Kindstötungen

Risikokonstellationen, Täterprofile, juristische Aspekte und Prävention

 

Von Prof. Dr. Herbert Csef, Würzburg1

 

1 Erschreckende Zahlen – zunehmende Gewalt gegen Kinder

 

Gewalt gegen Kinder ist ein gravierender Risikofaktor für Kinds­tötungen. Deshalb ist es eine der Aufgaben von Jugendämtern, bei Kindeswohlgefährdungen zu intervenieren und präventiv weitere Schäden von dem Kind abzuwenden. Regelmäßig hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden Daten dazu veröffentlicht.2 Das Fazit ist erschreckend: Die Gewalt gegen Kinder nimmt zu. So lautet die Überschrift in den Medienberichten. Im Jahr 2022 meldeten die Jugendämter Deutschlands beispielsweise insgesamt etwa 62.300 Kindeswohlgefährdungen.3 Dies ist eine Zunahme von 4% im Vergleich zum Vorjahr. Bei den „akuten Fällen“, bei denen eindeutig eine Kindeswohlgefährdung vorlag, betrug der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sogar 10%. Etwa 50% der gefährdeten Kinder waren jünger als acht Jahre. Hinsichtlich der einzelnen Gewaltformen registrierten die Jugendämter 59% Fälle von Vernachlässigung, 35% psychische Misshandlung, 27% körperliche Misshandlung und 5% sexuelle Gewalt. 22% der gefährdeten Kinder erlitten eine Kombination von mehreren dieser vier genannten Gewaltformen.4 Diese Daten des Statistischen Bundesamtes können freilich nur die angezeigten und gemeldeten Fälle der Gewalt gegen Kinder erfassen. Das sog. Dunkelfeld ist viel größer. Experten schätzen eine vielfach höhere Zahl. Alarmierend ist die Häufigkeitszunahme. Im Verlauf der Statistik über Kindeswohlgefährdungen der vergangenen Jahrzehnte ist dies der erschütternde Höchststand.

 

2 Definition, Klassifikation und Epidemiologie der Kindstötungen


Kindstötungen beschreiben den meist gewaltsamen Tod von Kindern in Form von Mord, Totschlag oder Unterlassen. Meistens ist die Mutter die Täterin, manchmal auch der Vater, die Eltern gemeinschaftlich oder ganz selten andere Personen.Je nach Alter des getöteten Kindes ist die Mutter in 60 bis 100% der Fälle die Täterin.5 Die Kindstötungen werden je nach dem Alter des Kindes in Neonatizide, Infantizide und in Filizide eingeteilt. Von Neonatiziden spricht man, wenn das neugeborene Baby unmittelbar nach der Geburt, innerhalb des ersten Lebenstages, getötet wird. Infantizide erfolgen im ersten Lebensjahr. Kinds­tötungen zwischen dem zweiten und vierzehnten Lebensjahr werden Filizide genannt. Bei den Neonatiziden ist fast immer die Mutter die Täterin, bei Infantiziden bei etwa 80% der Fälle und bei Filiziden liegt ihr Anteil zwischen 65 und 75%. Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 152 Kindstötungen. Davon waren 30 Neonatizide.

 

3 Neonatizide häufig bei verdrängten Schwangerschaften


Neonatizide werden überwiegend von sehr jungen und überforderten Müttern begangen, die oft ungewollt schwanger wurden und die Schwangerschaft komplett verschwiegen oder verdrängt haben. Weder der Kindsvater noch das familiäre Umfeld wissen davon. Die Geburt findet oft allein im Badezimmer oder auf der Toilette statt und die Mutter lässt das neugeborene Baby „verschwinden“. Ersticken und Ertränken sind dabei häufige Tötungsarten oder das Baby wird einfach in den Müll geworfen und seinem Schicksal überlassen. Viele dieser Mütter bewahren dann die Babyleiche in ihrer Nähe auf – im Gefrierfach, in Blumenkübeln oder anderen Behältnissen. Da niemand von der Schwangerschaft oder Geburt weiß, werden die Überreste der Babyleiche oft erst spät gefunden. Bei manchen Müttern wiederholt sich dieses Schicksal, so dass schließlich fünf oder neun Babyleichen gefunden werden.


Für die Kriminalpolizei sind diese Form von Neonatiziden schwer zugänglich, weil die Mütter sich allen medizinischen Versorgungssystemen entziehen und die nächsten Angehörigen einschließlich Kindsvater meist nichts von der Schwangerschaft wissen. Diese Schwangeren gehen nicht zur Frauenärztin und nicht zu Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind oft die einzigen, die von der Schwangerschaft wissen. Insofern gibt es keine Zeugen und Mitwisser. Die Geburt selbst findet fast immer heimlich ohne fremde Hilfe statt.


Ein typisches Beispiel aus den Jahren 2013 und 2014 soll diese Zusammenhänge verdeutlichen. Die Tatorte waren Wohnungen in Bonn und Siegen, die Tatzeiten August 2013 und September 2014. Eine bei der zweiten Geburt 32 Jahre alte Anglistik-Doktorandin hat zwei Babys allein jeweils im Badezimmer zur Welt gebracht und sie unversorgt einfach sterben lassen. Sie hat sie nicht aktiv getötet. Nach Aussagen der Sachverständigen, hätten die Babys ohne Intensivstation nicht lange gelebt, wegen Frühgeburt und Plazenta-Insuffizienz. In beiden Fällen hat die junge Frau die Babyleichen in eine Plastiktüte gesteckt und in einem Gefrierschrank verschwinden lassen. Die erste Geburt war in ihrer Studentenwohnung in Bonn, die zweite in ihrem Elternhaus in Siegen. Mit dem Kindsvater, der drei Jahre lang ihr Freund war, hatte sie eine sehr schwierige Beziehung. Er wusste nichts von den Schwangerschaften und hat auch nichts geahnt. Ebenso ahnungslos zeigten sich die Eltern, bei denen die Tochter oft war. Wegen Alkoholproblemen kümmerten sich die Eltern wieder verstärkt um sie. Kurz vor der zweiten Geburt äußerte die junge Frau Trennungswünsche in ihrer Partnerbeziehung. Sie erwog einen Aufenthalt in einem buddhistischen Kloster. Die zweite Babyleiche deponierte sie im Gefrierschrank ihrer Großmutter, die ebenfalls in ihrem Elternhaus in Siegen wohnte. Die auffällige Plastiktüte wurde bald entdeckt und die Polizei verständigt. Bei den polizeilichen Untersuchungen in ihrer Studentenwohnung in Bonn wurde schließlich im Gefrierschrank die zweite Babyleiche aus dem Vorjahr gefunden. Der Prozess fand im Frühjahr 2015 am Landgericht Siegen statt. Die Studentin wurde wegen zweifach versuchten Totschlags durch Unterlassen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bei der Urteilsverkündung ist die Angeklagte im Gerichtssaal zusammengebrochen und das Gericht rief einen Notarzt.6

 

4 Neun Babyleichen in Blumenkübeln – wiederholte Kindstötungen einer Mutter in Brandenburg


In dem kleinen Dorf Brieskow-Finkenheerd in der Nähe von Frankfurt/Oder (Brandenburg) wurden im Jahr 2005 Überreste von Babyleichen in Blumenkübeln gefunden. Bald wurde Sabine H., damals 39 Jahre alt, als Mutter von neun gefundenen Babyleichen ermittelt. Sie wurde im Juni 2006 wegen achtfachen Totschlags durch Unterlassen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Die getöteten Kinder wurden in den Jahren zwischen 1988 und 1999 geboren. Das erste getötete Neugeborene lag also 17 Jahre unentdeckt in einem Blumenkübel. Die Mutter der Kinder war verheiratet und hatte bereits vier lebende Kinder. Im Alter von 17 Jahren heiratete sie Oliver H., der als Mitarbeiter der Stasi sein Geld verdiente. Er wollte keine weiteren Kinder. Als Sabine H. trotzdem erneut schwanger wurde, verschwieg sie ihrem Mann die Schwangerschaft. Das Neugeborene brachte sie allein im Badezimmer zur Welt und ließ es unversorgt sterben. Die folgenden acht Schwangerschaften und Neugeborenentötungen folgten alle nach demselben Muster. Niemand schöpfte Verdacht. Die Babyleichen in den Blumenkübeln blieben viele Jahre unentdeckt. Während der Gerichtsverhandlungen äußerte sie sich nicht zu ihren Taten. Wegen einer Revision kam es im Jahr 2008 zu einem erneuten Prozess. Mittlerweile hatte sie auf Drängen ihres Anwaltes die Prozessakten gelesen, war schockiert und äußerte sich mehrmals zu ihren Kindstötungen. Hauptmotive der Taten waren Verlustangst. Ihr Mann wollte keine Kinder mehr und sie fürchtete, von ihm verlassen zu werden, wenn er von den Schwangerschaften erfährt. Verlassen hat er sie schließlich doch und ließ sich scheiden. Im Jahr 2015 wurde Sabine H. nach 10 Jahren Haft auf Bewährung entlassen.7

 


 

5 Medea und Magda Goebbels – zwei berühmte Kindsmörderinnen


Die Medea-Sage ist einer der bekanntesten Stoffe der Weltliteratur. Medea ist eine der berühmtesten Frauengestalten der griechischen Mythologie. Sie war mit Jason verheiratet und hatte mit ihm zwei Söhne. Doch Jason hat sie verlassen und wollte die Tochter des Königs Kreon von Korinth heiraten. Aus Rache und Eifersucht ermordet Medea vier Menschen – den König Kreon, seine Tochter und ihre zwei Söhne. Damit nahm sie ihrem untreuen Ehemann als Strafe, Vergeltung und Rache die begehrte Königstochter (ihre Rivalin) und die beiden gemeinsamen Kinder. Alles, was ihm lieb und wertvoll war, sollte er verlieren. Zwei Jahrtausende ist mittlerweile Medea die Kindsmörderin, die aus Rache tötete. In der Antike bearbeiteten Euripides, Seneca und Ovid die Medea-Tragödie. Medea wurde später Hauptfigur von mehr als 30 gleichnamigen Opern. Im 21. Jahrhundert erschienen zahlreiche Monographien zum Medea-Mythos.8


Eine weitere berühmt gewordene Kindsmörderin ist Magda Goebbels. Sie hat im Rahmen eines erweiterten Doppelsuizids ihre sechs Kinder ermordet. Sie vergiftete die schlafenden Kinder mit Zyankali. Danach suizidierte sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann am 1.5.1945. Magda Goebbels war in den 1930er-Jahren eine der begehrtesten und reichsten Frauen Deutschland. Sie war hübsch, gewinnend und sehr vermögend. Sie war acht Jahre lang mit Günther Quandt verheiratet, dem damals reichsten Mann Deutschlands. Durch die Scheidung erhielt sie erhebliche finanzielle Mittel und Besitz. Sie war im damaligen Berlin die erste Frau, die einen Sportwagen fuhr. Im Dezember 1931 heiratete sie den späteren Reichs-Propagandaminister Joseph Goebbels. Adolf Hitler hofierte selbst Magda Goebbels und war bei der Heirat Trauzeuge. Später in Ehekrisen war er der „Paartherapeut“ und „Retter des Paares. Mit den sechs Kindern war das Ehepaar Goebbels die Vorzeige-Familie des Nazi-Regimes. Das Paar wurde in der Nazipropanda hochstilisiert zum Höhepunkt des nationalsozialistischen Familienideals. Magda Goebbels war die erste Frau, die von Adolf Hitler persönlich das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“ erhalten hat. Bei offiziellen Anlässen war sie häufig die Begleiterin Adolf Hitlers. Als sich die russische Armee Berlin näherte und die Niederlage Deutschlands offensichtlich war, gab es im Führerbunker zwei Doppelsuizide. Am 30.4.1945 suizidierten sich Adolf Hitler und Eva Braun. Das Ehepaar Goebbels war dabei im Raum nebenan. Nur Stunden später tötete Magda Goebbels ihre sechs Kinder. Anschließend nahm das Ehepaar Goebbels Zyankali.9

 

6 Die Medea von Solingen


Im Herbst 2020 ereignete sich eine Familientragödie in Solingen. Eine Mutter von sechs Kindern, die von ihrem Ehemann getrennt lebte, tötete fünf dieser Kinder und hat sich anschließend am Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug geworfen. Sie überlebte diesen Suizidversuch mit erheblichen Verletzungen. Im Jahr 2021 wurde sie wegen Mordes angeklagt und schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Tat festgestellt, so dass eine vorzeitige Entlassung nicht möglich ist. Das Gericht sah Mordmerkmale und Heimtücke als gegeben an. Der langdauernde Prozess fand große mediale Resonanz und nach der Urteilsverkündung fanden viele das Urteil als zu hart. Die Verteidigung legte Revision ein, die allerdings vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. In der Boulevardpresse wurde die Täterin als „Medea aus Solingen“ beschrieben.10 Andere nannten sie die „Magda Goebbels von Solingen“, weil sie ähnlich wie diese vorging. Sie hatte wie Magda Goebbels sechs Kinder, tötete jedoch „nur“ die fünf jüngsten. Beide haben zuerst ein Kind nach dem anderen mit Schlafmitteln betäubt und dann getötet. Die Mutter aus Solingen hat die Kinder eines nach dem anderen ertränkt, Magda Goebbels hat sie mit Zyankali vergiftet. Anschließend legten sie die getöteten Kinder nebeneinander in ihre Betten. Magda Goebbels nahm dann selbst Zyankali und starb, die Mutter aus Solingen versuchte einen Schienensuizid und überlebte diesen.11

 

7 Kindstötungen nach wiederholten körperlichen Misshandlungen – die tödliche Gewaltspirale


Je älter die Kinder bei ihrer Tötung sind, desto brutaler und grausamer ist meist das Tötungsdelikt. In Familien, in denen es wiederholt zu häuslicher Gewalt kommt, werden oft die Mutter und auch die Kinder Opfer von körperlichen Misshandlungen. Nicht selten spielt Alkohol eine große Rolle als eskalierender Faktor. Das folgende Fallbeispiel verdeutlicht einen jahrelang fortdauernden Teufelskreis von gewalttätigen Eltern, Alkoholabhängigkeit und schwerer körperlicher Kindesmisshandlung, die schließlich zu einer Tötung des hilflosen Kindes führte.


Am Landgericht Erfurt wurde im Jahr 2005 ein junges Paar wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu jeweils 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Der zweieinhalb Jahre alte Sohn Jonny Lee der 31 Jahre alten Mutter wurde von ihr und ihrem sieben Jahre älteren Partner gemeinsam getötet. Die Tat geschah in der Wohnung der beiden in der Osternacht des Jahres 2004. Der Junge lebte von seiner Geburt an in schwierigen Verhältnissen. Seine Mutter war Alkoholikerin mit erheblichen Tendenzen zu Verwahrlosung und Gewalttätigkeit. Schläge und Bestrafung durch Nahrungsentzug gehörten zum Martyrium. Jonny Lee hatte noch zwei ältere Geschwister, die unter ähnlichen Torturen zu leiden hatten. Bereits Jahre vor dem Tötungsdelikt und damit schon vor der Geburt des Opfers wurde das Jugendamt über die prekären Verhältnisse in der Familie informiert. Es gab mehrmals solche Informationen ans Jugendamt. Eine Nachbarin, die immer wieder die schreienden und weinenden Kinder hörte, hat mehrmals die Polizei angerufen. All das hatte keine Konsequenzen. In der Tatnacht hatte Jonny Lee viel geweint und gewimmert, weil er wegen früherer Misshandlungen heftige Schmerzen hatte. Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass dem Opfer schon vor der Tatnacht mit brachialer Gewalt der Arm aus dem Schultergelenk herausgedreht wurde und dass sich sogar die äußere Knochenhaut abgelöst hatte. Weiterhin fanden sich außer alten Hämatomen auch eine unbehandelte Schlüsselbeinfraktur. Das Weinen und die Schmerzen hatten brutale körperliche Ursachen. Die Mutter war in der Osternacht offensichtlich betrunken und fühlte sich durch das Weinen des Kindes gestört. Die Tat geschah nachts gegen 02.00 Uhr. Als am nächsten Morgen die Polizei kam und eine Blutentnahme veranlasste, wurden noch 1,4 Promille Alkohol gemessen. In ihrer Wut hat die Mutter auf den am Boden liegenden Jungen eingetreten. Sie trug dabei Stiefel mit Pfennigabsätzen. Bei der Obduktion waren die Absatzspuren auf der Kinderleiche deutlich und markant zu sehen. Jonny Lee starb schließlich an zwei Leberrissen und inneren Blutungen. Während die Mutter und ihr Lebensgefährte ihren Rausch ausschliefen, ist das Kind qualvoll verblutet. Der vorsitzende Richter Pröbstel sagte dazu im Gerichtssaal bei der Urteilsbegründung: „Eine derart massive Gewaltanwendung auf ein völlig wehrloses Kind habe ich noch nie erlebt.“ Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von 9 Jahren Gefängnis. Der erschütterte Richter hielt dieses Strafmaß für nicht ausreichend und verurteilte das Paar zu 12 Jahren Gefängnis. Die Verteidigung legte Revision gegen dieses Urteil ein. Der Bundesgerichtshof hat diese als unbegründet verworfen. Drei Mitarbeiter des Jugendamtes wurden beurlaubt und es wurde gegen sie ermittelt. Das Verfahren wurde im Jahr 2007 eingestellt.12

 

8 Kindstötungen durch Kinder und Jugendliche


In seltenen Fällen werden Kinder durch andere Kinder oder Jugendliche getötet. Hier sind Täter und Opfer fast gleichaltrig. Die Tatmotive sind deutlich andere als bei Kindstötungen durch Mütter oder Väter des Kindes. Meist gingen der Tötung emotional-affektive Auseinandersetzungen voraus. Erhöhte Aggressionsbereitschaft, gestörte Emotionsregulation und reduzierte Impulshemmung können bei schon vorher dissozialen Kindern und Jugendlichen zu Kindstötungen führen. Der Anteil an der Gesamtheit des Kindstötungen ist relativ gering, das mediale Interesse an diesen Tötungsdelikten hingegen riesig. Im Jahr 2023 haben zwei Tötungsdelikte durch Kinder in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt. Im April 2023 wurde die 10 Jahre alte Lena in einem Kinderheim durch Gewalt gegen den Hals getötet. Bei der Tat mitbeteiligt soll ein 11 Jahre alter Junge aus dem Heim gewesen sein.


In Freudenberg (NRW) wurde die 12 Jahre alte Luise von zwei anderen ihr bekannten Mädchen (12 und 13 Jahre alt) erstochen. Es war ein besonders grausames Tötungsdelikt mit „Übertöten“: das Opfer wurde mit 70 Stichen eines längeren Messers getötet. Vermutlich waren die ersten Stiche bereits tödlich, die Täterinnen im Kindesalter müssen sich in einen regelrechten Blutrausch hineingesteigert haben, wie er teilweise von Kindersoldaten in Afrika beschrieben wird. Die Täterinnen haben ihre Mordtat gestanden. Wegen Strafunmündigkeit erfolgte keine Anklage und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt.


Helmut Remschmidt, der Nestor der deutschen Kinder- und Jugendpsychiatrie, hat sich jahrzehntelang als Sachverständiger und Forscher mit Tötungsdelikten von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. Er hat sehr aufschlussreiche Bücher über seine Studien geschrieben.13

 

9 Kindstötungen im Rahmen von erweiterten Suiziden


Ein nicht geringer Anteil der Mütter oder Väter, die ihre Kinder töten, begehen anschließend einen Suizid. Forensische Psychiater sprechen dann von einem erweiterten Suizid, einem Mitnahmesuizid oder von „Murder Suicide“. Die letztgenannte Formulierung drückt aus, dass zuerst ein Mord geschieht und anschließend ein Suizid erfolgt. Milan Zimmermann14 hat über erweiterte Suizide promoviert und ein Buch über diese Thematik geschrieben. Darin werden zahlreiche erweiterte Suizide von Müttern oder Vätern geschildert, die vorher ihre Kinder getötet haben.Zimmermann schildert einen neueren Fall aus Berlin. Ein 69 Jahre alter Unternehmensberater tötete seine Ehefrau, zwei seiner drei Kinder und dann sich selbst mit Kohlendioxid-Kartuschen. Er war mit einer 41 Jahre jüngeren Frau verheiratet. Die getöteten Kinder waren alle noch im Vorschulalter. Die Tochter war ein Jahr, die beiden Söhne drei und vier Jahre alt. Die Söhne hat er getötet, die einjährige Tochter hat er vor der Tat in die Babyklappe eines nahegelegenen Krankenhauses gebracht. Der Familienvater hinterließ zwei Abschiedsbriefe und nannte darin finanzielle Probleme als Motiv für seine Tat.

 

10 Narzisstisch schwer gestörte Eltern als Kindsmörder – eine Familientragödie aus dem Odenwald


Menschen mit Persönlichkeitsstörungen können ein erhöhtes Aggressionspotential und eine impulsive Gewaltbereitschaft haben. In Eskalationen kann es dann zu Kindstötungen kommen. Erfolgt nachher ein Suizid oder Suizidversuch, ergeben sich sehr unterschiedliche Konsequenzen. Bei vollzogenen Suiziden gibt es keine weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wenn die Beteiligung Dritter ausgeschlossen ist. Gegen tote Täter wird nicht ermittelt und es gibt keine Gerichtsverhandlung. Überlebt der Täter den Suizidversuch, so stellt sich bei den Ermittlungen und der folgenden Gerichtsverhandlung die Frage, ob Mordmerkmale vorliegen.


Ein Aufsehen erregender Fall von Kindstötung aus dem Jahr 2018 beschäftigte jahrelang Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Täter waren ein Zahnarztehepaar. Nach ihrer Tat machten sie einen Suizidversuch. Das Gericht glaubte aber nicht, dass das Suizidmotiv vorrangig und tatbestimmend war, sondern Mordmerkmale vorlagen.


Zum Fallbeispiel – Kindstötung im Odenwald: Im Sommer 2018 tötete ein Zahnarzt in dem kleinen Ort Mörlenbach im Odenwald in brutaler und bestialischer Weise seine beiden Kinder. Sie schliefen, als er sie mit 25 Hammerschlägen auf den Kopf in ihren Betten erschlug, ihnen dann die Kehle durchschnitt und noch tiefe Messerstiche ins Herz zufügte. Warum macht ein Vater so etwas? Und noch dazu als fast 60 Jahre alter Arzt? Diese abscheuliche Bluttat war selbst für den Richter „unfassbar“, der fast ein Jahr später ein Urteil über den angeklagten Täter fällen musste. Äußerer Anlass war die bevorstehende Zwangsräumung der eigenen Villa. Seine Ehefrau Christiane H. weihte er in den Mordplan ein. Sie war auch im Haus, als alles geschah. Der Plan war: Beide Kinder töten und dann Doppelsuizid begehen mit Autoabgasen. Mit einem Hammer und einem Jagdmesser bewaffnet, ging er in die Zimmer seines 13 Jahre alten Sohnes und seiner 10 Jahre alten Tochter. Beide tötete er nacheinander in derselben grausamen Weise. Zuerst wurden beide Kinder jeweils mit 25 Hammerschlägen auf den Kopf erschlagen. Er, der Arzt, hat ihnen brutal den Schädel zertrümmert. Dann schnitt er beiden mit einem Jagdmesser, das er von seinem eigenen Vater geerbt hatte, die Kehle durch und anschließend fügte er ihnen mehrere tiefe zielsichere Stiche mitten ins Herz zu. Dann verschüttete er drei Kanister Benzin und zündete das Haus an. Nun ging er mit seiner Ehefrau in die Garage und versuchte sich mit laufendem Motor durch die Autoabgase das Leben zu nehmen. Bald kamen jedoch Polizei und Feuerwehr. Sie fanden die Leichen der Kinder und die bewusstlosen Eltern im Auto. Die Täter wachten im Krankenhaus wieder auf. Vielleicht gab es später auch ein Erwachen im Gerichtssaal.


Mörlenbach ist ein kleiner Ort im Odenwald. Als die Zahnarztfamlie auf einem großen Grundstück eine kleine aber eindrucksvolle Villa baute und bald immer mehr Sportwagen – Ferraris und Porsche – dort geparkt wurden, erregte dies natürlich Aufsehen. Man wusste, dass der Hausherr eine gutgehende Praxis im nahe gelegenen Weinheim hatte und dass die deutlich jüngere Ehefrau dort als Zahnärztin mitarbeitete. Nun gibt es doch das Stereotyp, dass Zahnärzte viel Geld verdienen, aber so viel?! Später im Prozess kam vieles ans Tageslicht, was sich die schlichten Odenwälder Bürger nicht hätten zu träumen wagen. Bei den zahlreichen Verhandlungstagen am Landgericht Darmstadt war der Zuschauerraum meist dicht gefüllt, zum Großteil mit neugierigen Bürgern aus Mörlenbach und Umgebung. Der Hausherr und die viel jüngere Ehefrau wirkten schon äußerlich sehr antagonistisch. Er ein 160 kg „Bulle“, ein großer, starker stattlicher Mann mit lautstarkem, dominantem und arrogantem Auftreten. Sie klein, schmal und zierlich mit leiser Stimme. Ein ungleiches Paar. Man erfährt, dass sie 13 Jahre jünger ist und in der Zahnarzt-Praxis mitarbeitete. Beim Kennenlernen im Jahr 2000 war er damals noch verheiratet und es gab ein Kind aus erster Ehe. Dem Gutachter vertraute er zur ersten Ehefrau an: „Ich habe sie kaltgestellt und habe nie Unterhalt bezahlt.“ Es dürfte im Scheidungsverfahren Konflikte gegeben haben, denn es zog sich bis 2013 hin. Da hatte der Zahnarzt bereits zwei uneheliche Kinder mit der neuen Frau. Als sie schließlich 2014 heiraten konnten, waren der Sohn bereits neun und die Tochter sechs Jahre alt. Die Zahnarztfamilie lebte in einer Welt von Luxus und Statussymbolen.


Es gibt tüchtige Arzt-Ehepaare, die viel arbeiten und sehr viel Geld verdienen. Bei dem Zahnarztehepaar aus Mörlenbach schien es auch so zu sein. Vor der Villa standen zeitweise drei Ferraris, zwei Porsche, zwei Audi, ein Boot und andere Luxusartikel. Der Hausherr hatte wohl auch einen ausgeprägten Schuhfetisch, so dass er seiner Ehefrau tausende Highheels kaufte, die sie abwechselnd auch tragen sollte. Die willige Ehefrau legte extra eine Excel-Tabelle über ihren „Schuhpark“ an, in der 2.800 Paar Frauenschuhe aufgelistet waren. Da braucht man schon ein großes Haus. Er hatte seinen „Fuhrpark“ mit zahlreichen teuren Sportwagen und sie hatte ihren „Schuhpark“. Ist ja erlaubt, wenn man sich das alles leisten kann. Nur – dieses Paar konnte es sich eigentlich nicht leisten. Denn der Zahnarzt war aufgrund seines exorbitanten Luxuslebens nicht mehr in der Lage, seine Praxismiete und die Krankenkassen-Beiträge für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Deshalb wurde im Jahr 2015 ein Insolvenzantrag gestellt. Dies war bereits ein Jahr nach der verzögerten Eheschließung. Nun wurde der Insolvenzverwalter zur Hass-Figur für den Zahnarzt. Seine Ohnmachts-Phantasie: Der grinsende Insolvenzverwalter, der lächelnd zusieht, wie er und seine Familie aus dem Haus vertrieben werden.


Im März 2019 begann am Landgericht Darmstadt der Prozess gegen das Zahnarztehepaar. Viele Zeugen wurden gehört. Als Forensischer Psychiater begutachtete Prof. Dr. Henning Saß von der Universität Aachen die Angeklagten. Er zeichnete ein treffsicheres Persönlichkeitsbild des Angeklagten: Er habe eine egozentrische Persönlichkeit und sei ein Egomane ohne viel soziale Reflexion. Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Die Diagnose „Narzisstische Persönlichkeitsstörung“ nennt er nicht explizit. Das tut der Angeklagte selbst: „Ich bin ein Egomane, ein Egozentriker, ein Narzisst“. Im Gerichtssaal wird er nie kleinlaut oder reumütig. Prahlerei, Arroganz und großspurige Angeberei prägen seine Auftritte. Vom Gutachter forderte er gleich zu Anfang, dass er von ihm als „Herr Dr. Dr.“ angesprochen werden wolle, weil er in Humanmedizin und in Zahnmedizin promoviert sei. Er prahlt mit seinen Anfangserfolgen, er sei ein „Senkrechtstarter“ gewesen mit einem „fürstlichen Einkommen“. Über den Insolvenzverwalter sprach er herablassend und hasserfüllt. Das Ehepaar vermied im Gerichtssaal weitgehend den Blickkontakt. Der Vorsitzende Richter Wagner sprach von einer „unfassbaren Bluttat“. Der Angeklagte habe sich in eine „selbstverschuldete Ausweglosigkeit“ hineinmanövriert und wollte nicht als Verlierer das Feld verlassen. Insgesamt sei es eine „selbstprovozierte tödliche Tragödie“.


Im Juni 2019 wurde das Urteil verkündet. Der Zahnarzt Werner H. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes und Brandstiftung verurteilt. Die besondere Schwere des Verbrechens wurde festgestellt. Folglich ist eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen. Die Ehefrau wurde zu 12 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.15

 

11 Juristische Aspekte – Totschlag durch Unterlassen oder Mord?


Bei Gerichtsverhandlungen nach Kindstötungen stellt sich meistens die Frage der möglichen Mordmerkmale. In den meisten Fällen sind die Mütter oder Väter die Angeklagten. Neonatizide werden juristisch meistens als Totschlag eingeordnet. Dabei wird noch unterschieden, ob die Tötung aktiv erfolgte (z.B. durch Ersticken oder Ertränken) oder ob passiv das Kind nicht versorgt wurde und an Unterkühlung oder durch Verhungern starb. Die passive Form des Neonatizids wird juristisch als Totschlag durch Unterlassen aufgefasst. Das Strafmaß ist bei Neonatiziden relativ gering, da es sich meistens um hilflose und überforderte Mütter handelt. Bei etwa 40% der Neonatizide war das verhängte Strafmaß niedriger als zwei Jahre Freiheitsstrafe. Im obigen Neonatizid-Beispiel aus Bonn/Siegen (Kapitel 3) erhielt die Studentin eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten für die zwei Totschlagsfälle. Die Mutter aus Frankfurt/Oder (Kapitel 4) wurde für acht Totschlagsfälle verurteilt und erhielt eine Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Die „Medea aus Solingen“ (Kapitel 6) und der narzisstische gestörte Zahnarzt aus dem Odenwald (Kapitel 10) erhielten lebenslange Haftstrafen, weil die Mordmerkmale vorlagen. Die anschließenden Suizidversuche wurden als nicht glaubhaft oder wenig tatbestimmend gewürdigt. Das Gericht ging davon aus, dass die genannten Täter nicht primär einen Suizid begehen wollten (das hätten sie auch tun können, ohne die unschuldigen Kinder zu töten), sondern dass sie aus Rache und anderen niedrigen Beweggründen die Kinder töten wollten. Bei den Kindstötungen durch Kinder (Kapitel 8) und bei dem erweiterten Suizid (Kapitel 9) gab es keine weiteren Ermittlungen, keine Anklage und keinen Prozess.

 

12 Kriminologische Expertise – Unfall oder Mord?


Wenn eine Kinderleiche gefunden wird, ermittelt die Kriminalpolizei. Nicht selten kommt es vor, dass das Kind Zeichen stumpfer Gewalt zeigt und die Eltern sagen aus, dass das Kind unglücklich auf den Kopf gefallen sei. Es sei ein Unfall. Bei der Obduktion muss der Rechtsmediziner sein Können beweisen. Nicht immer ist der Fall eindeutig und Zweifel bleiben. Diese Frage stellt sich meist in Familien mit häuslicher Gewalt, oft in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Sollte sich der Verdacht auf ein Tötungsdelikt erhärten, ist es für den weiteren Verlauf bedeutend, ob die mutmaßlichen Täter ein Geständnis ablegen oder weiterhin die Tat leugnen. Sollte ein Unfall unwahrscheinlich sein, muss das Gericht im Prozess feststellen, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt. Derartige zweifelhafte Fällen gehen oft in Revision beim Bundesgerichtshof und werden erneut verhandelt. Die Ermittlungsarbeit ist bei Kindstötungen im Gewaltkontext meist aufwändiger als bei Neonatiziden, bei denen meist die Mutter bald ein Geständnis ablegt. Offen bleiben auch die durchaus häufigen Fälle von erweiterten Suiziden oder „Murder-Suicides“. Wenn kein Verdacht auf Beteiligung Dritter besteht, werden die Ermittlungen bald eingestellt. Es gibt keine Gerichtsverhandlung. Liegt kein Abschiedsbrief vor, bleiben oft Zweifel zum Tathergang. Wären die Suizidversuche der Täter aus dem Odenwald (Zahnarzt-Ehepaar, Kapitel 9) oder der von der „Medea aus Solingen“ (Schienensuizid-Versuch, Kapitel 8) erfolgreich gewesen, hätte es nie eine Gerichtsverhandlung gegeben und vieles wäre im Dunkeln geblieben.

 

13 Große Heterogenität und Vielfalt der Kindstötungen


Die obigen Darstellungen machen deutlich, dass Kindstötungen sehr heterogene Risikokonstellationen und Tathergänge haben. Diese hängen stark ab vom Alter der getöteten Kinder und den Tätermerkmalen. Nach Häufigkeit gibt es unter den jährlich etwa 150 Kindstötungen drei große Gruppen:

 

  1. Neonatizide – die Täterin ist fast immer die Mutter, die Fälle werden oft sehr spät oder gar nicht aufgeklärt. Da niemand von der Schwangerschaft weiß, vermisst keiner das Baby. Und die Mutter schweigt. Manche Babyleichen werden erst viele Jahre nach der Tötung zufällig gefunden. Die Neonatizide machen etwa 25 bis 30% aller Kindstötungen aus.
  2. Kindstötungen im Kontext von häuslicher Gewalt und nach wiederholten körperlichen Misshandlungen.
  3. Kindstötungen im Rahmen von erweiterten Suiziden – „Murder-Suicides“. Hier wird meist die gesamte Familie ausgelöscht. Oft sind die Väter die Täter. Sie töten zuerst die Ehefrau, dann alle Kinder und dann sich selbst. In den Medien wird dann oft von „Familientragödien“ gesprochen. Zahlenmäßig wirken sich diese Fälle dadurch in der Statistik stärker aus, weil nicht selten drei oder mehr kindliche Opfer zu beklagen sind. Die häufigste Situation sind hier Trennungssituationen, die der Ehemann nicht verkraften konnte und die ganze Familie auslöscht. Es ist dann meist eine Kombination aus Intimizid (Tötung des Liebespartners), Kindstötungen und Suizid. Ob der Täter aus Depression und Verzweiflung, im Wahn oder aus Rache und Eifersucht getötet hat, wird nicht mehr ermittelt, da der Täter tot ist. Er nimmt sein Geheimnis mit ins Grab.

Die drei genannten Gruppen von Kindstötungen machen den Großteil aller Kindstötungen aus. Kindstötungen durch Kinder und Jugendliche oder durch Fremde sind im Vergleich dazu selten. Im Rahmen dieser Arbeit wurden nicht die Kindstötungen einbezogen, die im Kontext von Sexualdelikten (z.B. nach sexuellem Missbrauch) erfolgen. Hier begegnet uns eine große Vielfalt pathologischer Konstellationen, die jedoch je nach Konstellation nicht häufig sind.

 

14 Präventionsmöglichkeiten


Bei bestimmten Formen von Kindstötungen ist Prävention gut möglich und hat hohe Erfolgsaussichten. Die Befundlage ist ähnlich wie bei der Suizidprävention. Durch die von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention initiierten Projekte wurden über die Jahre die Suizidraten deutlich reduziert. Bei Kinds­tötungen ist diese Möglichkeit prinzipiell auch gegeben. Es fehlt jedoch noch die Kooperation der beteiligten Institutionen, das Verantwortungsbewusstsein der wichtigen Akteure und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen.


Der oben im Kapitel 7 genannte Fall von Jonny Lee aus Erfurt ist hierzu ein lehrreiches Beispiel. Schon vor der Geburt von Jonny Lee war das Jugendamt über die prekären Verhältnisse im Haus der Mutter informiert (Alkoholikerin, Verwahrlosung, Gewalt, Misshandlung). Darunter hatten ja bereits die älteren Geschwister von Jonny Lee zu leiden. Die Gefährdung des Kindeswohles war offensichtlich. Die wiederholten Anrufe einer besorgten Nachbarin bei der Polizei blieben ohne Konsequenzen. Es gab also ein Behördenversagen bei Jugendamt und Polizei. Das Übel wurde erkannt, drei zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes Erfurt wurden nach der Tötung von Jonny Lee beurlaubt. Vollkommen zu Recht. Gegen die drei Mitarbeiter hat die Justiz ermittelt und dann jahrelang später die Ermittlungen eingestellt. Zuerst Verzögern und Vertuschen, dann alles verschwinden lassen. So entsteht kein Verantwortungsbewusstsein, vielmehr liegt hierin der Nährboden für künftiges Versagen. Die Mitwisser und Mitverantwortlichen kamen in Erfurt ungeschoren davon.


Schwierig ist die Prävention von Neonatiziden, weil ja die betroffenen Schwangeren ihre Schwangerschaft meistens verschweigen und sich gerade nicht in ärztliche Behandlung begeben. Bei den Kindstötungen von älteren Kindern gibt es oft Warnzeichen und Vorboten der drohenden Katastrophe: Eheprobleme der Eltern, psychische Erkrankungen, Alkoholismus oder Drogen bei den beteiligten Erwachsenen.


In der Gesamtschau ist es sicher wichtig, sich bei der ungeheuren Vielfalt der Tötungsdelikte zu vergegenwärtigen, in welchen zahlenmäßigen Dimensionen diese Gewaltpotentiale drohen. Es geht um Risiken und Tötungsdelikte. Im Jahr 2020 gab es 152 Kindstötungen. Bei den Kindstötungen dürften etwa 110 durch die leiblichen Mütter verübt worden sein. Um die Prävention zu verbessern, müssen die Konfliktfelder Partnerschaftsgewalt sowie Alkoholismus und psychische Erkrankungen von Müttern im Fokus stehen. Frauenhäuser für durch Partnerschaftsgewalt oder Stalking bedrohte Frauen sind ebenso hilfreich wie Mutter-Kind-Sprechstunden für belastete Mütter in Frauen- und Kinderkliniken. Die Triade „Jugendamt-Polizei-Justiz“ spielt bei fast allen hier dargestellten Problemen eine zentrale Rolle. Hier müssten Kooperation und Verantwortungsbewusstsein deutlich verbessert werden.


Die Daten des Statistischen Bundesamtes im Einleitungskapitel über die von den deutschen Jugendämtern bearbeiteten Fälle sind bezüglich Prävention wie ein Januskopf. Es gibt eine erschreckende und eine hoffnungsvolle Seite. Erschreckend ist die hohe Zahl und dass es im Verlauf der letzten Jahrzehnte ein Höchststand ist. Es könnte sein, dass die Zahlen nicht voll eine tatsächliche Häufigkeitszunahme implizieren, sondern dass auch das Anzeigeverhalten und die Kooperation der beteiligten Institutionen die Zahlen erhöhen. Mehr als 30% der erfassten Fälle von Kindeswohlgefährdung gingen darauf zurück, dass Polizei oder Justiz das Jugendamt informiert haben. Dies könnte eine hoffnungsvolle Seite sein, dass nämlich die Kooperation der beteiligten Institutionen zumindest partiell funktioniert, diese wohl aber noch verbesserungsbedürftig ist.

 

Anmerkungen

 

 

  1. Der Autor war bis zu seiner Pensionierung Schwerpunktleiter für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Zentrum für Innere Medizin, Medizinische Klinik und Poliklinik II, Universitätsklinikum  Würzburg. Aktuelle Korrespondenzadresse: [email protected].
  2. Vgl. nur Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes v. 2.8.2023, 6.9.2024 und 15.12.2025.
  3. Für das Jahr 2023 wurden bereits rund 63.700 und für das Jahr 2024 sogar rund 72.800 Kindeswohlgefährdungen registriert.
  4. Dpa-Meldung: Jugendämter. Gewalt gegen Kinder nimmt zu. Mainpost v. 3.8.2023.
  5. Christine Swientek, Neugeborenentötungen in Deutschland. Wenn Mütter töten. Viademica Verlag, Berlin 2018.
  6. Reiner Burger, Prozess um tote Babys. „Ich empfinde Verzweiflung, Trauer und Schuldgefühle“. FAZ v. 30.4.2015.
  7. Michael Mielke, Mutter der neun toten Babys bricht ihr Schweigen. Die Welt v. 14.2.2008.
  8. Ludger Lütkehaus, Mythos Medea. Philipp Reclam, Leipzig 2007.
  9. Herbert Csef, Joseph und Magda Goebbels mit ihren Kindern. In: Herbert Csef, Gemeinsam sterben. Die berühmtesten Doppelsuizide. Roderer Verlag, Regensburg, 2023, S. 53-57.
  10. Ludger Lütkehaus, a.a.O. 
  11. Antoine Prune, Medea aus Solingen. Reportage November 2022. www.reportage.com,  abger. am 1.2.2023.
  12. Jochen Wiesigel, Grausiger Gewaltexzess. Kind mit 40 Fußtritten getötet. Spiegel v. 25.2.2005.
  13. Helmut Remschmidt, Wenn junge Menschen töten. Ein Kinder- und Jugendpsychiater berichtet. C.H.Beck, München 2019.
  14. Milan Zimmermann, Murder Suicide. Der inszenierte Tod. Die Wahrheit hinter Familientragödien, Beziehungsdramen und Amokläufen. Droemer, München 2022.
  15. Herbert Csef, „Jetzt mache ich alles kaputt“ –  Doppelter Kindsmord durch einen Narzissten. Tabularasa Magazin vom 3.3.2023, gekürzte und überarbeitete Fassung.