Kindstötungen
Risikokonstellationen, Täterprofile, juristische Aspekte und Prävention
9 Kindstötungen im Rahmen von erweiterten Suiziden
Ein nicht geringer Anteil der Mütter oder Väter, die ihre Kinder töten, begehen anschließend einen Suizid. Forensische Psychiater sprechen dann von einem erweiterten Suizid, einem Mitnahmesuizid oder von „Murder Suicide“. Die letztgenannte Formulierung drückt aus, dass zuerst ein Mord geschieht und anschließend ein Suizid erfolgt. Milan Zimmermann14 hat über erweiterte Suizide promoviert und ein Buch über diese Thematik geschrieben. Darin werden zahlreiche erweiterte Suizide von Müttern oder Vätern geschildert, die vorher ihre Kinder getötet haben.Zimmermann schildert einen neueren Fall aus Berlin. Ein 69 Jahre alter Unternehmensberater tötete seine Ehefrau, zwei seiner drei Kinder und dann sich selbst mit Kohlendioxid-Kartuschen. Er war mit einer 41 Jahre jüngeren Frau verheiratet. Die getöteten Kinder waren alle noch im Vorschulalter. Die Tochter war ein Jahr, die beiden Söhne drei und vier Jahre alt. Die Söhne hat er getötet, die einjährige Tochter hat er vor der Tat in die Babyklappe eines nahegelegenen Krankenhauses gebracht. Der Familienvater hinterließ zwei Abschiedsbriefe und nannte darin finanzielle Probleme als Motiv für seine Tat.
10 Narzisstisch schwer gestörte Eltern als Kindsmörder – eine Familientragödie aus dem Odenwald
Menschen mit Persönlichkeitsstörungen können ein erhöhtes Aggressionspotential und eine impulsive Gewaltbereitschaft haben. In Eskalationen kann es dann zu Kindstötungen kommen. Erfolgt nachher ein Suizid oder Suizidversuch, ergeben sich sehr unterschiedliche Konsequenzen. Bei vollzogenen Suiziden gibt es keine weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wenn die Beteiligung Dritter ausgeschlossen ist. Gegen tote Täter wird nicht ermittelt und es gibt keine Gerichtsverhandlung. Überlebt der Täter den Suizidversuch, so stellt sich bei den Ermittlungen und der folgenden Gerichtsverhandlung die Frage, ob Mordmerkmale vorliegen.
Ein Aufsehen erregender Fall von Kindstötung aus dem Jahr 2018 beschäftigte jahrelang Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Täter waren ein Zahnarztehepaar. Nach ihrer Tat machten sie einen Suizidversuch. Das Gericht glaubte aber nicht, dass das Suizidmotiv vorrangig und tatbestimmend war, sondern Mordmerkmale vorlagen.
Zum Fallbeispiel – Kindstötung im Odenwald: Im Sommer 2018 tötete ein Zahnarzt in dem kleinen Ort Mörlenbach im Odenwald in brutaler und bestialischer Weise seine beiden Kinder. Sie schliefen, als er sie mit 25 Hammerschlägen auf den Kopf in ihren Betten erschlug, ihnen dann die Kehle durchschnitt und noch tiefe Messerstiche ins Herz zufügte. Warum macht ein Vater so etwas? Und noch dazu als fast 60 Jahre alter Arzt? Diese abscheuliche Bluttat war selbst für den Richter „unfassbar“, der fast ein Jahr später ein Urteil über den angeklagten Täter fällen musste. Äußerer Anlass war die bevorstehende Zwangsräumung der eigenen Villa. Seine Ehefrau Christiane H. weihte er in den Mordplan ein. Sie war auch im Haus, als alles geschah. Der Plan war: Beide Kinder töten und dann Doppelsuizid begehen mit Autoabgasen. Mit einem Hammer und einem Jagdmesser bewaffnet, ging er in die Zimmer seines 13 Jahre alten Sohnes und seiner 10 Jahre alten Tochter. Beide tötete er nacheinander in derselben grausamen Weise. Zuerst wurden beide Kinder jeweils mit 25 Hammerschlägen auf den Kopf erschlagen. Er, der Arzt, hat ihnen brutal den Schädel zertrümmert. Dann schnitt er beiden mit einem Jagdmesser, das er von seinem eigenen Vater geerbt hatte, die Kehle durch und anschließend fügte er ihnen mehrere tiefe zielsichere Stiche mitten ins Herz zu. Dann verschüttete er drei Kanister Benzin und zündete das Haus an. Nun ging er mit seiner Ehefrau in die Garage und versuchte sich mit laufendem Motor durch die Autoabgase das Leben zu nehmen. Bald kamen jedoch Polizei und Feuerwehr. Sie fanden die Leichen der Kinder und die bewusstlosen Eltern im Auto. Die Täter wachten im Krankenhaus wieder auf. Vielleicht gab es später auch ein Erwachen im Gerichtssaal.
Mörlenbach ist ein kleiner Ort im Odenwald. Als die Zahnarztfamlie auf einem großen Grundstück eine kleine aber eindrucksvolle Villa baute und bald immer mehr Sportwagen – Ferraris und Porsche – dort geparkt wurden, erregte dies natürlich Aufsehen. Man wusste, dass der Hausherr eine gutgehende Praxis im nahe gelegenen Weinheim hatte und dass die deutlich jüngere Ehefrau dort als Zahnärztin mitarbeitete. Nun gibt es doch das Stereotyp, dass Zahnärzte viel Geld verdienen, aber so viel?! Später im Prozess kam vieles ans Tageslicht, was sich die schlichten Odenwälder Bürger nicht hätten zu träumen wagen. Bei den zahlreichen Verhandlungstagen am Landgericht Darmstadt war der Zuschauerraum meist dicht gefüllt, zum Großteil mit neugierigen Bürgern aus Mörlenbach und Umgebung. Der Hausherr und die viel jüngere Ehefrau wirkten schon äußerlich sehr antagonistisch. Er ein 160 kg „Bulle“, ein großer, starker stattlicher Mann mit lautstarkem, dominantem und arrogantem Auftreten. Sie klein, schmal und zierlich mit leiser Stimme. Ein ungleiches Paar. Man erfährt, dass sie 13 Jahre jünger ist und in der Zahnarzt-Praxis mitarbeitete. Beim Kennenlernen im Jahr 2000 war er damals noch verheiratet und es gab ein Kind aus erster Ehe. Dem Gutachter vertraute er zur ersten Ehefrau an: „Ich habe sie kaltgestellt und habe nie Unterhalt bezahlt.“ Es dürfte im Scheidungsverfahren Konflikte gegeben haben, denn es zog sich bis 2013 hin. Da hatte der Zahnarzt bereits zwei uneheliche Kinder mit der neuen Frau. Als sie schließlich 2014 heiraten konnten, waren der Sohn bereits neun und die Tochter sechs Jahre alt. Die Zahnarztfamilie lebte in einer Welt von Luxus und Statussymbolen.
Es gibt tüchtige Arzt-Ehepaare, die viel arbeiten und sehr viel Geld verdienen. Bei dem Zahnarztehepaar aus Mörlenbach schien es auch so zu sein. Vor der Villa standen zeitweise drei Ferraris, zwei Porsche, zwei Audi, ein Boot und andere Luxusartikel. Der Hausherr hatte wohl auch einen ausgeprägten Schuhfetisch, so dass er seiner Ehefrau tausende Highheels kaufte, die sie abwechselnd auch tragen sollte. Die willige Ehefrau legte extra eine Excel-Tabelle über ihren „Schuhpark“ an, in der 2.800 Paar Frauenschuhe aufgelistet waren. Da braucht man schon ein großes Haus. Er hatte seinen „Fuhrpark“ mit zahlreichen teuren Sportwagen und sie hatte ihren „Schuhpark“. Ist ja erlaubt, wenn man sich das alles leisten kann. Nur – dieses Paar konnte es sich eigentlich nicht leisten. Denn der Zahnarzt war aufgrund seines exorbitanten Luxuslebens nicht mehr in der Lage, seine Praxismiete und die Krankenkassen-Beiträge für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb wurde im Jahr 2015 ein Insolvenzantrag gestellt. Dies war bereits ein Jahr nach der verzögerten Eheschließung. Nun wurde der Insolvenzverwalter zur Hass-Figur für den Zahnarzt. Seine Ohnmachts-Phantasie: Der grinsende Insolvenzverwalter, der lächelnd zusieht, wie er und seine Familie aus dem Haus vertrieben werden.
Im März 2019 begann am Landgericht Darmstadt der Prozess gegen das Zahnarztehepaar. Viele Zeugen wurden gehört. Als Forensischer Psychiater begutachtete Prof. Dr. Henning Saß von der Universität Aachen die Angeklagten. Er zeichnete ein treffsicheres Persönlichkeitsbild des Angeklagten: Er habe eine egozentrische Persönlichkeit und sei ein Egomane ohne viel soziale Reflexion. Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Die Diagnose „Narzisstische Persönlichkeitsstörung“ nennt er nicht explizit. Das tut der Angeklagte selbst: „Ich bin ein Egomane, ein Egozentriker, ein Narzisst“. Im Gerichtssaal wird er nie kleinlaut oder reumütig. Prahlerei, Arroganz und großspurige Angeberei prägen seine Auftritte. Vom Gutachter forderte er gleich zu Anfang, dass er von ihm als „Herr Dr. Dr.“ angesprochen werden wolle, weil er in Humanmedizin und in Zahnmedizin promoviert sei. Er prahlt mit seinen Anfangserfolgen, er sei ein „Senkrechtstarter“ gewesen mit einem „fürstlichen Einkommen“. Über den Insolvenzverwalter sprach er herablassend und hasserfüllt. Das Ehepaar vermied im Gerichtssaal weitgehend den Blickkontakt. Der Vorsitzende Richter Wagner sprach von einer „unfassbaren Bluttat“. Der Angeklagte habe sich in eine „selbstverschuldete Ausweglosigkeit“ hineinmanövriert und wollte nicht als Verlierer das Feld verlassen. Insgesamt sei es eine „selbstprovozierte tödliche Tragödie“.
Im Juni 2019 wurde das Urteil verkündet. Der Zahnarzt Werner H. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes und Brandstiftung verurteilt. Die besondere Schwere des Verbrechens wurde festgestellt. Folglich ist eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen. Die Ehefrau wurde zu 12 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.15
Service
Aktivitäten
Aktuelle Ausgabe

Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Über die angestammte Leserschaft aus Polizei, Justiz, Verwaltung und Politik hinaus wächst inzwischen die Gruppe der an Sicherheitsfragen interessierten Leserinnen und Lesern. Darüber freuen wir uns sehr. [...mehr]
Meist gelesene Artikel
RSS Feed PolizeiDeinPartner.de
PolizeideinPartner.de - Newsfeed
-
Claude Mythos – Die nächste Evolutionsstufe der Cybersecurity-KI?
Mit „Claude Mythos“ hat das KI-Unternehmen „Anthropic“ ein KI-Modell vorgestellt, das speziell aufgrund seiner ...
-
Cyberkriminalität heute
Der „Hacker im dunklen Keller“, umgeben von Monitoren, leeren Pizzakartons und koffeinhaltigen Getränken, ist ein ...
-
Muskelaufbau um jeden Preis
Der Medikamentenmissbrauch in Fitnessstudios ist längst kein Randphänomen mehr. Experten beobachten seit Jahren, dass ...
-
Gefälschte Bankseiten
Phishing-Angriffe über gefälschte Bankseiten gehören seit Jahren zu den erfolgreichsten Methoden von Cyberbetrügern. ...
-
Selbstbedienungskassen im Einzelhandel
Wer heute im Supermarkt, im Baumarkt oder in der Drogerie einkauft, begegnet fast überall Selbstbedienungskassen, kurz ...
-
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Aufschluss über Straftaten, die im Laufe eines Jahres von der Polizei ...
-
Einbrecher: Wer sind die Täter?
Das Jahr 2016 markierte eine Trendwende bei Einbrüchen im Privatumfeld. Erstmals waren die Zahlen rückläufig. Dieser ...





