Internationaler Terrorismus

Böser Feind und heiliger Krieg

– Sicherheit oder Semantik?

von Dr. Wolfgang Hetzer, Adviser to the Director General, European Anti-Fraud Office, Brüssel

I. Einleitung

Dr. Wolfgang Hetzer,
Adviser to the Director General, European Anti-Fraud Office, Brüssel

Die gegenwärtig amtierende Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, will an der Trennung von äußerer und innerer Sicherheit festhalten. Nach ihrer Auffassung käme ein terroristischer Angriff zwar einem Kriegszustand gleich und löse den Verteidigungsfall aus. So lange jedoch ein Terrorangriff von einer Gruppe Einzelner, nicht aber von einem Staat verübt werde, sei das eine kriminelle Tat und keine Kriegssituation.1 Dabei mag es sich zwar um eine wohlbegründete Position handeln. Fraglich ist aber, wie sie sich mit der zum geflügelten Wort avancierten These des ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Peter Struck, vereinbaren lässt, wonach die innere Sicherheit Deutschlands auch am Hindukusch verteidigt werde. Hier ist noch nicht zu entscheiden, ob die Einschätzungen der Justizministerin oder die Weltsicht des Verteidigungsministers maßgeblich von der Realität geprägt sind oder ob es sich nur um das in der Politik verbreitete Wunschdenken handelt.2 Vorrangig ist der Versuch, die mittlerweile fast babylonische Begriffsverwirrung aufzulösen, die bei der Beschreibung sicherheitsrelevanter Sachverhalte immer stärker um sich zu greifen scheint. Dabei geht es nicht nur um semantische Probleme. Der Bundesminister des Innern und für Sport, Wolfgang Schäuble, hat die Aussage, dass die Wahrscheinlichkeit eines Anschlags so hoch wie nie zuvor sei, zur „Darstellung der Realität„ erklärt. Er hat auch entdeckt, dass im Hinblick auf den Terrorismus die alten Kategorien nicht mehr passen. In Afghanistan führe man keinen „klassischen„ Krieg. Die internationale Rechtsordnung passe dort auch nicht. Deshalb brauche man neue Begrifflichkeiten. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei mit den klassischen Mitteln der Polizei nicht zu meistern. Aus seiner Sicht reichen die rechtlichen Probleme bis hin zum „Targeted Killing„, also der gezielten Tötung von Verdächtigen („Gefährdern„):

„Nehmen wir an, jemand wüsste, in welcher Höhle Osama bin Laden sitzt. Dann könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten. Aber seien wir ehrlich: Die Rechtsfragen dabei wäre völlig ungeklärt, vor allem wenn daran Deutsche beteiligt wären. Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten. Ich halte nichts davon, sich auf einen übergesetzlichen Notstand zu berufen nach dem Motto »Not kennt kein Gebot«„.Gleichzeitig kritisiert Schäuble die Hartnäckigkeit einer deutschen Staatsanwaltschaft, welche die Festnahme der amerikanischen Agenten beantragt hat, die mutmaßlich den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri verschleppt haben. Auf die Frage nach den Gründen hierfür betont der Minister zunächst, dass „wir„ auf die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten, insbesondere den Amerikanern „geradezu lebensnotwendig„ angewiesen seien. Sonst könne er die Verantwortung für die Sicherheit Deutschlands als Innenminister nicht tragen. Andererseits seien auch Nachrichtendienste an Recht und Gesetz gebunden. Aber die USA stünden auf dem Standpunkt, dass sie das am besten selbst regeln. Das sollten wir respektieren.3

II. Zwischenbemerkung

Schon die Vorstellung, dass Nachrichtendienste an Recht und Gesetz gebunden sind, also der Rechtsbruch – zumindest jenseits der eigenen Landesgrenzen – nicht zu deren „raison d’etre„ gehört, verdiente eine sachkundige Debatte. Sie wäre vielleicht dann entbehrlich, wenn manche Kritik an den Überlegungen des Innenministers zuträfe. Mit der Forderung nach den nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus sei, so glaubt ein Beobachter, offenbar die Freiheit vom Recht gemeint, weil Schäuble Recht als Hindernis verstehe. Im Fall el-Masri werde dies schon jetzt augenscheinlich. Der Minister wolle das Auslieferungsbegehren im Hinblick auf verdächtige CIA-Agenten torpedieren. Recht solle also nur dann gelten, wenn es die Amerikaner nicht ärgere und ihrer ungestörten Terrorbekämpfung nicht im Wege stehe.4 Man vermutet, dass für Schäuble ein terroristischer Anschlag nicht ein persönlicher Akt religiöser Fanatiker sei, sondern Ausdruck einer internationalen Verschwörung zur Zerstörung der globalen Ordnung. An die Stelle eines göttlichen Endzwecks, auf den alles Irdische („Ordo„) im Mittelalter ausgerichtet war, sei für Schäuble die „Sicherheit„ getreten. Recht sei bei ihm weniger der Garant der Freiheit als der Diener der Ordnung. Dies alles kollidiere mit Geist und Wortlaut des Grundgesetzes. Der Innenminister fechte das aber nicht an, weil er damit rechne, sich im Falle eines Terroranschlages in Deutschland vom Buhmann zur Lichtgestalt zu wandeln.5

Andere erste Reaktionen aus den Reihen der politischen Bündnisgenossen und der Opposition waren noch eindeutiger. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, verglich die Überlegungen des Bundesinnenministers mit den „Vorschlägen eines Amokläufers„. Der Vorsitzende der FDP, Guido Westerwelle, erklärte, eine „Erschießung auf Verdacht„ sei kein Mittel des Rechtsstaates und man werde sich der „Guantánomisierung der deutschen Innenpolitik„ widersetzen. Die Vorsitzende der Partei „Bündnis90/Die Grünen, Claudia Roth, glaubt gar, dass sich der Bundesminister des Innern mehr und mehr zu einem Sicherheitsrisiko entwickele. Die Forderung nach einer rechtlichen Basis für gezielte Tötungen sei eine „Lizenz zum politischen Mord„.6

Wesentlich zurückhaltender hat sich der Bundespräsident, Horst Köhler, in einem Fernsehinterview am 15. Juli 2007 geäußert. Er vertritt zwar die Auffassung, dass Schäuble als Innenminister sich über Sicherheitsfragen den Kopf zu zerbrechen hat. Der Bundespräsident ist aber der Überzeugung, dass man darüber nachdenken könne, ob die Art, wie die Vorschläge kommen, vor allem in einer Art Stakkato, optimal sei. Er stellt die Frage, wie „die Leute„ das verkraften sollen. Er hat Zweifel, „ob man zum Beispiel Dinge wie die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil, ob man das so von der leichten Hand machen kann.„ 7

Der Bundesinnenminister bezeichnet es hingegen als „groben Unfug„, dass seine Äußerungen so hingestellt würden, als wolle er Terrorverdächtige in Deutschland erschießen lassen.8

Er verwahrt sich einerseits gegen „Denkverbote„ und betont, dass er, mit Ausnahme des „hypothetischen Falls, dass der Al-Qaida-Chef bin Laden durch eine ferngesteuerte Rakete getötet werden könne, „zu keinem Zeitpunkt„ gefordert habe, Terroristen gezielt zu töten. Schäuble hält es auch für eine „diffamierende Beleidigung„, seine „Denkanstöße„ damit zu erklären, dass er selbst Opfer eines Attentats geworden war.9

Es macht in der Tat keinen Sinn, (pseudo)
psychologischen Erklärungen für eine derartige Politik nachzuspüren oder einen Amtsträger als starrsinnigen Rechtsstaatszerstörer darzustellen. Richtig wäre es hingegen, die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten mancher Ansätze zu diskutieren. Dann könnte, so wird in einem Kommentar behauptet, sehr schnell deutlich werden, wie sich Schneidigkeit in Schwammigkeit verwandelt. Im Übrigen geht es bei manchen Vorschlägen möglicherweise auch nur darum, die reflexhafte Empörung beim politischen Gegner hervorzurufen und dessen (vermeintlichen) Starrsinn aufzuzeigen. Für diesen Fall, so meint ein Kommentator, gingen dem Bundesinnenminister derzeit tatsächlich viele auf den Leim.10

Unterdessen wurde berichtet, dass die Äußerungen des Bundespräsidenten im Bundesinnenministerium und bei dem Minister persönlich ein „hohes Maß an Empörung„ hervorgerufen hätten, die „aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten„ aber nicht weiter öffentlich erläutert werde.11

Die Bundesministerin der Justiz bemüht sich dennoch ein wenig um die Erforschung der Motivation ihres Kabinettskollegen. Im Hinblick auf eine Vielzahl von Vorschlägen zu Gesetzesänderungen vermutet sie, dass der Innenminister in erster Linie seine Partei (CDU) wieder als einzige Partei der inneren Sicherheit profilieren und aus dem „langen Schatten„ seines Vorgängers, Otto Schily, und der rot-grünen Bundesregierung heraustreten wolle. Falls irgendwann ein Anschlag in Deutschland erfolgen sollte, wird Schäuble – so ihre Vorhersage – „uns und anderen„ den „Schwarzen Peter„ zuschieben, nach dem Motto: Seht her, das Unglück wäre nicht passiert, hättet ihr meine Wunschlis-te erfüllt.12 Die Ministerin schlägt in diesem Zusammenhang vor, nicht die Arbeit der Terroristen zu tun und unsere freiheitliche Gesellschaft und ihre Werteordnung selber zu beseitigen. Die Verfassung setze eine „rote Linie„. Dazu gehörten zum Beispiel die Menschwürde, das Folterverbot und das Recht auf Leben, also das Verbot, mutmaßliche Terroristen gezielt zu töten. Auch für den Innenminister sei das Grundgesetz die rote Linie.

Eine Woche nach den Äußerungen seiner Kollegin fragt sich Schäuble, ob alle Beteiligten alles getan haben, um Missverständnisse zu vermeiden. Er ist der Überzeugung, dass das Amt des Bundespräsidenten von jedermann Zurückhaltung erfordere und lehnt deshalb eine Beteiligung an der Debatte ab. Der Minister betont, dass er nie die Forderung erhoben habe, gegen Terroristen durch gezielte Tötungen vorzugehen. Aus seinen Anmerkungen zu bin Laden abzuleiten, dass er Terrorismusverdächtige in Deutschland „abschießen„ wolle, sei „ein solcher Unsinn„. Er habe gedacht, dass man unter erwachsenen Menschen darüber nicht reden müsse. Schäuble erinnert wiederum daran, dass er nicht über Deutschland, sondern über afghanische Höhlen gesprochen habe.13

Die Darlegungen Schäubles empfand man allgemein als „Zurückrudern„. Ihr Gehalt wird im Wesentlichen folgendermaßen beschrieben: Schäuble wolle sich für seine Pläne nicht auf einen Notstand berufen, sondern ihn legalisieren, also im Kampf gegen den Terror zum Normalzustand machen. Er wolle, weil Innen- und Außenpolitik sich nicht trennen ließenbestimmte Kriegsregeln für bestimmte Situationen auch im Innern einführen. Das beginne beim Abschuss bestimmter Zivilflugzeuge14 und ende noch nicht bei der „ewigen„ Vorbeugehaft für „Gefährder„. Schäuble wird zugeschrieben, dass er das Sicherheitsrecht mit dem Kriegsvölkerrecht potenzieren wolle. Mit seinem Vorgehen stelle er das Rechtssystem in Frage und erkläre dann, man werde doch noch fragen dürfen. Nach dem Empfinden eines Kommentators gibt es aber Fragen, die vergiftet sind. Deshalb sei die Reaktion, nicht nur der SPD, auf Schäuble so heftig.15

Missverständnisse können bekanntlich mehrere Gründe haben. Die Skala reicht von der Unfähigkeit des Empfängers, den Inhalt einer Aussage („Botschaft„) mangels Intellekt zu verstehen, bis hin zu der Unfähigkeit oder dem Unwillen, eine Botschaft so klar zu formulieren, dass derjenige, der davon betroffen wird (also ca. 82 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger und etliche Terroristinnen und Terroristen) sie auch versteht. Hier können diese und andere Erklärungsansätze leider nicht in der erforderlichen Präzision diskutiert werden. Pressekommentare haben immerhin zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Regierung an höchster Stelle ihre Denkungsart offenbart, wenn der Innenminister die Internierung von „Gefährdern„ und die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen als Option benennt. Auch wenn diese Optionen in absehbarer Zeit als nicht umsetzbar erscheinen, sind sie jetzt offiziell „denkmöglich„ geworden. Es ist seit geraumer Zeit offenkundig, dass die Durchbrechung der Grenzen des rechtlichen Denkens für die Terrorbekämpfung typisch ist. Auch die Geschichte des Kampfes gegen den Terrorismus in Deutschland hat gezeigt, wie schnell Verantwortliche von Anfang an bereit waren, rechtsstaatliches Denken über den Haufen zu werfen.16 Die Denkverbotsrhetorik beruht jedenfalls auf einer perfiden Unterstellung: Die Befürworter des Rechtsstaatsdenkens mutieren zu -unfreiwilligen, aber doch sehr wirkungsvollen- Verbündeten des Terrorismus. Tatsächlich stellt das Polemisieren gegen Denkverbote die Legitimationsfrage auf den Kopf. Es kommt zu einer Art Beweislastumkehr, die den Rechtsstaat zu einer Antwort auf die Frage zwingt, ob seine Regeln dem Terrorkampf im Wege stehen. Jenseits von Hysterie und Angst wäre aber die Frage zu stellen (und zu beantworten), ob das jeweilige Antiterrorgesetz mit den rechtsstaatlichen und verfassungsmäßigen Maximen zu vereinbaren ist. Es zeichnet sich eine Gefahr ab, die größer ist als diejenige, die von den zu erwartenden terroristischen Anschlägen ausgeht. Ein Rechtsstaat, der sich im Angesicht von Bedrohungen, und seien sie noch so ernst, selbst zur Disposition stellt und seinen Feinden die elementaren Grundrechte abspricht, verliert seine Würde und die Achtung vor dem eigenen zivilisatorischen Wert.17 Mittlerweile ist unübersehbar, dass Ängste und Projektionen ein spezifisches Feinbild erzeugen, das eine historisch einzigartige Bedrohung suggeriert.18 Die deutsche Sicherheitspolitik ist vielleicht sogar im Begriff durch bellizistische Reduktionen19 eine Ordnung zu etablieren, an deren Verteidigungswürdigkeit Zweifel aufkommen können.

Diese Hinweise sind höchst fragmentarischer Natur. Sie zeigen dennoch, dass es Zusammenhänge zwischen klaren Begriffen und klarem Denken gibt (und manchmal auch nicht). Sollte der Rechtsstaat unter der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus tatsächlich vor dem größten Umbau seiner Geschichte stehen, dann muss man ihn mit klaren Fragen begleiten. Die Instrumentalisierung von Angst im „Vorfeld des Bösen„ 20 darf eine halbwegs logische und ehrliche Diskussion nicht ersetzen. Das ist aber nur möglich, wenn man sie nicht alleine der etablierten Politik und wechselnden Amtswaltern überlässt.



III. Kultur oder Kampf?

Terrorismus tritt in immer neuen Formen auf. Militante Organisationen in der arabischen und islamischen Welt sehen im Terror die wirkungsvollste Kampfform in der Auseinandersetzung mit dem „Abendland„. Es wird immer deutlicher, dass dahinter eine fundamentale Ablehnung der Lebensweisen steht, die sich in westlichen Industriegesellschaften entwickelt haben.21 Unklar ist jedoch, ob die Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) mit ihrem „Krieg gegen den Terror„ womöglich die Kräfte gestärkt haben, die sie eigentlich aus dieser Welt verbannen wollten. In den Augen mancher Beobachter sind es mittlerweile keineswegs nur terroristische Zirkel, die sich von den USA angegriffen fühlen. Viele Gläubige in der Region argwöhnen, dass das eigentliche Ziel des Westens die Schwächung des Islam sei. Die Amerikaner hätten sich mit ihrer Verlegung auf militärische Mittel im Kampf gegen den Terrorismus in eine Sackgasse manövriert und für eine Eskalation der ohnehin bereits brisanten Situation gesorgt. Es wird von einem Scheitern der westlichen Politik gesprochen, das dem Terrorismus in die Hände spiele. Insbesondere die Erfahrungen im Irak und in Afghanistan könnten die Einsicht stärken, dass sich die anstehenden Probleme auf militärischem Wege nicht lösen lassen. Die Bekämpfung des Terrorismus droht gar, sich zu einem „Krieg der Kulturen„22 auszuweiten. Im Terrorismus könnte man auch einen Angriff auf die moderne Staatlichkeit sehen. Ihm schreibt man sogar zu, dass er sich gegen die Grundidee moderner Staaten richte, die aus dem Vorrang des Friedens vor der Wahrheit bestehe. Indem der Terrorist den gewaltsamen Vorrang seiner „Wahrheit„ beansprucht, wende er sich gegen die moderne Staatlichkeit mit ihrer formalen, relativierenden Wahrheit des Friedens. Genau hierin sieht man die tiefere Bedeutung der Terrorakte des 11. September 2001. Mit diesen Anschlägen werde die Staatskultur des Westens in ihrer Relativität, ihrer Offenheit und ihrer Skepsis gegen alles Absolute angegriffen. Insoweit findet tatsächlich ein „Kampf der Kulturen„ statt. Dieser Kampf wird als ein Deutungsmuster gesehen, das die Realität des Terrorismus nicht ausschöpfe. Soweit es greife, zeige sich, dass polizeiliche und militärische Mittel nur an Symptomen kurierten. Teilweise hält man es für einen ersten Schritt zur Lösung, wenn der Westen im Allgemeinen, Europa und Deutschland im Besonderen sich der religiös-kulturellen Bedingtheit der rechtlichen Prinzipien bewusst würden, deren universale Geltung sie betreiben.24



IV. Präsident oder Gott?

Der Oberkommandierende der amerikanischen Streitkräfte, Präsident George W. Bush, fühlt sich mit einem göttlichen Auftrag versehen. Zu Beginn seiner zweiten Amtsperiode hat er verkündet, dass sein Land eine „Berufung von jenseits der Sterne„ erhalten habe, für die Freiheit einzustehen. Die Frage, ob man einen Krieg beginnen sollte, wenn der propagierte Grund (Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen) sich als unbewiesene Behauptung (oder gar als „strategische Lüge„) herausstellt, wird vor diesem Hintergrund nicht gestellt. Stattdessen wird die Verbreitung von Freiheit und Demokratie in den entlegensten Gegenden der Welt als Begründung für Angriffskriege bemüht, deren völkerrechtliche Bewertung höchst kontrovers ist.25 Es ist zwar nicht zu bestreiten, dass der islamistische Terrorismus im Irak, in Afghanistan, im Nahen Osten, in Teilen Afrikas und in Südostasien zu einer tödlichen Bedrohung geworden ist. Die grundlegende politische Frage, die man nicht nur in Washington stellen müsste, ist aber, ob die amerikanische Politik diesem Terrorismus Auftrieb gegeben hat.26 Die Beantwortung ist nicht einfach. Immerhin scheinen einflussreiche amerikanische Intellektuelle ernsthaft der Überzeugung zu sein, die Regierung der USA kritisiere an ihren Gegnern mit Recht, dass jene das Völkerrecht als einzige Grundlage für ein legitimes Vorgehen gelten lassen.27 Sie werden nicht nur deshalb keine Neigung haben, auf eine Frage von Osama Bin Laden einzugehen, der sich in einer Videobotschaft zur Wahl in den USA im Jahre 2004 auf eine Äußerung des Präsidenten Bush bezieht, in der Terroristen als „Feinde der Freiheit„ bezeichnet werden. Bin Laden will wissen:

„Warum greifen wir dann nicht Schweden an, zum Beispiel?„ 28Die politischen Vordenker in den USA und Großbritannien waren sich jedenfalls sehr bewusst darüber, dass die Invasion im Irak wahrscheinlich die Gefahr des Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen erhöhen würde.29 Gleichwohl besteht inzwischen ein breiter Konsens darüber, dass die Anschläge vom 11. September 2001 eine entscheidende Zäsur darstellen, mit denen eine neue Ära des Terrorismus begonnen hat.30 Fraglich ist, worauf diese Einhelligkeit beruht. Liegen genügend objektive Analysen der Hintergründe und Strukturmerkmale der Anschläge vor? Hat man sich von dem immensen angerichteten Schaden über die Maßen beeindrucken lassen?

Auch ohne klare Antworten auf diese Fragen glauben namhafte Vertreter der deutschen Polizei, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland seit dem 11. September 2001 an der Leistungsgrenze arbeiten.32 Für sie verschwimmt die traditionelle Aufteilung in „innere„ und „äußere„ Sicherheit. Man hält es auch für klärungsbedürftig, ob wir uns im „Krieg„ mit Terroristen befinden oder ob wir sie als Rechtsbrecher/Gefährder sehen und damit die Auseinandersetzung im Bereich der Strafverfolgung bzw. des Polizeirechts erfolgen müsste. Die Beantwortung dieser Fragen habe wesentliche Auswirkungen auf die Definition des dringend erforderlichen Aufgabenverständnisses der notwendig Beteiligten. Nach einer Entscheidung für die zweite Alternative wird betont, dass das gesamte staatliche Vorgehen unter dem Primat des Strafrechts, des Strafprozessrechts und der Gefahrenabwehr zu sehen sei.33 Diese Position wird nicht durch den Hinweis unhaltbar, dass die NATO nach den Anschlägen des Jahres 2001 den Bündnisfall beschlossen hat.34 Es handelte sich weder um einen Angriff von außen noch um den Angriff eines souveränen Staates auf einen anderen souveränen Staat. Die zitierte Auffassung ist dennoch nicht völlig unanfechtbar. Einerseits ist zwar klar, dass die Attentate die Sprache des genoziden Hasses sprechen. Für die Täter gibt es keine Verhandlung, keinen Dialog, keinen Kompromiss, also auch keinen Frieden. Der Begriff „Feind„ wird insoweit funktionslos. Die Anschläge sind andererseits womöglich auch nicht nur ein Verbrechen, kein Fall alleine für die nationale Justiz. Zudem eignen sich Begriff und Institution der „Polizei„ schwer für Taten, die dem Ausmaß von Militärschlägen nahe kommen. Die Polizei ist vermutlich außerstande, eine Gruppe von Tätern auszuschalten, die sich offenbar vor nichts fürchten und ihr eigenes Leben opfern, um wahllos unschuldige Mitmenschen zu töten.35 Der Befund scheint eindeutig: Wir leben, denken und handeln in Begriffen, die historisch veraltet sind, jedoch unser Handeln weiter regieren. Schlimmer noch: Handelt das Militär – befangen in dieser alten Begriffswelt – weiter mit konventionellen Mitteln (z. B. Flächenbombardements, bei denen immer mehr Zivilisten getötet werden), ist zu befürchten, dass dadurch neue Bin Ladens gezüchtet werden.36

V. Hektik oder Hysterie?

Die Annahme, dass die Attentäter die USA zu einem bewaffneten Gegenschlag provozieren wollten, um den „Heiligen Krieg„ auszulösen, der zur Vertreibung der „Juden und Kreuzzügler„ von den heiligen Stätten des Islam führen sollte, erscheint plausibel. Das Neue der sich schließlich entwickelnden Situation liegt darin, dass ein singuläres terroristisches Ereignis nicht nur einen Vergeltungsschlag nach sich zog, sondern einen längeren militärischen Eroberungsfeldzug. Es wird inzwischen immer stärker bezweifelt, ob kriegerische Unternehmungen dieser Art geeignet sind, die vom religiös motivierten Terrorismus ausgehenden Gefahren längerfristig zu bannen. Zunächst hatte man in der Anwendung militärischer Gewalt die beste Gegenstrategie gegen terroristische Angriffe gesehen, eine Sichtweise, die innerhalb kurzer Zeit eine bemerkenswerte Eigendynamik entfaltete. Innenpolitisch lösten die Anschläge eine Welle weit reichender und tiefgehender Kontrollen und Gesetzgebungsaktivitäten aus. Das Sicherheitsdenken setzte seine Prioritäten gegenüber den rechtsstaatlichen Gewährleistungen und bürgerlichen Freiheitsrechten durch.37 Die Aufgabenfelder der Exekutive wurden beständig ausgeweitet. Parlamente degenerierten zu Absegnungsmaschinen für eine Vielzahl von Gesetzgebungsmaßnahmen, die mehr und mehr die Ansprüche von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu Lasten der Rechte Verdächtiger befriedigten. Zudem wurden die Kompetenzabgrenzungen zwischen den Polizeibehörden und den Geheimdiensten verwischt.38
Staatliche Kontrollmaßnahmen zielen immer intensiver in den privaten Bereich. Für aufmerksame Beobachter wurde innerhalb kurzer Zeit klar, dass ein Großteil der politischen Führungsspitzen der westlichen Staaten einen hektischen Aktivismus entwickelt, der mehr dazu bestimmt ist, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken als zur Erhöhung ihrer faktischen Sicherheit beizutragen. Das gilt vor allem für Deutschland, wo die sukzessiv geschürten Sicherheitspakete („Otto-Kataloge„) nicht nur zu einer legalistischen Kultivierung gesteuerter Hysterie beigetragen haben.
Mittlerweile kann man sogar den Eindruck gewinnen, dass das Recht der inneren Sicherheit in Deutschland vom Verlust der Maßstäbe und der Veralltäglichung der Maßlosigkeit gekennzeichnet ist. Provokationen von Polizisten durch strafbare Handlungen (etwa bei den Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel im Jahre 2007 in Heiligendamm) seien „Cochonnerien„ (Schweinereien), die man nicht nur als Entgleisungen ansehen könne. Hier verdichte sich der Ungeist, der die Politik der inneren Sicherheit beherrsche. Der Zweck heilige die Mittel. Absurdität werde ein Merkmal der Repression und der Irrwitz ein Instrument der Repression. Der Rechtsstaat werde partiell ausgeschaltet, um ihn auf diese Weise angeblich zu schützen. Die rechtsstaatlichen Fundamente seien weich geworden. Was dem Staat vor Jahren noch verboten war, ist ihm heute durch Gesetz geboten.39 Wie dem auch sei: Politiker, öffentliche Meinungsmacher und etliche „Experten„ haben in den Anschlägen vom September 2001 etwas prinzipiell Neues gesehen, durch das die bisherigen Formen des Terrorismus in den Schatten gestellt worden seien. Fraglich ist jedoch, ob man damit der terroristischen Logik aufsitzt, die auf einen maximalen Schock- und Skandaleffekt abzielt. Auch die Attentäter der Neuzeit knüpfen an die klassischen Tradition des Terrorismus an: mit besonders spektakulären Mitteln werden wenig spektakuläre Ziel verfolgt (Gewaltstrategie). Klärungsbedürftig ist also, ob die zitierten Attacken strukturell vielleicht doch „nur„ die Fortentwicklung und Perfektionierung schon früher erprobter Techniken und Modelle sind. Der Rang des Einmaligen wurde möglicherweise erst durch die Perzeption der unmittelbar und mittelbar Betroffenen und die übertriebenen Reak-tionen erreicht.40



VI. Definitionen oder Emotionen?

Der internationale Terrorismus ist schon seit langem eine Geißel der Menschheit. Das scheint man nach den Ereignissen vom September 2001 vergessen zu haben.41 Zu den Eigenheiten der heutigen Terrorismusdebatte gehört auch, dass man wegen des Fehlens einer allseits anerkannten Definition immer noch nicht genau weiß, wovon man spricht. Es wird gar befürchtet, dass jeder Versuch einer klaren Festlegung ein gemeinsames Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus zum Scheitern bringen würde. Die Situationen, Gründe und Absichten, aus denen heraus terroristische Akte verübt werden, seien zu vielfältig. Eine Gemeinsamkeit wird ihnen immerhin zugestanden. Es handele sich um eine besondere Form der Gewaltanwendung mit im weitesten Sinne politischer Zielsetzung, also eine äußerste Stufe des Extremismus.42 Bislang konnte man sich weder auf der wissenschaftlichen noch auf der politischen Ebene darüber verständigen, was unter Terrorismus genau zu verstehen und wie der Begriff einzugrenzen ist. Als einer der Hauptgründe für das Scheitern entsprechender Bemühungen sieht man dessen starke emotionale und moralische Aufladung an.43 Darüber hinaus hat der Streit um eine Definition des Terrorismus sowohl sachliche als auch machtpolitische Gründe.44 Hinter der Bezeichnung bestimmter Gewalttaten als „terroristisch„ steht das Motiv, ihnen jegliche Legitimität abzusprechen. „Terrorismus„ wirkt als Ausschließungsbegriff, mit dem die mangelnde Verhandelbarkeit eines Anliegens signalisiert wird. Die Probleme beim Umgang mit dem Terrorismusbegriff gelten auch als Folge semantischer Verwirrspiele der politischen Akteure, die durch die Besetzung bestimmter Begriffe die eigene Position zu verbessern und die der Gegenseite zu verschlechtern suchen.45 Ein beeindruckendes Beispiel ist die öffentliche Erklärung des ehemaligen Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Oskar Lafontaine, im Mai 2007, wonach die Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan selbst Teil eines terroristischen Zusammenhangs seien, weil insbesondere die von ihnen unterstützte amerikanische Art der Kriegführung zum Tod zahlreicher unschuldiger Zivilisten führe. Sein Amtsnachfolger, Kurt Beck, hat wegen dieser Äußerung eine Vermutung:

„Oskar Lafontaine scheint ja gerade völlig durchzudrehen, wenn man hört, dass er beispielsweise behauptet, die Bundeswehr würde den Terror unterstützen. Was für ein Unsinn! Das ist falsch in der Sache, rücksichtslos gegenüber den Soldaten und erbärmlich gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen.„ 46



Einerseits ist es erfreulich, dass führende deutsche Politiker die Nützlichkeit psychiatrischer Ansätze zum besseren Verständnis ihrer Aktivitäten entdecken. Andererseits steht fest, dass damit nicht alle Probleme deutscher und internationaler Politik zu lösen sind, auch wenn fachärztlicher Beistand immer wieder hilfreich sein kann.47 Unabhängig von der unterschiedlichen sachlichen Position der beiden ehemaligen Parteigenossen, bleibt festzuhalten, dass – wie dies in der Politik häufig der Fall ist – keiner von ihnen einen praktischen und persönlichen Bezug zum Gegenstand ihrer Analyse hat. Das lässt sich zumindest von einem amerikanischen Soldaten nicht behaupten, der an zahlreichen Kampfhandlungen im Irak teilgenommen hat und aufgrund vielfältiger konkreter Erfahrungen mit der von US-Truppen praktizierten Kriegsführung zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist:

„Da wurde mir klar, dass wir, die amerikanischen US-Soldaten, die Terroristen waren. Wir terrorisierten die Bevölkerung, schüchterten sie ein, schlugen sie, demolierten ihre Häuser, vergewaltigten sie wohl auch. Diejenigen, die wir nicht umbrachten, hatten allen Grund der Welt, ihrerseits zu Terroristen zu werden. Angesichts dessen, was wir ihnen antaten –wer konnte es ihnen da zum Vorwurf machen, dass sie uns und alle Amerikaner umbringen wollten? Die groteske Erkenntnis setzte sich wie ein Krebsgeschwür in mir fest. Sie wuchs und schwärte und peinigte mich mit jedem Tag stärker: Wir, die Amerikaner, waren im Irak zu Terroristen geworden.„ 48



Hier ist es nicht möglich, Analysen über die Zusammenhänge zwischen Professionalität und Wahnsinnsattacken in der deutschen oder internationalen Politik zu erstellen, auch wenn deren Notwendigkeit immer wieder erkennbar wird. Zielführender ist der Hinweis, dass der Terrorismusbegriff für eine wissenschaftliche Herangehensweise nur dann brauchbar ist, wenn klar ist, welche Ökonomien49 und Strategien der Gewalt damit bezeichnet werden und worin die spezifischen Unterschiede zu anderen politisch-militärischen Strategien liegen. Zugleich erscheint es sinnvoll, nur dann von Terrorismus zu sprechen, wenn dieser als gewalttätige Durchsetzungsform eines politischen Willens identifiziert werden kann. Vermutlich ist es bislang nur dem Bundesminister des Innern und für Sport a. D. Otto Schily in seiner vormaligen Rolle als Strafverteidiger von mutmaßlichen Terroristen gelungen, einen wirklich eindrucksvollen Definitionsversuch zu unternehmen:

„Terrorismus ist eine propagandistische Parole, nichts anderes… Terroristen nannte Goebbels die russischen Partisanen und die französischen Widerstandskämpfer- Terroristen hießen auch die Freiheitskämpfer gegen Franco, gegen die faschistische Junta… die Vietnamesen, die gegen die französische und später gegen die amerikanische Kolonialherrschaft gekämpft haben. Eingedenk dieser Traditionen ist es nahezu ein Ehrenname für die Gefangenen der Roten-Armee-Fraktion, wenn man sie Terroristen nennt.„ 51Die amtierende Generalbundesanwältin, Monika Harms, zeigt, dass man sich dem Thema aber auch ohne falsches Pathos und Geschichtsklitterung nähern kann:

„Ein Terrorist ist jemand, der die Grundfesten des Staates berührt, indem er mit Gewalt unsere demokratische Grundordnung angreifen will.„ 52



Eine Debatte über die Nützlichkeit polemischer Definitionsversuche ist aus mehreren Gründen entbehrlich. Sinnvoller erscheint die Beschäftigung mit Beiträgen, die auf einer sachverständigen und realitätsnahen Ebene stattfinden. Geboten ist eine operationale Definition von Terrorismus. Das ist nur möglich, wenn man von einer moralischen oder rechtlichen Bewertung des Phänomens53 absieht. Ein Ausgangspunkt mag folgender Vorschlag sein:

„Unter Terrorismus sind planmäßig vorbereitete, schockierende Gewaltanschläge gegen eine politische Ordnung aus dem Untergrund zu verstehen. Sie sollen vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten, daneben aber auch Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen.„ 54



Diese Definition setzt sich von einer Mehrheitsmeinung ab, die auch den „Staatsterrorismus„ einbezieht. Dabei soll es hier dahingestellt bleiben, ob staatliche Machteliten zwar ein Terror-Regime errichten, aber gegenüber der eigenen Bevölkerung keine terroristische Strategie verfolgen können.55 Die Ausübung von Druck, Zwang und Erpressung zwischen zwei Handelspartnern oder innerhalb der Familie ist auch nicht als Terrorismus anzusehen, obschon die Betroffenen sich natürlich als „terrorisiert„ empfinden. Bei ethnischen Konflikten unterhalb der staatlichen Ebene dürften immer wieder Grenzfälle vorkommen. Mehrere Merkmale tragen zur Charakteristik des Terrorismus bei56:







  • Öffentliche Komponente.
  • Planmäßige Vorbereitung.
  • Angriff aus dem Untergrund.
  • Kleine und „schwache„ Gewaltverbände.
  • Asymmetrische Konfliktkonstellation.
  • Mangelnder Rückhalt in der Bevölkerung.
  • Vermeidung unübersichtlicher Organisationsstrukturen.
  • Verzicht auf den Aufbau einer breiten Widerstandsfront.
  • Konzentration auf einzelne spektakuläre Anschläge.
  • Mangelnde Möglichkeiten zur offenen Herausforderung des Staates („Verlegenheitsstrategie„).
  • Pathologische Entwicklung im Rahmen einer spezifischen Entwicklungsdynamik.
  • Realitätsverlust durch Isolation in Kleingruppen.
  • Verachtung gegenüber humanitären Konventionen.
  • Erzielung von Schockeffekten.
  • Symbolisierung durch wahllose Gewalt.
  • Priorität einer Kommunikationsstrategie.

Immerhin zeichnen sich so erste begriffliche Umrisse von Terror und Terrorismus ab. Unter Terror kann man die Androhung und Anwendung körperlicher Gewalt in der Absicht sehen, dadurch Furcht und Schrecken in der Gesellschaft zu erzeugen und das feindliche System zu destabilisieren. Manche sehen in diesem alle physischen Wirkungen überschießenden psychischen Effekt das „Eigentliche„ des Terrors. Als „Propaganda der Tat„ gilt der Terrorismus als eine Strategie des politischen Kampfes, die planmäßig und ohne rechtliche Hemmungen den Terror im Dienste einer „großen„ Idee einsetzt: „Terrorismus ist das Übermaß als Handlungsprinzip„.57 In jedem Fall darf man davon ausgehen, dass die Begriffe des „Terrorismus„ – wie der des „Terrors„ und des „Terroristen„ – zunächst phänomenologischer Natur sind, die in den verschiedensten Sinnzusammenhängen auftauchen und zur Bezeichnung unterschiedlichster Vorgänge verwendet werden. Dadurch wird eine allgemeine Definition verhindert, weil hierzu Abgrenzungen erforderlich sind, die einen bestimmten Kontext voraussetzen. Aber selbst wenn man sich auf einen bestimmten – etwa rechtswissenschaftlichen – beschränkt, entdeckt man eine erhebliche Varianz. Die „terroristische Vereinigung„ im Sinne des § 129 a StGB ist durch andere Verhaltensweisen gekennzeichnet als sie z. B. im Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, im Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie im Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus beschrieben sind.58

Der von nichtstaatlichen Akteuren praktizierte internationale Terrorismus bietet auch aus anderen Gründen ganz neue Herausforderungen. Sie erwachsen aus dem Umstand, dass das Völkerrecht vor allem zwischenstaatliches Recht entwickelt hat, das die Beziehungen zwischen Staaten regelt. Die einschlägigen zentralen Begriffe (z. B. Frieden, Krieg, Gewaltverbot und Selbstverteidigung) beziehen sich auf das zwischenstaatliche Verhältnis. Das macht die Frage unausweichlich, ob das prinzipiell staatenfixierte Völkerrecht Regeln auch zum Vorgehen gegen international agierende nichtstaatliche Terrororganisationen einschließlich ihrer militärischen Bekämpfung bereitstellt oder ob es die Staaten in völkerrechtlicher Ungebundenheit lässt.59 Nach dem 11. September 2001 hat die Terrorismusbekämpfung durch die Sicherheitsratsresolutionen der Vereinten Nationen vom 12. und 28. September 2001 ein neues Element bekommen. Dort wird auf das „naturgegebene Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung in Übereinstimmung mit der UN Charta„ hingewiesen. Nach deren Art. 51 ist Selbstverteidigung ein „inherent right„, das zweifellos militärische Maßnahmen einschließt. Treten damit entsprechende Aktionen aus dem zwischenstaatlichen Bezugsrahmen heraus, erhält der Begriff des internationalen kriegerischen Konflikts eine neue Dimension.60


VII. Krieg oder Chaos?

Schon seit geraumer Zeit wird die These diskutiert, dass sich im Verlaufe der achtziger und neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts vor allem in Afrika und Osteuropa ein neuer Typus organisierter Gewalt herausgebildet habe, der als Bestandteil unseres gegenwärtigen, globalisierten Zeitalters gelten müsse.61 Diese Form von Gewalt habe die Gestalt eines „neuen Krieges„ angenommen. Der Begriff „Krieg„ diene dazu, den politischen Charakter dieser neuen Gewaltform hervorzuheben. Diese neuen Kriege zeichneten sich durch das Verschwimmen der Grenzen zwischen Krieg (d. h. politisch motivierte Gewalt zwischen Staaten), organisiertem Verbrechen und massiven Menschenrechtsverletzungen aus. Zumeist werden die neuen Kriege auch als innere Auseinandersetzungen (Bürgerkriege) oder „Konflikte geringer Intensität„62 beschrieben. Trotz ihrer lokalen Beschränkung sind sie Teil eines kaum überschaubaren Geflechts transnationaler Verbindungen. Eine Unterscheidung zwischen innen und außen wird deshalb immer schwieriger.63 Zudem droht im Wirrwarr der Interventionen auch eine Unterscheidung verloren zu gehen, die das Völkerrecht trifft, nämlich die Differenz zwischen Angriffskriegen und internen Konflikten.64

In den letzten Jahrzehnten hat der Krieg schrittweise seine Erscheinungsformen verändert.65 Der klassische Staatenkrieg scheint ein historisches Auslaufmodell geworden zu sein. Die Staaten haben als faktische Monopolisten des Krieges abgedankt. An ihre Stelle treten immer häufiger parastaatliche, teilweise private Akteure (lokale Warlords, Guerillagruppen, Söldnerfirmen, Terrornetzwerke), für die der Krieg zu einem dauerhaften Betätigungsfeld geworden ist.66 Viele von ihnen sind „Kriegsunternehmer„, die den Krieg auf eigene Rechnung führen und sich die nötigen Einnahmen auf unterschiedliche Art und Weise beschaffen.67 Mit dem Ende des staatlichen Monopols hat der Krieg zusehends seine Konturen verloren. Kriegerische Gewalt und organisierte Kriminalität gehen immer häufiger ineinander über. Oftmals ist es kaum noch möglich, zwischen kriminellen Großorganisationen, die sich mit politischen Ansprüchen drapieren, und den Überresten einstiger Armeen oder der bewaffneten Anhängerschaft eines Warlords zu unterscheiden, die sich durch Plünderungen und den Handel mit illegalen Gütern alimentieren. „Krieg„ wird deshalb als politisch umstrittener Begriff angesehen.68 Tatsächlich war über lange Zeit der Partisanenkrieg die einzige Erfolg versprechende Form, einem waffentechnisch wie militärorganisatorisch weit überlegenen Gegner Widerstand zu leisten. Spätestens mit den Anschlägen vom 11. September 2001 sehen viele Beobachter im Terrorismus eine weitere Form „asymmetrischer„ Kriegführung. Der wichtigste Unterschied zur Partisanenstrategie bestehe darin, dass diese prinzipiell defensiver Art sei, während Terrorismus auch offensiv gehandhabt werden könne. Das liege daran, dass im Terrorismus die Unterstützung seitens der Zivilbevölkerung durch die Nutzung der Infrastruktur des angegriffenen Gegners ersetzt werde.69 Terroristischen Angriffen auf zivile Ziele werden die größeren psychischen Effekte zugeschrieben. Auch bei den Anschlägen des 11. September 2001 schätzt man den über solche Effekte entstandenen indirekten Schaden höher ein als die unmittelbaren Zerstörungen. Als Hauptangriffsziel der jüngeren Formen des internationalen Terrorismus gilt die labile psychische Infrastruktur hoch entwickelter Gesellschaften. Sie werden deshalb als moderne Variante des „Verwüstungskrieges„ bezeichnet. Dieser Kriegstypus werde neben den „Ressourcen- und Pazifizierungskriegen„70 vermutlich das Gewaltgeschehen des 21. Jahrhunderts bestimmen.71 Er richtet sich gegen die wirtschaftlichen Grundlagen des angegriffenen Landes. Die Angreifer sind bestrebt, eine direkte militärische Konfrontation mit den professionellen Streitkräften des Angegriffenen zu vermeiden. Moderne Verwüstungskriege zeichnen sich u. a. durch ihre Heimlichkeit aus. Die Akteure verschwinden in der Tiefe des sozialen Raumes und entziehen sich auf diese Weise der militärischen Vernichtung. Daraus wird neben der Asymmetrierung und Kommerzialisierung ein weiteres Merkmal der für das 21. Jahrhundert prognostizierten Kriege abgleitet. Gemeint ist die wachsende Entmilitarisierung, die durch die Strategie des Terrorismus vorangetrieben werde. Manche glauben, dass deshalb Geheimdienste bei der Bekämpfung des Terrorismus ein erheblich effektiveres Instrument seien als das klassische Militär. Eine größere Rolle spiele das Militär nach wie vor durch den Einsatz von Spezialkräften, die Wesensmerkmale der Polizei und der Geheimdienste mit denen des klassischen Militärs verbinden. Das alles ändert nichts daran, dass der Terrorismus auf lange Zeit weder mit militärischen noch mit politischen Mitteln zu besiegen sein wird. In dem von den USA ausgerufenen „Krieg gegen den Terror„ kann es nur darum gehen, die operativen Fähigkeiten von Terrorgruppen durch Militäreinsätze so einzuschränken, dass sie nicht in die Zentren der Wohlstandszonen vordringen können.72 Durch militärische Flankierung von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen will man für diese Gruppen soviel Stress erzeugen, dass sie mehr mit ihrer Selbstherhaltung als mit Angriffen beschäftigt sind. Alle drei genannten Kriegstypen sind ihrer Natur nach asymmetrisch. Weder die Reziprozität der Akteure noch die Hegung der Gewalt spielen darin eine Rolle. Selbst die Legitimation ist asymmetrisch geworden, wie die Wiederkehr der Ideen über den gerechten bzw. den heiligen Krieg zeigt. Man befürchtet, dass die daraus erwachsende Dynamik die zukünftigen Kriege eher ausweiten als begrenzen wird.73 Wie auch immer: Die Geschichte aller Kriege beginnt mit einem uralten und bewährten Mechanismus. Tiradenhaft erklärt man der Öffentlichkeit, dass und welche Gründe es für die Eröffnung kriegerischer Auseinandersetzungen gibt. Dann erläutert man deren Unvermeidbarkeit. Die Politiker beschreiben die angeblich begrenzten Ziele und betonen, dass die eigene Sache gut und gerecht sei. Auch der Präsident der USA hat zunächst versucht, die Fragen nach den Ursachen, den Zielen und dem Charakter des Krieges gegen den Terror einfach und eindeutig zu beantworten. Ursache des Krieges seien die Terroranschläge vom 11. September 2001. Ziel sei die Vernichtung dieser Terroristen und ihrer Helfer sowie die Errichtung einer freien und sicheren Welt. Ansonsten kann offensichtlich alles so bleiben, wie es war. Der Charakter dieses Krieges kann auf eine kurze und griffige Formel gebracht werden: Es handelt sich um einen gerechten, einen „heiligen„ Krieg, einen „Kreuzzug„, einen Krieg des Guten (und damit der Guten) gegen das Böse (und die Bösen).74 Diese Sichtweise des Oberbefehlshabers der Streitkräfte der USA steht in ungebrochener Tradition zu dem jahrzehntelang geführten „Kalten Krieg„ des Guten (der „Freien Welt„ unter Führung der USA) gegen das Böse (den „Kommunismus„ unter Führung der UdSSR). Die siegreiche Beendigung dieses Krieges wird als Grundlage dafür betrachtet, auch den jetzigen Krieg gegen das Böse mit uneingeschränkter Vollmacht anzuführen. Man glaubt, dass auch diesmal der Sieg über das Böse erreichbar ist. Mittlerweile sind jedoch selbst die engagiertesten Befürworter dieses Krieges in ihrer Wortwahl etwas vorsichtiger geworden. Sie beschränken sich meist auf den Feindbegriff des „Terrorismus„. 75 Einige Kritiker glauben, dass die Terroranschläge des 11. September 2001 in den USA den Weltordnungskrieg des „ideellen Gesamtimperialismus„ gegen seine eigenen globalen Krisengespenster in mehrfacher Hinsicht auf ein neues Niveau gehoben haben. Die Taten seien von einem „Phantom-Zusammenhang„ mit dem Namen „Al Qaida„ begangen worden.76 Man habe aber noch nicht einmal ansatzweise begriffen, was dieses Phänomen eigentlich darstellt. Der „demokratische Gesamtimperialismus„ tue so, als handele es sich um einen äußeren Feind auf seiner eigenen Ebene der Macht, der „geschlagen„ werden könne mit den Mitteln dieser Macht. Das sei ein grundlegender Irrtum. Die demokratischen Strategen seien dazu verurteilt, weil der Wahrheit ins Gesicht zu sehen, hieße, dass man die Verkommenheit der eigenen Kriterien anerkennen müsste. Tatsächlich trägt kein Klischee mehr zur allgemeinen Verdummung bei als die Behauptung Al Qaida sei ein Rückfall ins Mittelalter. Es handelt sich vielmehr um eine Begleiterscheinung der Globalisierung.78 Al Qaida sieht sich zwar selbst als Alternative zur modernen Welt, aber die Vorstellungen, auf denen sie basiert, sind modern. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der radikale Islam die Vernunft ablehnt, die ihn als moderne Bewegung ausweist, könnte man einen Gedanken bemühen, den Karl Kraus für die Psychoanalyse formuliert hatte:

Der radikale Islam ist ein Symptom der Krankheit, gegen die er sich als Heilmittel versteht. So sehr sich die Islamisten als Hüter der Tradition aufspielen, so sehr sind sie doch ganz und gar Geschöpfe der globalisierten Welt, die sie bekämpfen.80

Die weltweiten macht- und ordnungspolitischen Veränderungen nach 1989, insbesondere aber die Terroranschläge vom 11. September 2001, beeinflussten die neue Sicherheitsstrategie der einzigen verbliebenen Supermacht USA unterdessen maßgeblich. Die ein Jahr nach den Anschlägen vorgelegte „National Security Strategie of The United States„ geht von zwei Prinzipien aus: der US-Dominanz im internationalen System und dem Präventionsgedanken. Trotz der mehrfachen Betonung der Notwendigkeit einer multilateralen Zusammenarbeit in Sicherheitsbelangen lässt die gegenwärtige amerikanische Regierung keinen Zweifel an ihrer Entschlossenheit, notfalls auch alleine zu handeln und den Aufstieg künftiger globaler Rivalen zu verhindern. Man beobachtet, dass sich aus dem Bewusstsein der scheinbar unangefochtenen militärischen Stärke und der traumatischen Erlebnisse im Jahre 2001 ein unipolares Dominanzdenken entwickelt hat, das die asymmetrischen globalen Machtverhältnisse widerspiegelt. Vor allem die deutlich geäußerte Absicht, im Bedarfsfall auch ohne Zustimmung der Staatengemeinschaft präventiv gegen einen potenziellen Gegner vorgehen zu wollen, ruft inzwischen in vielen Staaten Unbehagen oder offene Ablehnung hervor. Der Kurs des „geopolitischen Affronts„ und der „völkerrechtlichen Konfrontation„, der insbesondere im Frühjahr 2003 im Irak bestätigt wurde, wirft die Frage auf, ob, in welcher Form und in welchem Zeitraum sich eine „antihegemoniale Allianz„ regionaler Großmächte bilden könnte, falls die USA den unilateralen Kurs in der aktuellen Ausprägung weiter verfolgen.81 Dessen ungeachtet wird in der amerikanischen Sicherheitsstrategie eine weitere Asymmetrie deutlich. Es handelt sich um die unverhältnismäßig hohe Bedeutung von „schwachen„ oder „gescheiterten„ Staaten und sog. „Schurkenstaaten„. Besonders die (angebliche) Möglichkeit, dass solche Staaten, die sich im Visier der USA befinden, eine „Zweckgemeinschaft„ mit transnationalen „Terrornetzwerken„ wie der Al Qaida eingehen und bereit sind, gegebenenfalls auch Massenvernichtungswaffen zu produzieren und einzusetzen, stellt aus der Perspektive der USA ein „worst-case„-Szenario dar, das mit allen Mitteln verhindert werden soll.82 Vor diesem Hintergrund bleibt gleichwohl die Frage bestehen, ob es sich bei der konstatierten „Asymmetrie„ wirklich um ein neuartiges Phänomen handelt, das durch Terroristen und schwache oder gescheiterte Staaten eingeführt wurde. Man kann sehr wohl zu dem Ergebnis kommen, dass Asymmetrien kriegsgeschichtlich nichts Neues sind. Weltgeschichtlich sind sie eher die Regel und Symmetrien eher die Ausnahme. Es dürften die weitreichenden Voraussetzungen an die zivilisatorische, politische und soziale Gleichartigkeit der Akteure sein, die Symmetrien unwahrscheinlich machen. In kaum einer anderen Periode waren symmetrische Kriege so lange vorherrschend wie in Europa zwischen dem 17. und dem 20. Jahrhundert. Ausschlaggebend hierfür dürften die „Verstaatlichung des Krieges„, also die Durchsetzung des staatlichen Monopols auf Kriegsführungsfähigkeit, und die Entwicklung eines europäischen Staatensystems gewesen sein, das alle Anläufe zu imperialer Machtbildung auf dem Kontinent abgewehrt bzw. von vornherein in Grenzen gehalten hat. Außerhalb Europas beteiligten sich die europäischen Mächte dagegen immer wieder an asymmetrischen Kriegen und Konflikten, insbesondere bei der Kolonisierung, die nichts anderes als ein staatlich sanktionierter und mit militärischen Mitteln durchgeführter Raubzug gegen technisch unterlegene Völkerschaften war. Dabei ging es nicht nach kriegsvölkerrechtlichen Regularien zu. Oft gab es fließende Übergänge zum Völkermord. Die heute als Kulturstaaten geltenden europäischen Mächte vermieden Schlachten und bevorzugten Massaker. Die Unterscheidung zwischen beiden gilt übrigens als Konkretion des Unterschieds zwischen symmetrischer und asymmetrischer Kriegsführung. In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts soll der Krieg seinen Charakter grundlegend verändert haben. Jetzt seien die asymmetrischen Kriege an die Stelle der symmetrischen getreten. Wie bereits angedeutet, werden die Staaten durch substaatliche Akteure („Warlords„, Clanchefs, Milizenführer und terroristische Netzwerke) ersetzt. Daneben treten allerdings noch imperiale Mächte auf, die sich als Exekutoren menschen- und völkerrechtlicher Prinzipien verstehen, und gelegentlich auch Staaten, die sich um die Wiederherstellung von Staatlichkeit in Bürgerkriegsgebieten bemühen.83

Keiner dieser neuen oder alten Kriege wird unter den Bedingungen einer wechselseitigen Anerkennung als Gleiche geführt. Deshalb haben auch die überkommenen kriegsrechtlichen Regeln ihre Bindekraft verloren. Unklar ist bis jetzt, was an ihre Stelle treten soll. Die Hoffnung auf einen Internationalen Strafgerichtshof ist illusionär. Die USA haben es abgelehnt, sich dessen Rechtsprechung zu unterwerfen. Der Gedanke an eine effektive Hegung von Gewalt durch eine „Ethisierung„ der Kämpfer ist naiv.84 Medienpräsenz wirkt zudem nicht limitierend sondern stimulierend. Es ist kaum zu bestreiten, dass aufgrund der waffentechnischen und militärtechnologischen Entwicklung, wie sie die USA zur Vermeidung eigener Verluste vorangetrieben haben, ihnen zurzeit keine andere Macht in einem nichtnuklearen Krieg gewachsen ist. Ihren tatsächlichen und potentiellen Gegnern bleibt deshalb nichts anderes übrig als die Gegenstrategie einer weiteren Asymmetrisierung, die von der Guerilla86 bis zum Terrorismus reicht. Die Folgen werden immer augenscheinlicher: Die Dauer eines Krieges wird ins Unendliche verlängert, um den politischen Willen oder die ökonomischen Ressourcen eines überlegenen Gegners in einem Abnutzungs- und Verwüstungskrieg zu erschöpfen. Die (scheinbar) überlegene Seite wird immer stärker bestrebt sein, kurze Kriege mit einer schnellen militärischen Entscheidung zur führen. Auf der (anfänglich) unterlegenen Seite wird man alles versuchen, um den Krieg auszudehnen, klare Fronten zu vermeiden und sich in und hinter der Zivilbevölkerung zu verstecken.87 Die Folgen für die Weltordnung könnten dramatisch sein. Die symmetrischen Kriege der europäischen Geschichte boten immerhin die Aussicht ihrer Beendigung durch die Waffenentscheidung und den anschließenden Friedensschluss. Die asymmetrischen Konflikte der letzten zehn Jahre lieferten offensichtlich keine vergleichbaren Chancen. Sie scheinen zwar weniger Opfer zu fordern als ein einziger Feldzug der europäischen Kriege. Sie bieten aber keine Mechanismen zur Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen und zur Herstellung eines neuen Friedens. Der Intensitätsverlust des Krieges unter asymmetrischen Verhältnissen wird durch die Verlängerung der Zeitdauer kriegerischer Auseinandersetzungen ausgeglichen. Zudem bieten asymmetrische Konfliktkonstellationen keine Perspektiven der Kriegsprävention. Ein rationaler Interessensausgleich ist konstitutiv ausgeschlossen. Die gegenseitige Anerkennung würde von den einen als Sieg und von den anderen als Niederlage interpretiert. Die Bedrohlichkeit asymmetrischer Kriege erwächst demzufolge weniger aus ihrer Intensität als aus dem Mangel terminaler Instrumente.88 Offen bleibt, welche Konsequenzen sich aus diesen Einschätzungen für die Praxis der Terrorismusbekämpfung ergeben könnten. Einigkeit scheint immerhin darüber zu bestehen, dass die Asymmetrie innerhalb der internationalen Politik eine besondere Form politischer Gewaltanwendung ist, die als „Kommunikationsstrategie„ über eher indirekte Effekte und psychische Prägungen Erfolge erzielen will. Dies erhellt die Tatsache, dass die USA, die sich nach ihrer Selbstwahrnehmung im Krieg befinden, den gefangenen Taliban- und Al Qaida-Kämpfern den Kombattantenstatus nach Kriegsvölkerrecht verweigern und unter Mitwirkung angeblich freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen.89



VIII. Schlussthesen

1. Terrorismus ist ein interpretationsbedürftiger Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher menschenverachtender Verbrechen, die mit höchster krimineller Energie verübt werden.

2. Zu den genetischen Bedingungen des neuzeitlichen Terrorismus gehören (mindestens) eine objektiv ungerechte Weltwirtschaftsordnung, politisch-strategische Inkompetenz wichtiger Industriestaaten und ehemaliger Kolonialmächte, religiös motivierte Radikalisierung, soziale und emotionale Isolation nach Integrationsversagen, gruppenspezifische Dynamisierung und Identitätsverlust aufgrund psychopathologischer Deformation.

3. Der Terrorismus islamistischer Prägung zwingt zu einer Auseinandersetzung über die Frage, ob sich darin entgegen den Beschwichtigungsversuchen „politischer Korrektheit„ nicht doch ein „Kampf der Kulturen„ ankündigt.

4. Die Vielzahl der durch Terroristen vernichteten Menschenleben, der hohe Sachschaden und die sozialpsycholgischen, politischen und wirtschaftlichen Folgen besonders zerstörerischer Anschläge haben rechtsstaatlich verfasste Staaten an die Grenzen ihrer justizfömigen Leistungsfähigkeit geführt.

5. Die in der Terrorismusbekämpfung entstandene Spirale der Gewalt wird auf absehbare Zeit auch deshalb nicht zu den gewünschten Erfolgen führen, weil Terroristen ihre Kraft und Entschlossenheit aus -auch wahnhaft verdichteten- Ideen beziehen, die gegen physische Gewalt resistent sind und eine normalpsychologische Konditionierung (Angst vor Entdeckung und Strafe, Kosten-Nutzen-Analysen, etc.) ausschließen.

6. Konventionelle Strategien zur Verhinderung und Verfolgung terroristischer Anschläge auf der Grundlage innerstaatlichen Polizei- und Strafrechts sind von einer Philosophie und Praxis militärischer Vorbeugung verdrängt worden.

7. Die Rationalität des konventionellen Staatenkrieges versagt in der Terrorismusbekämpfung u. a. deshalb, weil Terroristen keine Feinde im Sinne des Kriegsvölkerrechts sind, deshalb auch nicht Partner eines Friedensvertrages sein können, terroristische Netzwerke durch militärische Schläge als solche noch nicht einmal erfassbar sind und nicht mit Gemeinwesen oder Institutionen gleichzusetzen sind, die zur Kapitulation gezwungen werden können.

8. Bekämpft man Terroristen als „absoluten Feind„ oder „Feind der Menschheit„, schwindet die Bereitschaft, rechtsstaatliche Gewährleistungen anzuerkennen und es entsteht das Risiko der „Aberkennung„ von Menschenrechten, ein Akt der regelmäßig nicht nur den Kampf für die Menschenrechte selbst menschenrechtswidrig macht, sondern die Abwehr des Terrors mit Mitteln betreibt, die ebenfalls terroristischer Natur sind.

Fußnoten


1 Zypries, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Nr. 17 vom 29. April 2007, S. 7. Vgl. auch: Müller, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 85 vom 10. April 2006, S. 1. Kühne, in: Feltes/Pfeiffer/Steinhilper (Hrsg.), Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen, Schwind-FS, 2006, S. 103, hält Terrorismus unter rechtlichen Gesichtspunkten für „schlichte„ Kriminalität. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus aus kriminologischer Sicht: Stock, in: Feltes/Pfeiffer/Steinhilper (Hrsg.), a. a. O., 741 ff.
2 Ausführlich: Hetzer, in: Calließ (Hrsg.), Die Verflochtenheit und Verflechtung von äußerer und innerer Sicherheit, 1. Aufl. 2003, S. 49 ff. Über Freund- und Feindstrafrecht: Scheffler, in: Feltes/Pfeiffer/Steinhilper (Hrsg.), a. a. O., 123 ff.
3 Insgesamt: Schäuble, in: Der Spiegel Nr. 28 vom 9. Juli 2007, S. 31 ff.
4 So Prantl, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 155 vom 9. Juli 2007, S. 4.
5 Ebenfalls Prantl, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 156 vom 10. Juli 2007, S. 2.
6 Insgesamt zitiert nach: Blechschmidt, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 156 vom 10. Juli 2007, S. 1.
7 Zitiert nach: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 162 vom 16. Juli 2007, S. 1.
8 Zitiert nach: Frankfurter Allgemeine Zeitung,a. a. O.
9 Zitiert nach: Schwennicke, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 161 vom 16. Juli 2007, S. 1.
10 Süddeutsche Zeitung Nr. 156 vom 10. Juli 2007, S. 4 („Notwendige Provokation„).
11 Zitiert nach: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 163 vom 17. Juli 2007, S. 1. Vgl. dazu den differenzierten Kommentar von Bannas, a. a. O., S. 4
12 Zypries, in: Die Zeit Nr. 29 vom 12. Juli 2007, S. 4.
13 Insgesamt: Schäuble, in: Die Zeit Nr. 30 vom
19. Juli 2007, S. 4.
14 Ausführlich und kritisch: Hetzer, Kriminalistik 2007, 140 ff.
15 Prantl, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 162 vom
17. Juli 2007, S. 4.
16 Zutreffend: Zielcke, in: Süddeutsche Zeitung
Nr. 164 vom 19. Juli 2007, S. 11.
17 Ebenfalls zutreffend: Zielcke, a. a. O.
18 So Zielcke, a. a. O., mit weiteren erhellenden Gedanken.
19 Beispielhaft: Wiefelspütz, Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz, 2007, passim.
20 Darnstädt, in: Der Spiegel Nr. 28 vom 9. Juli 2007, S. 18 ff.
21 Vgl. dazu: Kakar, Die Gewalt der Frommen – Zur Psychologie religiöser und ethnischer Konflikte, 1997.
22 Grundlegend: Huntington, Kampf der Kulturen,
7. Aufl. 1998. Vgl. auch: Herzog, Preventing the Clash of Civilizations, 1999, und Eckert, Islamismus. Kulturkonflikt, Terrorismus – Was sind die Bedingungen von Eskalation und Deeskalation? 2005.
23 Zutreffend: Grzeszick, in: Isensee (Hrsg.), Der Terror, der Staat und das Recht, 2004, S. 68.
24 Isensee, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 100, 101. Zur fehlgeschlagenen Modernisierung als Sicherheitsproblem: Avineri, in: Weidenfeld (Hrsg.), Herausforderung Terrorismus – Die Zukunft der Sicherheit,
1. Aufl. 2004, S. 55 ff.
25 Vgl. Insgesamt: Tilgner, Zwischen Krieg und Terror, 1. Aufl. 2006, S. 9, 11, 12, 13.
26 Risen, State of War, 2006, S. 18.
27 Fukuyama, Scheitert Amerika? 2006, S. 104.
28 Zitiert nach Kleber, Amerikas Kreuzzüge – Was die Weltmacht treibt, 1. Aufl. 2006, S. 11.
29 Chomsky, Der gescheiterte Staat, 2006, S. 28.
30 Vgl. dazu: Aust/Schnibben, 11. September Geschichte eines Terrorangriffs, 2. Aufl. 2002; Hoffmann/Schoeller, Wendepunkt 11. September 2001 – Terror, Islam und Demokratie, 1. Aufl. 2001; Bröckers, Verschwörungen, Verschwörungstheorien und die Geheimnisse des 11.9., 7. Aufl. 2002; Chomsky, The Attack, 2. Aufl. 2002; Morrisson, u. a., Dienstag,
11. September 2001, 3. Aufl. 2001.
31 Zu weiteren Fragen: Waldmann, Terrorismus und Bürgerkrieg, 2003, S. 28.
32 Jansen, in: Hirschmann/Leggemann (Hrsg.), Der Kampf gegen den Terrorismus – Strategien und Handlungserfordernisse in Deutschland, 2003,
S. 153.
33 Jansen, in: Hirschmann/Leggemann (Hrsg.), a. a. O., 169, 170.
34 Grundlegend: Theiler, Die NATO im Umbruch,
1. Aufl. 2003.
35 Vgl. Reuter, Mein Leben ist eine Waffe – Selbstmordattentäter Psychogramm eines Phänomens –,
1. Aufl. 2002; Schmidbauer, Der Mensch als Bombe – Eine Psychologie des neuen Terrorismus – , 1. Aufl. 2003; Croitoru, Der Märtyrer als Waffe – Die historischen Wurzeln des Selbstmordattentats –, 2003.
36 So zutreffend und ausführlich: Beck, Das Schweigen der Wörter – Über Terror und Krieg –, 2002, S. 9 ff.
37 Kritisch: Hetzer, ZRP 2005, 132 ff.
38 Eingehend: Hetzer, der kriminalist 2002, 14 ff.
39 Zutreffend: Prantl, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 131 vom 11. Juni 2007, S. 4.
40 Insgesamt: Waldmann, a. a. O., 36, 37. Zur Frage, warum die Aktionen des 11. September 2001 Verbrechen von „abgefeimter Bösartigkeit„ waren, aber nicht durch einen Krieg gegen die Verbrecher gesühnt werden können: Preuß, Krieg, Verbrechen, Blasphemie, 2003, S. 78 ff.
41 Zutreffend: Eckart Klein, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 9.
42 Eckart Klein, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 10, 11.
43 Waldmann, in: Waldmann (Hrsg.), Determinanten des Terrorismus, 1. Aufl. 2005, S. 15.
44 Zur Psychologie der Machtergreifung anhand historischer Beispiele: von Hentig, Terror, 1970.
45 Münkler, Die neuen Kriege, 1. Aufl. 2002, 175, 176.
46 Beck, in: Der Spiegel Nr. 22 vom 26. Mai 1997,
S. 28.
47 Zu eigentlichen Kompetenz der Politiker: Wieczorek, Die Stümper, 2005, S. 48 f.
48 Key, Ich bin ein Deserteur, 1. Aufl. 2007, S. 152.
49 Ausführlich: Napoleoni, Die Ökonomie des Terrors, 2004.
50 Münkler, a. a. O., 176.
51 Vgl. dazu: Hetzer, in: Gehl (Hrsg.), Terrorismus – Krieg des 21. Jahrhunderts?, 2006, S. 114, 115, mit weiteren Nachweisen.
52 Harms, in: Der Spiegel Nr. 22 vom 26. Mai 2007, S. 40. Vgl. auch: Hirschmann, in: Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.), Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen – Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff –, 2001, S. 453.
53 Zutreffend: Waldmann, Terrorismus – Provokation der Macht –, 2. Aufl. 2005, S. 12.
54 Waldmann, a. a. O.
55 So aber Waldmann, a. a. O.
56 Vgl. Waldmann, a. a. O., 12, 13, 14, 15.
57 Vgl. insgesamt mit weiteren Nachweisen: Isensee, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 83, 84.
58 Vgl. auch Grzeszick, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 58 mit Nachweisen.
59 So Eckart Klein, in: Isensee (Hrsg.), a. a. O., 14, 15.
60 Weitere Nachweise bei Eckart Klein, in: Isensee (Hrsg.) a. a. O., 22.
61 Über das nicht so neue Tandem „Gewalt und Globalisierung„: Narr, in: Prokla 125, (31. Jahrgang), Nr. 4 Dezember 2001, S. 491 ff.
62 Vgl. dazu: van Crefeld, Die Zukunft des Krieges, 1998, S. 42 ff.
63 Kaldor, Neue und alte Kriege, 1. Aufl. 2000, S. 7, 8.
64 Enzensberger, Aussichten auf den Bürgerkrieg,
1. Aufl. 1996, S. 84.
65 Zur Modernität des Krieges: Joas, in: Knöbl/Schmidt, Die Gegenwart des Krieges – Staatliche Gewalt in der Moderne, 2000, S. 177 ff., und Herberg-Rothe, Der Krieg – Geschichte und Gegenwart, 2003, S. 44 ff. Vgl. auch Zumach, Die kommenden Kriege, 2. Aufl. 2005.
66 Über Schattenglobalisierung und Gewaltunternehmer: Lock, in: Butenschön/Spoo (Hrsg.), Töten – Plündern – Herrschen, – Wege zu neuen Kriegen, 2003, S. 59 ff. Vgl. auch Münkler, in: Merkur (55 Jahrgang), Heft 3, März 2001, S. 222 ff., über die privatisierten Kriege des 21. Jahrhunderts. Grundlegend: Azzelini/Kanzleiter (Hrsg.), Das Unternehmen Krieg, 2003 und Uesseler, Krieg als Dienstleis-tung, 1. Aufl. 2006. Vgl. auch: Nordstrom, Leben mit dem Krieg – Menschen, Gewalt und Geschäfte jenseits der Front, 2005.
67 Münkler, Die neuen Kriege, 1. Aufl. 2002, S. 7.
68 Münkler, a. a. O., S. 11, 12.
69 Über den Terrorismus als politisch-militärische Strategie: Münkler, Merkur, (56. Jahrgang), Heft 1, Januar 2001, S. 1 ff.
70 Münkler, Der Wandel des Krieges – Von der Symmetrie zur Asymmetrie –, 1. Aufl. 2006, S. 144 ff.
71 Ausführlich auch: Ramonet, Kriege des 21. Jahrhunderts – Die Welt vor neuen Bedrohungen – 2002.
72 Zu Risikosteuerung und Rechtsgüterschutz bei der Terrorismusbekämpfung: Hetzer, MschKrim 2005, 111 ff.
73 Insgesamt: Münkler, a. a. O., (wie Fn. 51), 148, 149, 150. Zum „Krieg der Ideen„: Berman, Terror und Liberalismus, 2004, 196 ff. Vgl. auch: Vidal, Ewiger Krieg für ewigen Frieden – Wie Amerika den Hass erntet, den es gesät hat –, 3. Aufl. 2002.
74 Zum „guten Krieg„ auch: Hondrich, Wieder Krieg, 2004, S. 49. Über die „richtigen„ und „falschen„ Kriege: Clarke, Against All Enemies, 1. Aufl. 2004, S. 321 ff.
75 Sauermann, Neue Weltkriegsordnung, 1. Aufl. 2002, S. 37, 38.
76 Differenzierter: Steinberg, Die Netzwerke des islamistischen Terrorismus, 2005. Vgl auch: Ulfkotte, Propheten des Terrors – Das geheime Netzwerk der Islamisten –, 2001.
77 Kurz, Weltordnungskrieg, 2003, S. 272. Zum („Weltordnungs-„Krieg und zur Kriminologie: Kreuzer, in Feltes/Pfeiffer/Steinhilper (Hrsg.), a. a. O., 995 ff.
78 Gray, Die Geburt al-Qaidas aus dem Geist der Moderne, 2004, S. 11.
79 Gray, a. a. O., S. 40, 41. Grundsätzlich: Berkéwicz, Vielleicht werden wir ja verrückt. Eine Orientierung im vergleichenden Fanatismus, 2002.
80 So zutreffend: Enzensberger, SchreckensMänner – Versuch über den radikalen Verlierer, 1. Aufl. 2006, S. 27.
81 Feichtinger, in: Schröfl/Pankratz (Hrsg.), Asymmetrische Kriegsführung – ein neues Phänomen der Internationalen Politik?, 1. Aufl. 2004, S. 69, 75, 76.
82 Feichtigner, a. a. O., 76.
83 Zur imperialen Dimension: Todd, Weltmacht USA – Ein Nachruf –, 8. Aufl. 2003, S. 83 ff.
84 Vgl. dazu aber: Ignatieff, Die Zivilisierung des Krieges. Ethnische Konflikte, Menschenrechte,
Medien, 2000, S. 138 ff.
85 Zur Gewalt der Bilder: Baudrillard, Der Geist des Terrorismus, 2002, S. 65 ff.
86 Ausführlich: Anderson, Guerillas – Töten für eine bessere Welt –, 2005.
87 Zur Frage, warum der Krieg gegen den Terror niemals gewonnen werden kann: Richardson, Was Terroristen wollen, 2007, S. 221 ff.
88 Vgl. insgesamt: Münkler, in: Schröfl/Pankratz (Hrsg.), a. a. O., 85 ff.
89 Zu den Einzelheiten: Kurnaz, Fünf Jahre meines Lebens, 1. Aufl. 2007. Vgl. auch die beeindruckenden Schilderungen bei: Willemsen, Hier spricht Guantánamo – Interviews mit Ex-Häftlingen, 2006, und von Sassi, Ich war gefangen in Guantánamo, 2006. Die in Guantánamo angewandte Folter hat System: Häntzschel, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 143 vom 25. Juni 2007, S. 13. Zum Versuch einer strafrechtlichen Bewältigung im Hinblick auf die politisch Verantwortlichen: Fischer-Lescano, in: Beestermöller/Brunkhorst (Hrsg.), Rückkehr der Folter, 2006, S. 142 ff.