Kriminalprävention

Schnittpunkt von Wissenschaft und Praxis

Austauschprogramm des Masterstudienganges Kriminalistik

 

7 Interdisziplinäre kriminalwissenschaftliche Ansätze


Der fünfte und letzte Tag unseres Aufenthalts in Graz kulminierte in mehrfacher Hinsicht in einer Woche intensiver interdisziplinärer kriminalwissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Dieser Tag fiel zusammen mit dem Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, der unter dem Leitthema „Resilienz“ stand. Hierbei wurde die Widerstandskraft des Rechtsstaats und seiner Institutionen aus vielfältigen politischen, juristischen und gesellschaftlichen Perspektiven beleuchtet. Nach den einleitenden Worten der Universitätsleitung und der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eröffnete ein hochkarätig besetztes Panel die Diskussionen. Verfassungsrechtler, Praktikerinnen und Praktiker aus der Verwaltung sowie Digitalisierungsexperten erörterten, ob Krisen primär als Katastrophe oder vielmehr als Chance zur Erneuerung und Stärkung der Demokratie zu verstehen seien. Im Mittelpunkt standen dabei die Spannungsfelder zwischen der Notwendigkeit von Effizienz, der Aufrechterhaltung von Widerstandskraft und dem unbedingten Erhalt demokratischer Grundwerte. Ein zweites Panel, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Deutschland und Österreich, des Europäischen Gerichtshofs sowie einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, befasste sich im Anschluss mit der Frage, wie nationale und supranationale rechtliche Institutionen auf resilienzbedrohende Entwicklungen reagieren können. Thematisiert wurden unter anderem die Schutzmechanismen des deutschen Grundgesetzes, aktuelle europarechtliche Entwicklungen sowie die Herausforderungen für den Internationalen Strafgerichtshof.


Am Nachmittag verlagerte sich der Fokus auf praxisorientierte Workshops und Panels. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Panel des Hans Gross Zentrums für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, das sich erneut – nun einem größeren Auditorium öffnend – dem Thema „Gewalt im sozialen Nahraum“ widmete. Im Zentrum der Diskussion standen die strukturellen und rechtlichen Grundlagen des Umgangs mit dieser Problematik. Dr. Sebastian Gölly und Frau Mag. Dr. Nina Kaiser referierten zu den österreichischen Rechtsgrundlagen mit Blick auf kriminologische Aspekte während Frau Mag. Ida Leibetseder die phänomenologischen Besonderheiten aus psychologischer Sicht erläuterten, wobei auch hier das Konzept des „window of opportunity“ für potenziell gelingende Interventionen erneut eine Rolle spielte. In diesem Rahmen hatten auch wir die Gelegenheit, als Vortragende aktuelle deutsche Entwicklungen und Herausforderungen im Risikomanagement bei Fällen häuslicher Gewalt anhand eines realen Fallbeispiels aus der Prignitz (Brandenburg) vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.


In unserem Beitrag spannten wir den Bogen von der europaweit geltenden Istanbul-Konvention, über das deutsche Gewaltschutzgesetz, bis hin zu aktuellen bundesdeutschen Entwicklungen im Bereich des Risikomanagements. Wir berichteten über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „GaTe“, im Rahmen dessen das standardisierte Risikobewertungsinstrument GaTe-RAI entwickelt wurde. Dieses Instrument umfasst 14 empirisch validierte Kriterien zur Früherkennung potenziell tödlicher Partnerschaftsgewalt, wobei insbesondere das sog. „Leaking“ – also Andeutungen oder Ankündigungen von Gewalt – sowie psychologische Eskalationsmuster eine zentrale Rolle spielen.9 Darauf aufbauend stellten wir das 2024 in Brandenburg verabschiedete Landesgesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor, das die polizeilichen Befugnisse signifikant erweitert. Zu den Neuerungen zählen unter anderem die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) in definierten Hochrisikofällen zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten, die Verlängerung polizeilicher Wohnungsverweisungen auf bis zu 14 Tage, die Möglichkeit, unmittelbar eine Opferberatungsstelle hinzuzuziehen, sowie die mögliche Verpflichtung von Täterinnen und Tätern zur Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung, sofern hier der entsprechende gerichtliche Beschluss vorliegt. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für behördenübergreifende Fallkonferenzen („Runde Tische“) geschaffen, die einen datenschutzkonformen Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz, Interventionsstellen, Jugendhilfe und weiteren Akteuren in Hochrisikofällen ermöglichen. Diese Maßnahmen zielen auf einen Paradigmenwechsel ab: Weg von der reaktiven Gefahrenabwehr, hin zu einer frühzeitigen Intervention und einer konsequent opferzentrierten Prävention, die Täterarbeit stets mitdenkt.

 

8 Schlussbetrachtung


Der Aufenthalt am Hans Gross Zentrum in Graz war weit mehr als ein rein fachlicher Austausch; er verkörperte ein gelebtes Plädoyer für die Überwindung disziplinärer und institutioneller Grenzen und wird uns als rundum gelungene sowie erinnerungswürdige Erfahrung im Gedächtnis bleiben. Die intensive Auseinandersetzung mit den österreichischen Ansätzen hat den eigenen Blick geschärft. Ein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle den verantwortlichen Stellen an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, die diesem Vorhaben nicht mit Vorbehalten, sondern mit regem Interesse und tatkräftiger Unterstützung begegnet sind. Nicht zuletzt hat der Masterstudiengang Kriminalistik an der Hochschule unsere interdisziplinäre Sichtweise entscheidend geprägt und die Grundlage für solche fruchtbaren Austausche gelegt. Hinzu kommen die Fähigkeit zum kritischen Blick über den „dienststellenegoistischen Tellerrand“ im nationalen wie internationalen Kontext sowie wertvolle Erfahrungen in der Teamarbeit bei der Erschließung und Bewertung von fachlich Anspruchsvollem und Neuem.10 Diese im Masterstudium erworbenen Kompetenzen sind es, die es ermöglichen, komplexe kriminalistische Herausforderungen auch zukünftig erfolgreich und mit einer geweiteten Perspektive zu meistern.

 

Anmerkungen

 

  1. Die Autoren sind Angehörige der Polizei Brandenburg und gegenwärtig Studenten im dritten Studienjahrgang des Masterstudiengangs Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg. Der Beitrag entstand im Zusammenwirken mit LKD a.D. Ralph Berthel.
  2. Über uns – Hans Gross Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, zuge. 13.6.2025, zentrum-kriminalwissenschaften.uni-graz.at/de/ueber-das-zentrum/.
  3. Nina Kaiser, Hans Gross und der Kriminaldienst. Zur Bedeutung der kriminalistischen Aus- und Fortbildung damals wie heute, SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, Nr. 2 (2022): 82–97, doi.org/10.7396/2022_2_G.
  4. Unsere Projekte – Hans Gross Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, zuge. 13.6.2025, zentrum-kriminalwissenschaften.uni-graz.at/de/unsere-forschung/unsere-projekte/.
  5. Ebd.
  6. Desmond Upton Patton, Robert D. Eschmann, und Dirk A. Butler, „Internet Banging: New Trends in Social Media, Gang Violence, Masculinity and Hip Hop“, Computers in Human Behavior 29, Nr. 5 (September 2013): A54–59, doi.org/10.1016/j. chb.2012.12.035.
  7. Universität Graz, Curriculum für das Bachelorstudium Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel (Law, Business and Society in Times of Digital Transfor-mation), o. J.
  8. Mari Brännvall und Veronica Ekström, Immediate and coordinated responses to domestic violence: exploring the window of opportunity concept, Journal of Gender- Based Violence 7, Nr. 2 (Juni 2023): 288–303, doi.org/10.1332/239868 021X16693145720089.
  9. Tanita Rumpf u.a., Leaking in Intimate Partner Homicide: A Systematic Review, Trauma, Violence, & Abuse 25, Nr. 4 (Oktober 2024): 3005–19, doi.org/10.1177/15248380241237213.
  10. „Masterstudiengang Kriminalistik | Hochschule Polizei Brandenburg“, zuge. 16.6.2025, hpolbb.de/k-master.

 

 

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