Aus- und Fortbildung

Das neue Cannabisgesetz und die Auswirkungen auf die polizeiliche Aus- und Fortbildung

Von EPHK Stephan Schwentuchowski und PHK`in Gesine Kunz, Eutin¹

 

1 Hintergründe

 

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) mit umfassenden Regelungen zum Umgang mit Konsumcannabis ist am 1.4.2024 in Kraft getreten,2 notwendige Folgeregelungen u.a. im Bereich des BtMG und des Fahrerlaubnisrechts kamen zeitgleich oder wie im Straßenverkehrsgesetz zeitverzögert zur Geltung. Die Folgen dieser Legalisierung einer im Straßenverkehr geächteten Rauschdroge für die Verkehrssicherheit sind noch nicht absehbar. Studien aus Ländern, die einen ähnlichen Prozess durchlaufen haben, lassen steigende Prävalenzraten im Verkehr erwarten.3

 

Dem Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022 ist zu entnehmen, dass sowohl die Anzahl der Drogenunfälle (6.940 in 2022) als auch die Anzahl der festgestellten Verstöße (86.774 in 2021) einen Höchststand erreicht haben. Das ist bemerkenswert, da pandemiebedingte Einschränkungen der Mobilität und Kontrollaktivitäten offenkundig keinen Einfluss auf das Aufkommen hatten.

 

 

Im Bundeslagebild weisen die Verfasser auf die Bedeutung strategisch angelegter Kontrollaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit genauso hin, wie auf das Erfordernis kontinuierlicher Verbesserungen im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung mit zuverlässiger werdenden Drogenvortestgeräten bei den Polizeien.4


Die Kontrollkräfte stehen derzeit vor dem Problem, dass die nunmehr in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften die Bewertung der Lage komplexer machen. Die Verlässlichkeit derzeit erhältlicher, im Einsatz befindlicher Drogenvortests hat auf Grund des neuen Grenzwerts von 3,5 ng für THC pro ml Blut gemäß § 24a Abs. 1a StVG im Zusammenhang mit dem Führen von Kfz nachgelassen. Die Beobachtung und Einschätzung möglicher Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit hat in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig ist die Durchsetzung von Kontrollstandards beim Verdacht von Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit stets eine Herausforderung.


Auf Grund verschiedener Entwicklungen in den vergangenen zehn Jahren bei der Landespolizei Schleswig-Holstein befindet sich insbesondere der Umfang der Verkehrsfortbildung (nicht nur) in diesem Themenfeld auf einem niedrigen Niveau. Bereits im Oktober 2023 wurde durch die Fachgruppe Verkehrsrecht in Zusammenarbeit mit dem Landespolizeiamt Dezernat 13 (Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten, Prävention) eine Initiative zur konzeptionellen Neuausrichtung der Fortbildung zur Verbesserung der Kompetenzen bei der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführenden gestartet.

 

 

2 Aus- und Fortbildung bei der Landespolizei Schleswig-Holstein


Stark steigende Einstellungszahlen für den mittleren und gehobenen Dienst ab 2014 machten seinerzeit eine Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung erforderlich. Dieser Prozess startete bereits 2011 durch Vorlage des Abschlussberichts der AG Aus- und Fortbildung. Es schloss sich mit dem sog. Projekt Minerva eine umfangreiche Analyse der Umsteuerungspotenziale der Zusammenlegung von Aus- und Fortbildung sowie von Umfang und Inhalten des Fortbildungsangebots an. Vormals gab es in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB) mit der Fachinspektion Ausbildung und der Fachinspektion Fortbildung zwei Dienststellen mit jeweils eigenem Personalkörper zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben.


Ausgangs des Projekts Minerva kam es zu einer umfassenden Neuorganisation innerhalb der PD AFB mit Zusammenlegung der beiden Dienststellen unter der Fachinspektion für Aus- und Fortbildung, einer zentralen Dienstplanung und der Organisation in Fachbereiche, die parallel die Ausbildung (mittlerer Dienst – Laufbahngruppe 1.2, Grundpraktikum des BA-Studiengangs der FHVD – Laufbahngruppe 2.1) sowie Organisation und Durchführung der Fortbildung sicherzustellen haben. Personelle Verstärkungen zur Bewältigung teils doppelt so großer Einstellungsjahrgänge gab es nicht. Diese Neuausrichtung konnte nur zu Lasten der Fortbildung stattfinden, weil die Gewährleistung der Ausbildung Priorität haben muss.


Im Fachbereich I (Recht) ist die Fachgruppe Verkehrsrecht zuständig für die Unterrichtung des Faches Verkehrsrecht und Verkehrsausbildung für die Laufbahngruppe 1.2 sowie des Teilmoduls 2 im Grundpraktikum der Laufbahngruppe 2.1 „Praktische Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit“. Das Plansoll der Fachgruppe Verkehrsrecht ist 1:7 Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A12, Leitung A13. Dieses Plansoll ist seit 2015 nie verfügbar gewesen. Fehlstellen wurden immer zu Lasten der Fortbildung kompensiert.


In der Fachgruppe Verkehrsrecht gibt es eine Fachgebietsleitung „Schwerlastüberwachung“ und seit dem 1.1.2022 eine weitere zum Aufgabenfeld „Verkehrsunfallbekämpfung“, bei letzterer ist u.a. das Thema Alkohol, Drogen, Medikamente und Fragen der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr angebunden.


Im Rahmen der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst werden im zweiten Dienstjahr 48 UE in Präsenz zum Themenfeld ADM-Vorschriften in Theorie und Praxis unterrichtet. Dazu gehören auch Stoffkunde, Drogenvortests und Fahrtüchtigkeitstests (der sog. „ADM-Feststellungsbogen“).


In der Fortbildung bildet der Lehrgang 342 diese Inhalte ab, wobei davon 1 ½ Tage als Präsenz- oder Onlineveranstaltung stattfinden und sich zwei Dienste praktische Kontrollen mit Unterstützung von Praxistrainern für die Drogenerkennung auf den Dienststellen anschließen. Der Lehrgang richtet sich an Kontrollkräfte, die auf Grund fehlender Praxis die Inhalte auffrischen sollen.


Zusätzlich gibt es Lehrgangsangebote für Praxistrainer oder anlassbezogene Fortbildung, teilweise auch im Zuge von Schwerpunkteinsätzen, so die Pfingstkontrollen auf der Insel Sylt in länderübergreifendem Format auf Ebene des Nordverbunds.


Allerdings ist die bedarfsdeckende Ausrichtung von Fortbildung zu diesem Thema derzeit auf Grund der Personalsituation nicht sicherzustellen und auch zukünftig nicht zu gewährleisten. Dazu sind zu viele andere wichtige und komplexe Inhalte (wieder) abzubilden (z.B. Verkehrsunfallaufnahme in allen Dimensionen).

 

 

3 Grundüberlegungen zur Neuausrichtung


Abgesehen von der derzeitigen Anpassung der Lehr- und Stoffpläne der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst im Projekt PULS, die eine Aktualisierung, Priorisierung und zeitliche Sortierung aller Ausbildungsinhalte vorsieht, geht es bei diesem Thema um eine Neuausrichtung der Fortbildung.


Das CanG und die damit einhergehenden rechtlichen Anpassungen zeigen eindrücklich auf, wie wichtig es ist, ausgewiesene Spezialisten für Rechtsgebiete, schlüssige Strukturen und zeitliche Ressourcen zur Umsetzung von Schulungen in Präsenz oder auch für Formen des E-Learnings vorzuhalten. Der Themenkomplex Alkohol, Drogen, Medikamente und generelle Fragen der Fahrtüchtigkeit ist Gegenstand umfassender wissenschaftlicher Arbeiten und damit verbundener neuer Erkenntnisse, die in eine Fülle von gerichtlichen Einzelentscheidungen einfließen und der polizeilichen Auswertung und Berücksichtigung bedürfen. Diese Erkenntnisse müssen Eingang in die Strukturen moderner Wissensvermittlung finden, was in Schleswig-Holstein durch die Fachgruppe Verkehrsrecht und in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 13 sichergestellt wird.


Moderne Erwachsenenbildung befindet sich derzeit im Umbruch. Spätestens durch die Corona-bedingten Folgen in der Lehre und Verlagerung auf Online-Formate ist E-Learning bei allen Fortbildungsthemen mit in den Blick zu nehmen. Erste Erkenntnisse über die Umsetzbarkeit liegen bereits vor, da die theoretischen Unterrichtsinhalte des Lehrgangs 342 auch als Online-Seminar abgehalten wurden. Neben den insbesondere ökonomischen Vorteilen zeigen sich aber insbesondere didaktische Nachteile. Die Erfahrungen zeigen, dass der gesteuerte Erfahrungsaustausch und insbesondere das informelle Lernen zu kurz kommen. Zudem beinhalten Schulungen zu diesem Thema praktische Übungen zu Fahrtüchtigkeitstests, die zielführend nur in Präsenz durchgeführt und geübt werden können.


Gleichzeitig ist die Zielgruppe der insgesamt zu beschulenden Anwender der Landespolizei Schleswig-Holstein für eine Lehrkraft zu groß. Insofern bietet sich zur Gewährleistung der bedarfsorientierten und zeitgerechten Fortbildung ein Multiplikatorenkonzept an.


Bei überschaubaren Umfängen und Inhalten haben sich derartige Konzepte hier bewährt (Geschwindigkeitsmessgeräte, Atemalkoholmessgeräte o.ä.). Die Erfahrungen mit derartigen Konzepten sind ansonsten ambivalent. Einerseits kann das dezentrale Vorhalten von Lehrpersonal eine flexible Reaktion unter Berücksichtigung etwaiger örtlicher Besonderheiten auf Bedarfe ermöglichen. Andererseits steht und fällt die Qualität der Unterweisung mit der fachlichen Eignung des Multiplikators (Auswahlkriterien!), den vor Ort gegebenen organisatorischen Rahmenbedingungen, der bei komplexen Themenfeldern erforderlichen regelmäßigen Fortbildung der Lehrkraft und Sicherstellung der Praxis- und Unterrichtsstandards. Zudem kommt es regelmäßig zu einem Aufgabenwechsel, damit entstehen Ausbildungsbedarfe für Multiplikatoren, die einigermaßen umfänglich sind, oft aber nur eine kleine Anzahl zu Schulender betreffen. Schon auf Grund der räumlichen Distanz in einem Flächenland ist der Zugriff auf die Multiplikatoren vor Ort und die Kontrolle der Standards nur eingeschränkt möglich.


Die Implementierung derartiger Multiplikatorenkonzepte bedarf darüber hinaus einer engen Abstimmung mit dem Erlassgeber, Einbindung der Praxisebene und Absicherung des Konzepts in den betroffenen Fachgremien auf Landesebene.


Ein weiterer wesentlicher Aspekt föderaler Strukturen sind Möglichkeiten der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus, vielmehr müsste man eigentlich von einem Erfordernis sprechen. Die Erarbeitung von Fachinhalten, konzeptionelle Überlegungen zu derartigen Aufgabenfeldern und Definition von Kontroll- und Fortbildungsstandards kosten einen erheblichen Aufwand, dieser wird durch eine Vernetzung und Zusammenarbeit – hier: im Nordverbund – gemildert. Aber auch diese Form der Zusammenarbeit kostet Zeit, erfordert Aufwand, um zu gewährleisten, dass keine „Einbahnstraße“ entsteht, sondern alle Stellen profitieren.


Zuletzt muss an dieser Stelle auch die Qualifizierung des eigenen Lehrpersonals sichergestellt werden, was in Zeiten der Vollauslastung bei gleichzeitigen Personallücken nur unter größten Mühen zu gewährleisten ist.

 

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