Dem digitalen Geld auf der Spur
Eine Staatsanwältin berichtet
8 Kriminelle denken praktisch: Für ihre Opfer und für sich
Wie sieht das konkret aus? Die IT-Infrastruktur eines Unternehmens im Rahmen einer Ransomware-Attacke zu verschlüsseln, um es dann zur Zahlung einer hohen Geldsumme aufzufordern – aktuelle die gängigste Form der digitalen Erpressung – kann viel Geld einbringen. Und dabei spielt auch eine Rolle, ob das Unternehmen in der Lage ist zu zahlen. Nicht nur was die Summe angeht, sondern auch die Modalität. Für legal wirtschaftende Firmen ist es im Grunde nicht möglich, legal an Monero zu kommen. Monero gilt als anonym und damit als grundsätzlich illegal. Es gibt einfach keinen vernünftigen Grund, mit Monero zahlen. Bei Bitcoin sieht das schon anders aus. Auch wenn viele noch Berührungsängste haben, ist Bitcoin ein Kapitalmarktriese geworden und hat viele Menschen reich gemacht, denen man keine kriminellen Machenschaften vorzuwerfen hat. Bitcoin zum eigenen Investment-Portfolio zu nehmen hat sich in den vergangenen 10 Jahren als sehr cleverer Schachzug erwiesen. Und trotz massiver Kursschwankungen genießt Bitcoin – das hat sicherlich auch psychologische Gründe der Gewöhnung – gegenüber anderen Währungen noch mit das meiste Vertrauen. Wenn Börsen Kryptowährungen handeln, handeln sie meistens nicht alle virtuellen Währungen. Bitcoin ist aber immer dabei. Bei allen regulierten Marktplätzen weltweit. Das bedeutet: Ein erpresstes Unternehmen wird keine Schwierigkeiten haben, an Bitcoin zu kommen, um die Erpressersumme zu zahlen. Damit bietet Bitcoin echte Vorteile gegenüber dem anonymen Monero.
Auch auf Darknet-Marktplätzen könnte man auf die Idee kommen, dass es für den gelegentlichen Drogenkauf doch am besten wäre, die Geschäfte so anonym wie möglich zu halten. Schließlich gelang es Strafverfolgungsbehörden wie der ZIT und dem BKA in den vergangenen Jahren in sportlicher Abfolge immer wieder, potente Plattformen vom Netz zu nehmen: Hansa Market, Wall Street Market, Hydra Market, Nemesis Market, Archetyp Market, Kingdom Market und Crimenetwork. Die illegalen Retail-Riesen waren auch nur deswegen so erfolgreich, weil sie teils vitale Treuhand- und Bezahlsysteme boten, die den Kunden einen reibungslosen Ablauf bei der Bezahlung boten. Schließlich handeln Kriminelle mit Kriminellen. Und mit dem Vertrauen unter Ganoven ist es mitunter nicht allzu gut bestellt. Überrascht hat uns etwa bei Wall Street Market, der 2019 vom Netz ging und zuletzt der weltweit umsatzstärkste Darknet-Marktplatz war, dass dort zwar Bitcoin und Monero als Zahlmethode möglich waren. Die allerwenigsten Nutzer nutzten aber Monero, obwohl es ihnen maximale Anonymität verschafft hätte. Der Anteil der Monero-Nutzer war sogar so gering, dass ich ihn nicht einmal mit in den Anklagevorwurf mit aufnahm: Er fiel gar nicht ins Gewicht. Auch hier sahen wir: Das Leben im Untergrund muss auch gangbar sein, wenn nicht sogar bequem. Mit einer anonymen Währung handelt man sich allerhand Rückfragen ein. Oder man ist schlicht geübter mit dem Kapitalmarktriesen Bitcoin, mit dem ich sogar meine Laufschuhe hätte bezahlen können.
9 Hat die Strafverfolgung eine Chance?
Kriminelle nehmen also bei Bitcoin und anderen pseudonymen virtuellen Währungen bewusst ein Sicherheitsproblem in Kauf: Während die Adressen anonym sind, ist die gesamte Transaktionshistorie dauerhaft und öffentlich einsehbar. Das ermöglicht einmal Blockchain-Analysen: Spezialisten können Adressen über Zeit verfolgen und Muster erkennen. Und irgendwann muss Geld „real“ werden: Wer Krypto in echtes Geld wechselt, muss sich im Zweifel bei einer Börse identifizieren (genannt wird diese Anforderung „KYC“ für „know your customer“) – und dann ist die Spur zurückverfolgbar.
Der Fall Wall Street Market war aber auch eine Lehrstunde für uns, was die Verwertung von Kryptowährungen angeht. Der Fall, der dem Staat Hessen 100 Bitcoin einbrachte und damit im Jahr 2018 rund 550.000 EUR, war dagegen vergleichsweise niedlich. Es handelte sich bei dem Drogenverkäufer nicht um eine besondere Größe. Große Probleme stellten sich nicht.
10 Wenn es ein paar Währungen mehr sein dürfen
Ganz anders sah das aus, als Wall Street Market in die Knie ging. Weil zwei der Betreiber sich, bevor sie die Plattform verwaisen lassen wollten, noch einmal die Taschen füllen wollten, zweigten sie rund 2.200 Bitcoin ab und teilten sie brüderlich. Bei ihrer Festnahme und angesichts der hohen Strafen, die sie zu erwarten hatten, rangen sie sich dazu durch, uns die Zugangscodes zu den Wallets zu geben. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens verzichteten sie auf diese gewaltigen Assets, die einen zweistelligen Millionenbetrag erreichten. Aber damit nicht genug. Der dritte im Bunde hatte es ganz unabhängig vom Betrieb des Wall Street Market zu seiner Leidenschaft gemacht, unterschiedliche Kryptowährungen zu halten – wahrscheinlich sogar teils legal. Da die drei Millionenumsätze mit dem Marktgeschehen generierten, blieb ihnen am Ende nicht viel. Bargeld, Autos, Uhren – alles konnten wir Ermittler vorläufig sichern. Und damit auch weitere Kryptowährungen mit den Namen BitcoinCash, VeChain, Ripple, Tron, Nuls, IOTA, Ethereum und Bitcoin Cash ABC. Ein paar Monero waren auch dabei. Das bedeutete für uns einen Geldsegen, aber auch ein paar Probleme. In der Zeit, als Wall Street vom Netz ging, war es keine Selbstverständlichkeit für Ermittlungsbehörden, einen bunten Strauß an Kryptowährungen zu veräußern, die auf unterschiedlichen Netzwerken laufen und von internationalen Börsen durchaus unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Fall machte klar: Wir bewegen uns außerhalb bekannter Asset-Klassen. Wie man Bargeld sicherstellt, Autos oder Uhren notveräußert, wissen Behörden. Aber wie weit geht die Kompetenz bei Kryptowährungen? Wir brauchten neue Lösungen und vor allen Dingen einen Partner, der uns dabei unterstützt: Einen Krypto-Kapitalmarkt-Profi. Was wir nicht wussten: Wir hatten noch ein gewaltiges anderes Problem, das uns leicht den Verdacht an den internationalen Märkten hätte einhandeln können, selbst Geldwäsche zu betreiben. Wie das?
11 Die schwarzen Listen
Während sich der einzelne Nutzer in Deutschland noch überlegt, ob er sich trauen soll, ein paar hundert Euro in Kryptowährungen zu investieren, haben sich die Kapitalmärkte längst auf die virtuellen Währungen eingestellt. Viele Börsen und Exchanger – zu ihnen zählen Binance, Coinbase, OKX, in Europa etwa BitPanda oder bitcoin.de – haben ein vitales Interesse zu wissen, woher die Gelder stammen, die auf ihren Plattformen gehandelt werden. Natürlich gibt es auch jede Menge zwielichtige Plattform, auf denen virtuelle Gelder nonchalant gewaschen werden. Aber diese wären wohl kaum unsere Ansprechpartner für die Verwertung der Kryptomillionen aus Wall Street Market gewesen. Es war von vornherein klar, dass eine Strafverfolgungsbehörde wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sich einzig und allein auf dem voll regulierten Kryptomarkt bewegen kann und darf. Und die Player in diesem Segment haben seit Jahren etablierte Prozesse, die nicht nur KYC garantieren, sondern auch Geldwäsche verhindern sollen. Schlicht, weil diese Exchanger sonst selbst nicht unerhebliche Probleme bekommen würden. Als wir nun bei einem Frankfurter Bankhaus mit unserem Anliegen, die Kryptowerte der Wall Street Market Betreiber zu verwerten, vorsprachen, staunten die Krypto-Profis des Kreditinstituts nicht schlecht. Schon vor Jahren hatten sie sich auf den Kryptomarkt spezialisiert, weswegen wir dort erfreulicherweise sämtliche Währungen in Euro umwandeln konnten. Aber wir waren die ersten, die ihnen Drogenmillionen auf die Ladentheke legten mit der freundlichen Bitte, diese in nationales Geld einzutauschen.
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