt wie intensiv erlebten körperlichen Ereignis werden. „Erst durch solche in der Propaganda überhöhten Gewaltmittel konnte das Zufügen von Körperverletzungen zu einem intensiven Gefühl werden.“9 Vor diesem Hintergrund scheint die einfache Bewaffnung rechter Täter gewaltsoziologisch einen tieferen Sinn zu ergeben. Zuweilen frappierende Überschneidungen zwischen fiktionaler (Hassmedien) und tatsächlicher Tatspezifik sind dafür ein aussagekräftiger Beleg: „Ich trete ihn zu Boden“ – „Wenn einer unsrer Gegner dann zerschlagen am Boden liegt / dann kannst du wetten, dass er’s jetzt so richtig kriegt“ – „Sein Kiefer ist zersplittert durch die Doc-Stahlkappe […] / er blutet aus dem Schädel und bewegt sich noch / da trete ich noch mal rein mit meinem 14-Loch / mit meinem 14-Loch immer auf den Kopf“ („Kraftschlag“, „Trotz Verbot nicht tot“, indiziert gemäß § 131 StGB). Die Rolle der gewaltaffinen Subkulturen als Sozialisationsinstanzen, die spezifische Interpretationsregime und Rechtfertigungsmuster zur Verfügung stellen, ist daher ausschlaggebend. Der Fall NSU sowie aktuelle Entwicklungen zeigen jedoch, dass auch „indirekte“ Aktionen zum rechten Gewaltrepertoire zählen.

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