Kindstötungen
Risikokonstellationen, Täterprofile, juristische Aspekte und Prävention
11 Juristische Aspekte – Totschlag durch Unterlassen oder Mord?
Bei Gerichtsverhandlungen nach Kindstötungen stellt sich meistens die Frage der möglichen Mordmerkmale. In den meisten Fällen sind die Mütter oder Väter die Angeklagten. Neonatizide werden juristisch meistens als Totschlag eingeordnet. Dabei wird noch unterschieden, ob die Tötung aktiv erfolgte (z.B. durch Ersticken oder Ertränken) oder ob passiv das Kind nicht versorgt wurde und an Unterkühlung oder durch Verhungern starb. Die passive Form des Neonatizids wird juristisch als Totschlag durch Unterlassen aufgefasst. Das Strafmaß ist bei Neonatiziden relativ gering, da es sich meistens um hilflose und überforderte Mütter handelt. Bei etwa 40% der Neonatizide war das verhängte Strafmaß niedriger als zwei Jahre Freiheitsstrafe. Im obigen Neonatizid-Beispiel aus Bonn/Siegen (Kapitel 3) erhielt die Studentin eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten für die zwei Totschlagsfälle. Die Mutter aus Frankfurt/Oder (Kapitel 4) wurde für acht Totschlagsfälle verurteilt und erhielt eine Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Die „Medea aus Solingen“ (Kapitel 6) und der narzisstische gestörte Zahnarzt aus dem Odenwald (Kapitel 10) erhielten lebenslange Haftstrafen, weil die Mordmerkmale vorlagen. Die anschließenden Suizidversuche wurden als nicht glaubhaft oder wenig tatbestimmend gewürdigt. Das Gericht ging davon aus, dass die genannten Täter nicht primär einen Suizid begehen wollten (das hätten sie auch tun können, ohne die unschuldigen Kinder zu töten), sondern dass sie aus Rache und anderen niedrigen Beweggründen die Kinder töten wollten. Bei den Kindstötungen durch Kinder (Kapitel 8) und bei dem erweiterten Suizid (Kapitel 9) gab es keine weiteren Ermittlungen, keine Anklage und keinen Prozess.
12 Kriminologische Expertise – Unfall oder Mord?
Wenn eine Kinderleiche gefunden wird, ermittelt die Kriminalpolizei. Nicht selten kommt es vor, dass das Kind Zeichen stumpfer Gewalt zeigt und die Eltern sagen aus, dass das Kind unglücklich auf den Kopf gefallen sei. Es sei ein Unfall. Bei der Obduktion muss der Rechtsmediziner sein Können beweisen. Nicht immer ist der Fall eindeutig und Zweifel bleiben. Diese Frage stellt sich meist in Familien mit häuslicher Gewalt, oft in Kombination mit Alkohol oder Drogen. Sollte sich der Verdacht auf ein Tötungsdelikt erhärten, ist es für den weiteren Verlauf bedeutend, ob die mutmaßlichen Täter ein Geständnis ablegen oder weiterhin die Tat leugnen. Sollte ein Unfall unwahrscheinlich sein, muss das Gericht im Prozess feststellen, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt. Derartige zweifelhafte Fällen gehen oft in Revision beim Bundesgerichtshof und werden erneut verhandelt. Die Ermittlungsarbeit ist bei Kindstötungen im Gewaltkontext meist aufwändiger als bei Neonatiziden, bei denen meist die Mutter bald ein Geständnis ablegt. Offen bleiben auch die durchaus häufigen Fälle von erweiterten Suiziden oder „Murder-Suicides“. Wenn kein Verdacht auf Beteiligung Dritter besteht, werden die Ermittlungen bald eingestellt. Es gibt keine Gerichtsverhandlung. Liegt kein Abschiedsbrief vor, bleiben oft Zweifel zum Tathergang. Wären die Suizidversuche der Täter aus dem Odenwald (Zahnarzt-Ehepaar, Kapitel 9) oder der von der „Medea aus Solingen“ (Schienensuizid-Versuch, Kapitel 8) erfolgreich gewesen, hätte es nie eine Gerichtsverhandlung gegeben und vieles wäre im Dunkeln geblieben.
13 Große Heterogenität und Vielfalt der Kindstötungen
Die obigen Darstellungen machen deutlich, dass Kindstötungen sehr heterogene Risikokonstellationen und Tathergänge haben. Diese hängen stark ab vom Alter der getöteten Kinder und den Tätermerkmalen. Nach Häufigkeit gibt es unter den jährlich etwa 150 Kindstötungen drei große Gruppen:
- Neonatizide – die Täterin ist fast immer die Mutter, die Fälle werden oft sehr spät oder gar nicht aufgeklärt. Da niemand von der Schwangerschaft weiß, vermisst keiner das Baby. Und die Mutter schweigt. Manche Babyleichen werden erst viele Jahre nach der Tötung zufällig gefunden. Die Neonatizide machen etwa 25 bis 30% aller Kindstötungen aus.
- Kindstötungen im Kontext von häuslicher Gewalt und nach wiederholten körperlichen Misshandlungen.
- Kindstötungen im Rahmen von erweiterten Suiziden – „Murder-Suicides“. Hier wird meist die gesamte Familie ausgelöscht. Oft sind die Väter die Täter. Sie töten zuerst die Ehefrau, dann alle Kinder und dann sich selbst. In den Medien wird dann oft von „Familientragödien“ gesprochen. Zahlenmäßig wirken sich diese Fälle dadurch in der Statistik stärker aus, weil nicht selten drei oder mehr kindliche Opfer zu beklagen sind. Die häufigste Situation sind hier Trennungssituationen, die der Ehemann nicht verkraften konnte und die ganze Familie auslöscht. Es ist dann meist eine Kombination aus Intimizid (Tötung des Liebespartners), Kindstötungen und Suizid. Ob der Täter aus Depression und Verzweiflung, im Wahn oder aus Rache und Eifersucht getötet hat, wird nicht mehr ermittelt, da der Täter tot ist. Er nimmt sein Geheimnis mit ins Grab.
Die drei genannten Gruppen von Kindstötungen machen den Großteil aller Kindstötungen aus. Kindstötungen durch Kinder und Jugendliche oder durch Fremde sind im Vergleich dazu selten. Im Rahmen dieser Arbeit wurden nicht die Kindstötungen einbezogen, die im Kontext von Sexualdelikten (z.B. nach sexuellem Missbrauch) erfolgen. Hier begegnet uns eine große Vielfalt pathologischer Konstellationen, die jedoch je nach Konstellation nicht häufig sind.
14 Präventionsmöglichkeiten
Bei bestimmten Formen von Kindstötungen ist Prävention gut möglich und hat hohe Erfolgsaussichten. Die Befundlage ist ähnlich wie bei der Suizidprävention. Durch die von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention initiierten Projekte wurden über die Jahre die Suizidraten deutlich reduziert. Bei Kindstötungen ist diese Möglichkeit prinzipiell auch gegeben. Es fehlt jedoch noch die Kooperation der beteiligten Institutionen, das Verantwortungsbewusstsein der wichtigen Akteure und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen.
Der oben im Kapitel 7 genannte Fall von Jonny Lee aus Erfurt ist hierzu ein lehrreiches Beispiel. Schon vor der Geburt von Jonny Lee war das Jugendamt über die prekären Verhältnisse im Haus der Mutter informiert (Alkoholikerin, Verwahrlosung, Gewalt, Misshandlung). Darunter hatten ja bereits die älteren Geschwister von Jonny Lee zu leiden. Die Gefährdung des Kindeswohles war offensichtlich. Die wiederholten Anrufe einer besorgten Nachbarin bei der Polizei blieben ohne Konsequenzen. Es gab also ein Behördenversagen bei Jugendamt und Polizei. Das Übel wurde erkannt, drei zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes Erfurt wurden nach der Tötung von Jonny Lee beurlaubt. Vollkommen zu Recht. Gegen die drei Mitarbeiter hat die Justiz ermittelt und dann jahrelang später die Ermittlungen eingestellt. Zuerst Verzögern und Vertuschen, dann alles verschwinden lassen. So entsteht kein Verantwortungsbewusstsein, vielmehr liegt hierin der Nährboden für künftiges Versagen. Die Mitwisser und Mitverantwortlichen kamen in Erfurt ungeschoren davon.
Schwierig ist die Prävention von Neonatiziden, weil ja die betroffenen Schwangeren ihre Schwangerschaft meistens verschweigen und sich gerade nicht in ärztliche Behandlung begeben. Bei den Kindstötungen von älteren Kindern gibt es oft Warnzeichen und Vorboten der drohenden Katastrophe: Eheprobleme der Eltern, psychische Erkrankungen, Alkoholismus oder Drogen bei den beteiligten Erwachsenen.
In der Gesamtschau ist es sicher wichtig, sich bei der ungeheuren Vielfalt der Tötungsdelikte zu vergegenwärtigen, in welchen zahlenmäßigen Dimensionen diese Gewaltpotentiale drohen. Es geht um Risiken und Tötungsdelikte. Im Jahr 2020 gab es 152 Kindstötungen. Bei den Kindstötungen dürften etwa 110 durch die leiblichen Mütter verübt worden sein. Um die Prävention zu verbessern, müssen die Konfliktfelder Partnerschaftsgewalt sowie Alkoholismus und psychische Erkrankungen von Müttern im Fokus stehen. Frauenhäuser für durch Partnerschaftsgewalt oder Stalking bedrohte Frauen sind ebenso hilfreich wie Mutter-Kind-Sprechstunden für belastete Mütter in Frauen- und Kinderkliniken. Die Triade „Jugendamt-Polizei-Justiz“ spielt bei fast allen hier dargestellten Problemen eine zentrale Rolle. Hier müssten Kooperation und Verantwortungsbewusstsein deutlich verbessert werden.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes im Einleitungskapitel über die von den deutschen Jugendämtern bearbeiteten Fälle sind bezüglich Prävention wie ein Januskopf. Es gibt eine erschreckende und eine hoffnungsvolle Seite. Erschreckend ist die hohe Zahl und dass es im Verlauf der letzten Jahrzehnte ein Höchststand ist. Es könnte sein, dass die Zahlen nicht voll eine tatsächliche Häufigkeitszunahme implizieren, sondern dass auch das Anzeigeverhalten und die Kooperation der beteiligten Institutionen die Zahlen erhöhen. Mehr als 30% der erfassten Fälle von Kindeswohlgefährdung gingen darauf zurück, dass Polizei oder Justiz das Jugendamt informiert haben. Dies könnte eine hoffnungsvolle Seite sein, dass nämlich die Kooperation der beteiligten Institutionen zumindest partiell funktioniert, diese wohl aber noch verbesserungsbedürftig ist.
Anmerkungen
- Der Autor war bis zu seiner Pensionierung Schwerpunktleiter für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Zentrum für Innere Medizin, Medizinische Klinik und Poliklinik II, Universitätsklinikum Würzburg. Aktuelle Korrespondenzadresse: [email protected].
- Vgl. nur Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes v. 2.8.2023, 6.9.2024 und 15.12.2025.
- Für das Jahr 2023 wurden bereits rund 63.700 und für das Jahr 2024 sogar rund 72.800 Kindeswohlgefährdungen registriert.
- Dpa-Meldung: Jugendämter. Gewalt gegen Kinder nimmt zu. Mainpost v. 3.8.2023.
- Christine Swientek, Neugeborenentötungen in Deutschland. Wenn Mütter töten. Viademica Verlag, Berlin 2018.
- Reiner Burger, Prozess um tote Babys. „Ich empfinde Verzweiflung, Trauer und Schuldgefühle“. FAZ v. 30.4.2015.
- Michael Mielke, Mutter der neun toten Babys bricht ihr Schweigen. Die Welt v. 14.2.2008.
- Ludger Lütkehaus, Mythos Medea. Philipp Reclam, Leipzig 2007.
- Herbert Csef, Joseph und Magda Goebbels mit ihren Kindern. In: Herbert Csef, Gemeinsam sterben. Die berühmtesten Doppelsuizide. Roderer Verlag, Regensburg, 2023, S. 53-57.
- Ludger Lütkehaus, a.a.O.
- Antoine Prune, Medea aus Solingen. Reportage November 2022. www.reportage.com, abger. am 1.2.2023.
- Jochen Wiesigel, Grausiger Gewaltexzess. Kind mit 40 Fußtritten getötet. Spiegel v. 25.2.2005.
- Helmut Remschmidt, Wenn junge Menschen töten. Ein Kinder- und Jugendpsychiater berichtet. C.H.Beck, München 2019.
- Milan Zimmermann, Murder Suicide. Der inszenierte Tod. Die Wahrheit hinter Familientragödien, Beziehungsdramen und Amokläufen. Droemer, München 2022.
- Herbert Csef, „Jetzt mache ich alles kaputt“ – Doppelter Kindsmord durch einen Narzissten. Tabularasa Magazin vom 3.3.2023, gekürzte und überarbeitete Fassung.
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