Kindstötungen
Risikokonstellationen, Täterprofile, juristische Aspekte und Prävention
Von Prof. Dr. Herbert Csef, Würzburg1
1 Erschreckende Zahlen – zunehmende Gewalt gegen Kinder

Gewalt gegen Kinder ist ein gravierender Risikofaktor für Kindstötungen. Deshalb ist es eine der Aufgaben von Jugendämtern, bei Kindeswohlgefährdungen zu intervenieren und präventiv weitere Schäden von dem Kind abzuwenden. Regelmäßig hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden Daten dazu veröffentlicht.2 Das Fazit ist erschreckend: Die Gewalt gegen Kinder nimmt zu. So lautet die Überschrift in den Medienberichten. Im Jahr 2022 meldeten die Jugendämter Deutschlands beispielsweise insgesamt etwa 62.300 Kindeswohlgefährdungen.3 Dies ist eine Zunahme von 4% im Vergleich zum Vorjahr. Bei den „akuten Fällen“, bei denen eindeutig eine Kindeswohlgefährdung vorlag, betrug der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sogar 10%. Etwa 50% der gefährdeten Kinder waren jünger als acht Jahre. Hinsichtlich der einzelnen Gewaltformen registrierten die Jugendämter 59% Fälle von Vernachlässigung, 35% psychische Misshandlung, 27% körperliche Misshandlung und 5% sexuelle Gewalt. 22% der gefährdeten Kinder erlitten eine Kombination von mehreren dieser vier genannten Gewaltformen.4 Diese Daten des Statistischen Bundesamtes können freilich nur die angezeigten und gemeldeten Fälle der Gewalt gegen Kinder erfassen. Das sog. Dunkelfeld ist viel größer. Experten schätzen eine vielfach höhere Zahl. Alarmierend ist die Häufigkeitszunahme. Im Verlauf der Statistik über Kindeswohlgefährdungen der vergangenen Jahrzehnte ist dies der erschütternde Höchststand.
2 Definition, Klassifikation und Epidemiologie der Kindstötungen
Kindstötungen beschreiben den meist gewaltsamen Tod von Kindern in Form von Mord, Totschlag oder Unterlassen. Meistens ist die Mutter die Täterin, manchmal auch der Vater, die Eltern gemeinschaftlich oder ganz selten andere Personen.Je nach Alter des getöteten Kindes ist die Mutter in 60 bis 100% der Fälle die Täterin.5 Die Kindstötungen werden je nach dem Alter des Kindes in Neonatizide, Infantizide und in Filizide eingeteilt. Von Neonatiziden spricht man, wenn das neugeborene Baby unmittelbar nach der Geburt, innerhalb des ersten Lebenstages, getötet wird. Infantizide erfolgen im ersten Lebensjahr. Kindstötungen zwischen dem zweiten und vierzehnten Lebensjahr werden Filizide genannt. Bei den Neonatiziden ist fast immer die Mutter die Täterin, bei Infantiziden bei etwa 80% der Fälle und bei Filiziden liegt ihr Anteil zwischen 65 und 75%. Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 152 Kindstötungen. Davon waren 30 Neonatizide.
3 Neonatizide häufig bei verdrängten Schwangerschaften
Neonatizide werden überwiegend von sehr jungen und überforderten Müttern begangen, die oft ungewollt schwanger wurden und die Schwangerschaft komplett verschwiegen oder verdrängt haben. Weder der Kindsvater noch das familiäre Umfeld wissen davon. Die Geburt findet oft allein im Badezimmer oder auf der Toilette statt und die Mutter lässt das neugeborene Baby „verschwinden“. Ersticken und Ertränken sind dabei häufige Tötungsarten oder das Baby wird einfach in den Müll geworfen und seinem Schicksal überlassen. Viele dieser Mütter bewahren dann die Babyleiche in ihrer Nähe auf – im Gefrierfach, in Blumenkübeln oder anderen Behältnissen. Da niemand von der Schwangerschaft oder Geburt weiß, werden die Überreste der Babyleiche oft erst spät gefunden. Bei manchen Müttern wiederholt sich dieses Schicksal, so dass schließlich fünf oder neun Babyleichen gefunden werden.
Für die Kriminalpolizei sind diese Form von Neonatiziden schwer zugänglich, weil die Mütter sich allen medizinischen Versorgungssystemen entziehen und die nächsten Angehörigen einschließlich Kindsvater meist nichts von der Schwangerschaft wissen. Diese Schwangeren gehen nicht zur Frauenärztin und nicht zu Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind oft die einzigen, die von der Schwangerschaft wissen. Insofern gibt es keine Zeugen und Mitwisser. Die Geburt selbst findet fast immer heimlich ohne fremde Hilfe statt.
Ein typisches Beispiel aus den Jahren 2013 und 2014 soll diese Zusammenhänge verdeutlichen. Die Tatorte waren Wohnungen in Bonn und Siegen, die Tatzeiten August 2013 und September 2014. Eine bei der zweiten Geburt 32 Jahre alte Anglistik-Doktorandin hat zwei Babys allein jeweils im Badezimmer zur Welt gebracht und sie unversorgt einfach sterben lassen. Sie hat sie nicht aktiv getötet. Nach Aussagen der Sachverständigen, hätten die Babys ohne Intensivstation nicht lange gelebt, wegen Frühgeburt und Plazenta-Insuffizienz. In beiden Fällen hat die junge Frau die Babyleichen in eine Plastiktüte gesteckt und in einem Gefrierschrank verschwinden lassen. Die erste Geburt war in ihrer Studentenwohnung in Bonn, die zweite in ihrem Elternhaus in Siegen. Mit dem Kindsvater, der drei Jahre lang ihr Freund war, hatte sie eine sehr schwierige Beziehung. Er wusste nichts von den Schwangerschaften und hat auch nichts geahnt. Ebenso ahnungslos zeigten sich die Eltern, bei denen die Tochter oft war. Wegen Alkoholproblemen kümmerten sich die Eltern wieder verstärkt um sie. Kurz vor der zweiten Geburt äußerte die junge Frau Trennungswünsche in ihrer Partnerbeziehung. Sie erwog einen Aufenthalt in einem buddhistischen Kloster. Die zweite Babyleiche deponierte sie im Gefrierschrank ihrer Großmutter, die ebenfalls in ihrem Elternhaus in Siegen wohnte. Die auffällige Plastiktüte wurde bald entdeckt und die Polizei verständigt. Bei den polizeilichen Untersuchungen in ihrer Studentenwohnung in Bonn wurde schließlich im Gefrierschrank die zweite Babyleiche aus dem Vorjahr gefunden. Der Prozess fand im Frühjahr 2015 am Landgericht Siegen statt. Die Studentin wurde wegen zweifach versuchten Totschlags durch Unterlassen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bei der Urteilsverkündung ist die Angeklagte im Gerichtssaal zusammengebrochen und das Gericht rief einen Notarzt.6
4 Neun Babyleichen in Blumenkübeln – wiederholte Kindstötungen einer Mutter in Brandenburg
In dem kleinen Dorf Brieskow-Finkenheerd in der Nähe von Frankfurt/Oder (Brandenburg) wurden im Jahr 2005 Überreste von Babyleichen in Blumenkübeln gefunden. Bald wurde Sabine H., damals 39 Jahre alt, als Mutter von neun gefundenen Babyleichen ermittelt. Sie wurde im Juni 2006 wegen achtfachen Totschlags durch Unterlassen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Die getöteten Kinder wurden in den Jahren zwischen 1988 und 1999 geboren. Das erste getötete Neugeborene lag also 17 Jahre unentdeckt in einem Blumenkübel. Die Mutter der Kinder war verheiratet und hatte bereits vier lebende Kinder. Im Alter von 17 Jahren heiratete sie Oliver H., der als Mitarbeiter der Stasi sein Geld verdiente. Er wollte keine weiteren Kinder. Als Sabine H. trotzdem erneut schwanger wurde, verschwieg sie ihrem Mann die Schwangerschaft. Das Neugeborene brachte sie allein im Badezimmer zur Welt und ließ es unversorgt sterben. Die folgenden acht Schwangerschaften und Neugeborenentötungen folgten alle nach demselben Muster. Niemand schöpfte Verdacht. Die Babyleichen in den Blumenkübeln blieben viele Jahre unentdeckt. Während der Gerichtsverhandlungen äußerte sie sich nicht zu ihren Taten. Wegen einer Revision kam es im Jahr 2008 zu einem erneuten Prozess. Mittlerweile hatte sie auf Drängen ihres Anwaltes die Prozessakten gelesen, war schockiert und äußerte sich mehrmals zu ihren Kindstötungen. Hauptmotive der Taten waren Verlustangst. Ihr Mann wollte keine Kinder mehr und sie fürchtete, von ihm verlassen zu werden, wenn er von den Schwangerschaften erfährt. Verlassen hat er sie schließlich doch und ließ sich scheiden. Im Jahr 2015 wurde Sabine H. nach 10 Jahren Haft auf Bewährung entlassen.7
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