Aus- und Fortbildung

Das neue Cannabisgesetz und die Auswirkungen auf die polizeiliche Aus- und Fortbildung

Von EPHK Stephan Schwentuchowski und PHK`in Gesine Kunz, Eutin¹

 

4 Überarbeitung der Aus- und Fortbildungsstandards zu ADM im Straßenverkehr


Ausgehend von diesen Betrachtungen wurde bereits vom 10.-11.10.2023 ein moderierter Workshop zur Überarbeitung der Aus- und Fortbildungsstandards in Bezug auf ADM-Delikte im Straßenverkehr durchgeführt. Die Vorplanung erfolgte in enger Abstimmung mit LPA 13 und dem Moderatorenteam der Stabsstelle 2 des LPA Schleswig-Holstein. Ziel war es, unter möglichst breiter Beteiligung der Einzeldienstpraxis aus verschiedenen Arbeitsbereichen und Ebenen eine fundierte Analyse der bestehenden Aus- und Fortbildungsstandards und deren ergebnisoffene Bearbeitung durchzuführen.


24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bearbeiteten in der World-Café-Methode folgende Fragestellungen:

  1. Wie soll die zeitgemäße Aus- und Fortbildung aussehen?
  2. Welche Standards sind für die Polizei bei ADM-Kontrollen wichtig, wie sehen diese aus und wie können sie landesweit umgesetzt werden?
  3. Was bedeutet eine mögliche Cannabis-Legalisierung für die Polizei (verkehrsrechtlich) und wie soll die Polizei mit der Legalisierung umgehen?
  4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um das Dunkelfeld in der Unfalllage bzw. beim Führen von Kfz unter Einfluss beeinträchtigender Medikamente sowie altersbedingter Einschränkungen aufzuhellen?

Die Befassungen mündeten in viele Empfehlungen ein, deren Umfang hier aber den Rahmen sprengen würde. Herauszuheben ist das klare Votum der Teilnehmenden zu Punkt a: „Es wird ein Neustart mit neuen Strukturen und mehr Verbindlichkeiten gewünscht. Dadurch soll eine engere fachliche Bindung, eine koordinierte Zusammenarbeit untereinander und gleichzeitig eine Entlastung der PD AFB bewirkt werden. Der Workshop empfiehlt die Berufung von PD-Beauftragten für die Drogenerkennung und eine Formalisierung der Funktion der Praxistrainer.“5Ausgehend von dieser Empfehlung wurde das im nächsten Abschnitt dargestellte Konzept in den Folgemonaten in der Landespolizei top-down abgestimmt.

 

5 Fortbildungskonzept ADM bei der Landespolizei Schleswig-Holstein


Der maßgelbliche Impuls erfolgte über die Befassung der Fachbesprechung der Stabsleiter nach Eingabe durch den damaligen Landespolizeidirektor Michael Wilksen.


Danach benennen die Polizeibehörden PD-Beauftragte für die Drogenerkennung, die als Multiplikatoren zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit (MFF) fungieren und innerhalb ihrer Behörden die Anwenderbeschulungen (Lehrgang 342) durchführen. Die MFF werden durch die PD AFB aus- und fortgebildet. Die Anforderungen an die Auswahl der MFF können mit folgenden Punkten zusammengefasst werden:

  1. Freiwilligkeit.
  2. Praktische Erfahrungen im Bereich der Erkennung von Fahruntüchtigkeit und Engagement für das Thema der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung.
  3. Anerkennung und Durchsetzung der Standards bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit.
  4. Bereitschaft und Befähigung zur Unterrichtung.
  5. Wille zum Vernetzen.
  6. Muss nicht zwingend Angehöriger einer Verkehrsdienststelle, aber im Bereich der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit aktiv tätig sein.

Sie organisieren den Einsatz der Trainer zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit (TFF), die die Praxistrainer ablösen. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Rekrutierung von TFF, unterstützen ggfs. bei der Organisation und Durchführung von Schwerpunktkontrollen. Bei Bedarf und Verfügbarkeit ist auch die Beratung und Unterstützung bei konkreten Verdachtslagen denkbar. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Drogenerkennung, Standards und Verfahrensfragen und dienen somit als fachlicher Filter und Schnittstelle zur PD AFB.


Auch die TFF werden durch die PD AFB ausgebildet, deren Fortbildung obliegt jedoch den MFF. Sie (die TFF) übernehmen die praktische Einweisung im Rahmen des Lehrgangs 342 in 6 Stunden Eins-zu-Eins-Beschulung. Weiterhin unterstützt diese Gruppe bei entsprechenden Kontrollmaßnahmen innerhalb der Polizeidirektion. Sie nehmen an Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustauschen teil.


Der PD AFB obliegt die Ausbildung der MFF sowie der TFF. Sie stellt Schulungsunterlagen bereit und steht für Fragestellungen der MFF zur Verfügung. Sie organisiert die Fortbildung der MFF und Erfahrungsaustausche für MFF und TFF.


Alle MFF und eine noch zu bestimmende Anzahl der TFF sollen in Anlehnung an das SFT-Projekt der Polizei Hamburg in einem 4-tägigen Seminar und einer Prüfung qualifiziert werden.6


Bereits im Rahmen des alten Konzepts beschulte Kontrolleure (Absolventen des Lehrgangs 342) werden in einem Fortbildungstag auf den aktuellen Stand gebracht, um den Schulungsaufwand zu begrenzen.

 


Im Rahmen des Workshops wurden die Inhalte mit der Metaplantechnik erarbeitet und visualisiert.

 

6 Fazit


Derartige Initiativen nehmen bei der Gleichzeitigkeit stetiger Anpassungsprozesse in verschiedenen Aufgabenbereichen der Landespolizei viel Zeit in Anspruch. Eine vollständige Umsetzung ist derzeit noch nicht erfolgt. Es fehlt aus Sicht der Verfasser noch die erlassmäßige Hinterlegung auf Landesebene, die derzeit abgestimmt werden soll.


Der Impuls aus einem Workshop stellte sich für unsere Landespolizei als guter Startpunkt dar, um die verschiedenen Erfahrungen und Interessenlagen der Landespolizei einzubinden und zu berücksichtigen. Sowohl die Arbeitsebene (Kontrollkräfte bis Revierleitung) als auch die Fachebene des LPA und die Fortbildungseinrichtung PD AFB waren beteiligt. Es konnte in wesentlichen Punkten breiter Konsens erreicht werden, diese Ergebnisse sind transparent und jederzeit nachvollziehbar.


Die landesübergreifende Zusammenarbeit hat sich als sehr hilfreich erwiesen, ein großer Dank geht hier in Richtung Niedersachsen und Hamburg. Für die Zukunft ist vorstellbar, Angehörige der Kriminalpolizei als Zielgruppe zu erfassen. Diese erfahren im Bachelorstudium in Schleswig-Holstein im Rahmen des Praxissemesters (Grundpraktikum) eine Einweisung in Grundlagen der Drogenerkennung. Darüber hinaus ist eine Ausbildung dieses Personenkreises zum Drogenerkenner in der Fortbildung nur sehr selten festzustellen. Das Erkennen von durch Drogen beeinflussten Beschuldigten ist bei Delikten der Kriminalpolizei ebenfalls von Bedeutung und so könnte eine an den Personenkreis angepasste Fortbildung in diesem Segment für mehr Handlungssicherheit sorgen.


Bildrechte: Autoren.

 

Anmerkungen

 

  1. Stephan Schwentuchowski ist Erster Polizeihauptkommissar und Fachbereichsleiter I (Recht) in der Fachinspektion Aus- und Fortbildung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB). Gesine Kunz ist Polizeihauptkommissarin und Fachgebietsleiterin Verkehrsunfallbekämpfung in der Fachinspektion.
  2. BGBl. 2024 I Nr. 109 v. 27.3.2024.
  3. Windle, S. B., Socha, P., Nazif-Munoz, J. I., Harper, S., & Nandi, A. (2022). The impact of cannabis decriminalization and legalization on road safety outcomes: a systematic review. American Journal of Preventive Medicine, 63(6), 1037-1052. doi.org/10.1016/j.amepre.2022.07.012, genannt in Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022, Stand: 31.5.2023, Seite 13.
  4. AG VPA Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022, Stand: 20.6.2023, Seite 4.
  5. Praxistrainerinnen und Praxistrainer unterstützten die PD AFB bei Lehrgangskontrollen und sorgten als beschulte und erfahrene Drogenerkenner für den Transfer der Theorieinhalte in die Kontrollpraxis. Sie waren für die Kontrolltage im Rahmen des Lehrgangs 342 verantwortlich. Die Polizeidirektionen griffen bei Schwerpunkteinsätzen auf Praxistrainer zurück, um qualifiziertes Kontrollpersonal einzusetzen, teilweise auch behördenübergreifend.
  6. Auf Einladung der Akademie Hamburg hatten bereits im November dieses Jahres vier Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein die Gelegenheit, zu SFT´lern (zertifizierte Prüfer im Rahmen der Standardisierten Fahrtüchtigkeitstests) ausgebildet zu werden.

 

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