Gestaltung der Kriminaltechnik der Zukunft
– vom Tatort bis zum Gutachten
Einführung von Qualitätsmanagement und Akkreditierung in der auswertenden Kriminaltechnik
Ausgangs des letzten Jahrhunderts gewannen die Überlegungen und Diskussionen um die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und einer Akkreditierung von Verfahren in den kriminaltechnischen Instituten immer mehr Raum. Andere europäische Länder hatten sich längst dafür entschieden, während in Deutschland noch um die Sinnhaftigkeit gerungen wurde. Es gab eine Reihe von Pro und Contra, beispielsweise wurde angeführt, dass das deutsche Rechtssystem, anders als beispielsweise das angelsächsische, sich im Strafverfahren auf die tatrichterliche Beweiswürdigung und Überzeugung stütze und deshalb kein besonderer Nachweis einer Kompetenz zur Gutachtenerstattung einschließlich der Arbeiten zur Gutachtenerstellung geführt werden müsse.
Allerdings war man sich bereits in dieser frühen Phase einig, dass im Falle der positiven Entscheidung für eine Einführung von QM-Systemen, der Bogen vom Tatort über die Kriminaltechnik bis zum fertigen Gutachten zu schlagen sei. Die immer enger werdende Zusammenarbeit im europäischen Rahmen und die Notwendigkeit auszutauschende Ergebnisse gegenseitig anzuerkennen, gab schließlich den Ausschlag für die Einführung eines Qualitätssicherungssystems.
Dies deshalb, weil die Austauschbarkeit von Ergebnissen zwischen Laboren nur dann im Einklang mit den Forderungen der Normen steht, wenn das zuliefernde Labor ebenfalls unter den Richtlinien von Qualitätssicherungssystemen arbeitet. Für die auswertende Kriminaltechnik in den Kriminaltechnischen Instituten bedeutete dies das Anstreben einer Akkreditierung.
Das Kriminaltechnische Institut des Bundeskriminalamts entschloss sich daher im Jahre 2001, die Akkreditierung der Verfahren des Instituts voranzutreiben.1 Die Bundesländer folgten zeitnah mit eigenen Aktivitäten zur Akkreditierungsreife. Mit gegenseitiger, fachlich kollegialer Unterstützung zwischen Bund und Ländern wurde ein hoher Standard erreicht. Alle Landeskriminalämter erfüllen entweder jetzt schon die Forderungen des EU-Ratsbeschlusses2 oder werden ihn zeitgerecht erfüllen und sind auch auf weiteren Untersuchungsgebieten erfolgreich akkreditiert. Damit ist die deutsche Kriminaltechnik auf der Auswertungsseite einen bedeutenden Schritt weiter gekommen.
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde bereits im Dezember 2009 der Rahmenbeschluss des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Laborarbeiten durchführen, veröffentlicht. Auch hier war die schon oben erwähnte Zielrichtung maßgeblich, dass die Ergebnisse von Labortätigkeiten in Bezug auf DNA-Profile und daktyloskopische Daten im internationalen Austausch in allen Mitgliedstaaten der EU als zuverlässig anerkannt würden. Der EU-Rahmenbeschluss führt zur Umsetzung nähere Einzelheiten aus, die auf Grund der föderalen Struktur Deutschlands einer intensiven Interpretation zugeführt werden mussten. Hierzu arbeitete eine Projektgruppe der KKWT/ED entsprechende Empfehlungen aus. Das gesamte Papier zum EU-Rahmenbeschluss, erstellt von der Geschäftsführung der KKWT/ED, findet sich bei bundesrat.de
Neue Anforderungen an die sichernde Kriminaltechnik
Betrafen diese Bestrebungen zunächst nur die abgegrenzten Bereiche labortechnischer Untersuchungen in den jeweiligen kriminaltechnischen Instituten und war die seinerzeit schon postulierte Qualitätssicherung der Tatortarbeit zunächst noch nicht im Fokus, bekam dieses Ziel wieder eine eigene Dynamik, als in Zusammenhang mit der Tötung einer Polizeibeamtin in Heilbronn (Soko Parkplatz) Trugspuren nachermittelt wurden. Sie wurden in diesem und in weiteren Fällen durch die Verunreinigung von Wattestäbchen erzeugt, welche der Sicherung von DNA-Spuren dienten. Dabei zeigte sich, dass vom Hersteller zugesicherte Produkteigenschaften (DNA-Freiheit) nicht eingehalten wurden.
Im März 2009 wurde ermittelt, dass die DNA-Spuren von einer Mitarbeiterin der Herstellerfirma der Wattestäbchen stammten.3
In der Geschichte der Kriminalistik ist es nicht ungewöhnlich, dass falschen Spuren nachgegangen wird, die Dimension und die Medienwirksamkeit des Falles, man sprach vom Phantom von Heilbronn, war allerdings einmalig.
Als Konsequenz hieraus richtete die Kommission „Kriminalwissenschaft und –technik / Erkennungsdienst“ (KKWT/ED)4 eine Bund-Länder-Projektgruppe „DNA-Standards“ mit dem Auftrag ein, Maßnahmen zur Vermeidung und Erkennung von DNA-Kontaminationen zu entwickeln.
Praktisch zeitgleich setzte das Innenministerium von Baden-Württemberg einen landesinternen Expertenkreis „Qualitätssicherung bei der DNA-Analyse“ ein, der einen ähnlichen Auftrag hatte. Weiterhin richtete das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart die Expertengruppe „Standards in der Spurensicherung“ ein.
Diese Expertengruppe hatte den Auftrag, vorhandene Arbeitsweisen in der Spurensicherung der Polizei in Baden-Württemberg zu erheben, Defizite festzustellen und zu beschreiben und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei wurden auch standardisierte Prozessbeschreibungen für die Spurensicherung aller Spurenarten betrachtet, nicht nur für die Sicherung von molekulargenetischem Material.
Mithin sind dies die konkreten Anfänge einer gezielten und stringenten Erweiterung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Kriminaltechnik, bereits am Tatort beginnend.
Die Expertengruppe formulierte schwerpunktmäßig neun Empfehlungen in ihrem Bericht an die AG-Kripo, die von der Neukonzeption einer modularen Aus- und Fortbildung im kriminaltechnischen Bereich, über zentrale Beschaffung von sensiblen Spurensicherungsmaterialien und über labortechnische Rahmenbedingungen, Installation einer Ausschlussdatenbank für DNA Profile von Personen mit berechtigtem Zugang zum Spurenmaterial5 bis hin zu organisatorischen Veränderungen einschließlich eines vom KTI zu zertifizierenden Qualitätssicherungssystems der sichernden KT–BW reichten.
Die AG-Kripo nahm den Bericht im September 2010 in ihrer 167. Tagung zur Kenntnis mit der Beschlussfassung:
„Die AG-Kripo nimmt die Berichterstattung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zu den landesintern eingeführten „Standards in der Spurensicherung“ zur Kenntnis und empfiehlt Bund und Ländern die Prüfung einer Übertragbarkeit dieser Maßnahmen“
Parallel zu den Aktivitäten in Baden-Württemberg haben verschiedene LKÄ eigene Ansätze zur Steigerung und Erhaltung der Qualität in der sichernden Kriminaltechnik betrieben. Die Projekte oder Maßnahmen sind bei einem bundesweiten Workshop am 08.09.2010 in Hannover vorgestellt und fachlich erörtert worden. Es ist deutlich geworden, dass die gemeinsame Entwicklung von Standards zur Harmonisierung der Zusammenarbeit erforderlich und eine übergreifende Abstimmung in der Planung von Maßnahmen der Qualitätssicherung aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich sind.
Unter Berücksichtigung dieser vielfältigen Entwicklungen und Rahmenbedingungen ging der Vorsitz der KKWT/ED in die 24. Sitzung im November 2010, in der der Bericht des LKA Baden-Württemberg zu seiner Expertengruppe behandelt werden sollte, mit folgender Diskussionsanregung:
Es ist festzustellen, dass viele Länder verstärkt Anstrengungen zur Qualitätssicherung in der sichernden Kriminaltechnik übernehmen, nicht nur in den Landeskriminalämtern, sondern auch in der Fläche. Einige Länder haben den Bereich des daktyloskopischen Labors im Landeskriminalamt bereits akkreditiert. Durch den EU-Rahmenbeschluss werden zukünftig alle Länder und das BKA hierzu Maßnahmen ergreifen müssen. Durch die von der PG „EU-Rahmenbeschluss“ vorgeschlagene Fachaufsicht der Kriminaltechnischen Institute gegenüber den Dienststellen in der Fläche müssen bundesweit geltende Standards festgelegt werden.
Die Qualitätssicherung in der sichernden Kriminaltechnik wird auch in Folge der Akkreditierung der auswertenden Kriminaltechnik zukünftig mehr Beachtung finden müssen. Auch aufgrund der Empfehlung der AG-Kripo aus der 167. Sitzung wäre daher zu überlegen, dafür eine Projektgruppe einzurichten. Die Federführung sollte – auch wegen der Problematik der Dienststellen in der Fläche – ein Land übernehmen.
Nach eingehender Beratung fasste die KKWT/ED den Beschluss, eine AG „Standards der sichernden Kriminaltechnik“ in der Zuständigkeit der Leiter der Kriminaltechnischen Institute unter Leitung der LKÄ Niedersachsen und Baden-Württemberg mit dem Auftrag einzurichten, Empfehlungen für Standards bei der Sicherung materieller Spuren zu erarbeiten.
Arbeitsgruppe „Standards der sichernden Kriminaltechnik“ (AG SiKT)
Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen ersten Einblick in Hintergründe und Wirkungszusammenhänge geben. Die AG SiKT hat ihren Wirkbetrieb im Frühjahr 2011 aufgenommen.
Auftrag und Ziel
Der Auftrag, Empfehlungen für Standards bei der Sicherung materieller Spuren zu erarbeiten, ist angesichts der Vielfältigkeit und Komplexität der Thematik „Sicherung materieller Spuren“ bewusst offen gehalten worden. Hinweise auf die erwarteten Ergebnisse können nur durch Berücksichtigung der Umstände, die zur Einrichtung der AG geführt haben, gewonnen werden.
Die Besonderheit der Aufgabenstellung wird auch im organisatorischen Rahmen deutlich. Die KKWT/ED hat – im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten in der Gremienarbeit – unmittelbar eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Organisationsform ist – anders als die einer Projektgruppe – für eine langfristige oder dauerhafte Aufgabenwahrnehmung vorgesehen. Die Mitglieder der KKWT/ED haben sich die Verpflichtung auferlegt, unmittelbar in der AG mitzuwirken bzw. die AG-Mitglieder in besonderer Weise fachlich zu begleiten. Die AG SiKT hat zu jeder Sitzung der KKWT/ED zu berichten.
Im Rahmen der Auftragsanalyse hat sich AG SiKT zunächst Klarheit über die Bedeutung der wesentlichen Begriffe des Auftrags verschafft. Sie versteht unter „Standards“ eine einheitliche oder vereinheitlichte, weitgehend anerkannte und überwiegend angewandte Art und Weise etwas herzustellen oder durchzuführen6. Standards sollen auf die Gewährleistung von messbaren Anforderungen an die Beschaffenheit, die Leistungsfähigkeit oder die Güte eines Produktes oder einer Dienstleistung ausgerichtet sein (Qualitätsstandards). Unter dem Begriff „Sicherung materieller Spuren“ werden alle polizeilichen Maßnahmen zur Aufnahme von polizeilich relevanten Ereignisorten und alle Maßnahmen zur Sicherung von Spuren und zur Behandlung von Asservaten verstanden7.
Ziel der AG SiKT ist es, die Arbeitsabläufe der Suche, Sicherung und Bearbeitung von Spuren und Spurenträgern außerhalb der Kriminaltechnischen Institute sowie die Verpackung, den Transport und die sonstige Behandlung von Asservaten bis zur Abgabe an die Untersuchungsstellen zu beschreiben. Die Beschreibungen sollen bundesweite Zustimmung und Anerkennung finden. Die Verpflichtung zur Beachtung der neuen Grundsätze soll gewährleisten,
- dass optimale Ergebnisse erzielt werden,
- die Handlungssicherheit für den Mitarbeiter der Spurensicherung erhöht wird,
- in gleichartigen Sachverhalten gleichartige Ergebnisse erzielt werden und später (theoretisch) reproduzierbar sind,
- Handlungssicherheit in den Bereichen Beschaffung und Planung der Aus- und Fortbildung erhöht wird,
- die deutsche Polizei frühzeitig vorbereitet wird auf die bereits heute absehbaren Anforderungen an die Kriminaltechnik der Zukunft.
Keinesfalls ist es beabsichtigt, den Spurensichernden in seiner Tätigkeit zu entmündigen oder einer Überregulierung seiner anerkannt schwierigen Tätigkeit am Einsatzort auszusetzen.
Daher wird es im Rahmen der internen Öffentlichkeitsarbeit besonders darauf ankommen, den Spurensichernden den Mehrwert der Einführung von Standard zu verdeutlichen:
- Qualifizierte Spurensichernde wissen, welche Spuren sie bei einem modus operandi erwarten können. Nach ihrer Lagebeurteilung wählen sie die bestmögliche Vorgehensweise, um einen maximalen Ertrag an Beweismitteln in bestmöglicher Qualität und eine optimale Weiterverwendung der Beweismittel sicherzustellen.
- Die Anforderungen gegenüber der Leitung in Bezug auf den Erwerb von Fachkenntnissen und die Ausstattung mit den richtigen Verbrauchsmitteln und dem angemessenen Spurensicherungsgerät wird auf eine übergreifend erarbeitete und abgestimmte Grundlage gestellt.
- Die Distanz zwischen kleinstteiliger wissenschaftlicher Untersuchung von Asservaten und den Umständen ihrer Gewinnung am Ereignisort wird reduziert.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Die KKWT/ED hat bereits mit Auftragserteilung das Erfordernis einer vergleichsweise ungewöhnlichen Zusammensetzung der AG gesehen: Leiter von Kriminaltechnischen Instituten, Qualitätsmanager der KTI, sichernde Kriminaltechnik8 (Praktiker der Tatortarbeit). Gegenwärtig sind drei KTI-Leiter sowie drei für Qualitätsmanagement Verantwortliche Mitglieder der AG. Die anderen Vertreter der Bundesbehörden und Länder repräsentieren die sichernde Kriminaltechnik, wobei angestrebt ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angehörigen aus Zentralstellen (KTI) und Praktikern aus Flächendienststellen zu erhalten.
Alle AG-Mitglieder sind autorisiert, fachliche Positionen zu konsentieren. Natürlich sind sie berechtigt und aufgefordert – unabhängig von der engen fachlichen Begleitung durch die jeweiligen KTI-Leiter – fachliche Beratung, Information und Unterstützung in der eigenen Organisation einzuholen. Durch eine ausdrückliche Regelung der Vertretung von AG-Mitgliedern im Falle der Verhinderung soll Kontinuität in der Aufgabenerledigung der AG gewährleistet werden.
Leitung der AG
Die Leitung der Arbeitsgruppe ist den KTI-Leitern Baden Württemberg und Niedersachsen gleichberechtigt übertragen worden. Die AG-Leiter bilden gemeinsam mit ein oder zwei Mitarbeitern ihrer Institute eine Lenkungsgruppe, in der die wesentlichen Aufgaben zur fachlich-inhaltlichen Vorbereitung von Arbeitsgruppensitzungen und zur Erledigung von übergreifenden Aufgabenstellungen, insbesondere von Berichtspflichten und interner Öffentlichkeitsarbeit, wahrgenommen werden. Die geschäftsführenden Prozesse wie Protokollführung, Dokumentenlenkung und Vorbereitung von Arbeitsgruppensitzungen werden gegenwärtig von Mitarbeitern des LKA Baden Württemberg erledigt.
Bisherige Ergebnisse
Zunächst sind nach Vorbereitung durch die Lenkungsgruppe in einem arbeitsintensiven Prozess die Grundlagen der Aufgabenerledigung entwickelt worden. Ein funktionales Konzept ist in der ersten AG-Sitzung abgestimmt und auftragsgemäß über die KKWT/ED der AG Kripo zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Es verdient Erwähnung, dass parallel zu den Aktivitäten der AG die AG-Kripo diese in ihren jeweiligen (Folge-) Beschlüssen positiv und fördernd begleitete.
Zwischenzeitlich sind drei Arbeitssitzungen durchgeführt worden.
Im praktischen Arbeitsprozess erfolgt die Entwicklung von Standards in fachlicher Feinarbeit in verschiedenen Unterarbeitsgruppen (UAG). Sie werden gebildet aus einer Teilmenge der Arbeitsgruppenmitglieder, die je nach thematischer Notwendigkeit durch anerkannte Fachleute von Bund und Ländern verstärkt werden können.
Zurzeit sind fünf Unterarbeitsgruppen eingerichtet:
- UAG Methoden - Leitung BKA
- UAG Material - Leitung Niedersachsen
- UAG Qualitätssicherung - Leitung Hamburg
- UAG Räume - Leitung Schleswig Holstein
- UAG Kompetenz - Leitung Bayern
Die AG hat sich darauf festgelegt, die Spurenart als Grundlage aller Beschreibungen von Standards zu nehmen.
Die Fachleute in den UAG extrahieren aus der großen Menge der bereits vorliegenden, tiefgreifenden und aktuellen Fachpublikationen, Richtlinien, Gremien-, Erfahrungs- und Forschungsberichten die wesentlichen Informationen, die in Zukunft als anerkannte und unverzichtbare Merkmale für die fachlich gute und erfolgreiche KT-Arbeit zu Standards erhoben werden sollen. Als Vorteil hat sich erwiesen, dass viele der fachlichen Vorarbeiten von Mitgliedern der UAG selbst entwickelt worden sind oder in der täglichen Arbeit sicher angewendet und beurteilt werden können.
Im Hinblick auf die Vielzahl von Spurenarten ist zunächst eine Konzentration auf die Bereiche DNA- und daktyloskopische Spuren vereinbart worden. Hintergrund dieser Entscheidung sind die aktuellen EU-Rahmenbeschlüsse zur verpflichtenden Akkreditierung dieser Bereiche in den Kriminaltechnischen Instituten.
Die Ergebnisse der UAG werden mit zeitlichem Vorlauf vor AG-Sitzungen allen AG-Mitgliedern übersandt. In der AG-Sitzung erfolgt eine weitere fachliche Beratung. Diese endet mit der Entscheidung, dass das Arbeitsergebnis als zukünftiger Standard der sichernden Kriminaltechnik der KKWT/ED zur Einführung empfohlen werden soll oder eine Weiterführung der fachlichen Beratung in der UAG erforderlich erscheint. Dabei strebt die AG-Leitung breiten Konsens an. Das funktionale Konzept sieht vor, dass eine Entschlussfassung bei mehr als drei Gegenstimmen nicht zustande kommen kann.
Die einzelnen Arbeitsgruppen haben gegenwärtig folgenden Stand erreicht:
- UAG Methoden
Für einige Spurenarten aus dem Bereich der Daktyloskopie und DNA sind erste Verfahrensbeschreibungen entwickelt worden. Für die ganzheitliche Gestaltung von Standards sind jedoch weitergehende fachliche Überlegungen insbesondere zu den Anforderungen an Material, Kompetenzen, Qualitätssicherung und KT-Fachräume einzubeziehen. An den beschriebenen Schnittstellen werden diese Fragestellungen von den benachbarten Unterarbeitsgruppen bearbeitet und anschließend wieder an die UAG Methoden rückgekoppelt.
Daneben wird in der UAG Methoden an übergreifenden Prozessbeschreibungen gearbeitet, die allgemeine Grundsätze der Spurensicherung und Bearbeitung von Beweismitteln auf dem Niveau der Beschreibung von Standards beinhalten sollen. - UAG Material
Nach einer Analyse des Beschaffungswesens der Polizeien des Bundes und der Länder ist festgestellt worden, dass an den eigenständigen und unterschiedlichen Beschaffungsstrukturen nichts verändert werden kann. Daher konzentriert sich die UAG Methoden auf die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für KT-Verbrauchsmittel und KT-Gerät, um so den Beteiligten an Beschaffungsprozessen einen maximalen Informationsservice zu bieten. In späteren Schritten sollen Elemente der Qualitätssicherung eingearbeitet werden, z. B. Negativlisten von ungeeigneten Materialien / Geräten und Zusammenführung von Lieferantenbeurteilungen. - UAG Qualitätssicherung
Zunächst hat die UAG Wirkbereiche identifiziert, in denen Elemente der Qualitätssicherung eingeführt und regelmäßig angewandt werden sollten. Sie wird konkrete Vorschläge erarbeiten, in welchen Verfahrensbeschreibungen welche Maßnahmen der Qualitätssicherung die Stufe von Standards erreichen sollten. Gleichzeitig wird die Arbeit der AG gefördert, in dem eigene Produkte einer Qualitätssicherung unterzogen werden, z. B. bei der Dokumentenlenkung, und ein Glossar erstellt und fortgeschrieben wird. - UAG Kompetenzen, UAG Räume
Beide UAG sind erst in der zweiten AG-Sitzung eingerichtet worden und haben zunächst die Eckpunkte ihrer geplanten Vorgehensweise in Zusammenspiel mit den anderen UAG vorgestellt.
Schnittstellen in der Gremienarbeit
Unabhängig von der Entwicklung von Standards durch die AG SiKT geht die reguläre Gremienarbeit im Bereich der KKWT/ED weiter. Wesentliche Aufgabe der Geschäftsführung
der KKWT/ED und der Lenkungsgruppe der AG SiKT ist es, Arbeitsergebnisse von aktuell laufenden oder jüngst abgeschlossenen Projektgruppen oder anderen Fachgremien auf die Schnittmenge zur AG SiKT zu prüfen. Beispielhaft genannt sei hier die Arbeit der beiden von der KKWT/ED zur Aktualisierung der bisherigen Richtlinien eingesetzten Projektgruppen „Brandermittlungen“ und „Sprengstoffdelikte“.
In der letzten Sitzung der AG SiKT haben beide Projektgruppenleiter zum Stand der Projektgruppenarbeit berichtet. Die Schnittmengen zum Auftrag der AG SiKT sind erkannt worden. Es ist vereinbart worden, dass beide Projektgruppen ihre Arbeit unabhängig von der AG SiKT fortführen. Der Bereich der Spurensuche und -sicherung und der Beweis-
mittelbehandlung wird nach Fertigstellung mit der AG SiKT in Bezug auf die Empfehlung von Standards verfahrenstechnisch abgestimmt.
Die von der KKWT/ED eingesetzte Projektgruppe „Qualifikation daktyloskopisches Laborpersonal“ hat ihre Arbeiten im Frühjahr 2012 abgeschlossen. Die KKWT/ED hat die AG SiKT beauftragt, die im Abschlussbericht aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten zu bewerten und in die Empfehlung von Standards aufzunehmen. Dementsprechend ist der Abschlussbericht an den Leiter der UAG Kompetenzen weitergeleitet worden mit der Bitte, die Arbeitsergebnisse in den Beschreibungen der Anforderungen an den Spurensichernden zu berücksichtigen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf Entwicklungen gerichtet, die gegenwärtig auf europäischer Ebene ihren Ursprung genommen haben:
Im Dezember 2011 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu einer Vision für die europäische Kriminaltechnik 2020 einschließlich der Schaffung eines europäischen kriminaltechnischen Raumes und der Entwicklung kriminaltechnischer Infrastrukturen in Europa angenommen. Gegenstand der Vision für die europäische Kriminaltechnik 2020 ist im ganz wesentlichen Maße die Entwicklung von Standards für die sichernde Kriminaltechnik.
Auf Initiative von Polen hat das europäische Institut für Normierung CEN einen Antrag auf Prüfung der Möglichkeiten der Normierung von Vorgehensweisen in der sichernden Kriminaltechnik angenommen. Deutschland hat sich bereit erklärt an diesem Normungsprojekt mitzuwirken. Die Vertretung des polizeilichen Bereichs ist mit dem Beschluss der KKWT/ED der AG SiKT übertragen worden.
Ausblick
Die Erarbeitung und Einführung von Standards für die sichernde Kriminaltechnik ist im Hinblick auf die heutigen Möglichkeiten zur Untersuchung auch kleinster Spuren oder Materialien, das Erfordernis zur weiträumigen Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene auch in ad hoc-Lagen und der wachsenden Bereitschaft zur gegenseitigen Anerkennung von kriminaltechnischen und forensischen Untersuchungsergebnissen ein zwangsläufiger Schritt.
Die Bearbeitung von Standards bei der Sicherung materieller Spuren geht über eine einmalige prozesshafte Erstellung eines Berichts mit Beschlussvorschlag hinaus. Die sichernde Kriminaltechnik unterliegt einem hohen Innovationsdruck, der auch die regelmäßige Befassung mit bereits erstellten Standards erforderlich machen wird.
Die Veröffentlichung erster Standards soll im Frühjahr 2013 erfolgen. Als Medium der Veröffentlichung ist die Extrapol-Anwendung „Arbeitsanleitung Tatortarbeit Spuren“ vorgesehen. Im Nachgang zu der Beschlussfassung in der KKWT/ED und der Veröffentlichung in ATOS obliegt es den Bundesbehörden und den Ländern, den Standards durch Autorisierung die hinreichende Verbindlichkeit im jeweiligen Bereich zu verschaffen.
Insgesamt ist es der Polizei in Deutschland gelungen, neue Regeln zur Harmonisierung und Qualitätssicherung der Vorgehensweise bei der Suche, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln zu etablieren. Damit wird ein wesentlicher Betrag zur Optimierung der Kriminalitätsbekämpfung, Belastbarkeit von spurenkritischen Untersuchungsergebnissen und zur Vorsorge auf zukünftige Anforderungen in der europäischen Zusammenarbeit geleistet.
Anmerkungen
Das KTI des Bundeskriminalamts ist aktuell mit allen 21 Fachbereichen unter beiden Normen DIN/EN 17020 und 17025 akkreditiert
Vgl. nächsten Absatz
Vgl. „Die Kriminalpolizei“, 1/2001, Editorial
Kommission der AG-Kripo, der die Leiter der Kriminaltechnischen Institute der Bundesländer sowie ein Vertreter der Bundespolizei angehören
Vgl. „Die Kriminalpolizei“, 1/2001, S.4
Funktionales Konzept der AG SiKT vom 02.08.2011
Vgl. Nr. 4Vgl. Nr. 4
Service
Aktivitäten
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