Messerangriffe
Die tödliche Gefahr
6 Hollywood lässt grüßen
Bei der taktischen und rechtlichen Einordnung von Messerangriffen üben sogenannte „Hollywood Actionfilme“ einen besonders negativen Einfluss aus. Der „Hollywoodfaktor“ beschreibt als Begriff die Wahrnehmung der Wirklichkeit unter dem Einfluss der Dauerberieselung durch ausschließlich auf Effekt abzielende Hollywoodfilme und Krimi Serien. Fiktion und Realität können dann leicht zu einer Meinung verschmelzen, mit der reale polizeiliche Einsatzlagen nichts zu tun haben. Bedauerlicherweise beeinflusst das in der Folge die öffentliche Berichterstattung nach polizeilichen Einsätzen.
Filmisch hervorragend inszenierte Sequenzen, in denen laut Drehbuch „der Gute“ – völlig cool – den bösen Messerangreifer mitleidig anlächelt und mit wenigen Handgriffen souverän außer Gefecht setzt: Alle Polizeibeamten haben das entsprechende Training und müssen das lässig hinbekommen, so die weitverbreitete Meinung. Stich- oder Schnittwunden können allerdings in Sekunden zu massivem Blutverlust und zum Tod führen. Obwohl wesentlich mehr Menschen durch Messer zu Tode kommen, als durch Schusswaffen, wird hier deutlich, dass das Messer in seiner Gefährlichkeit als Tatmittel immer wieder falsch eingeordnet wird – als Tatmittel wird es häufig verniedlicht.
7 Filmeffekt: Die Superzeitlupe
Seit den 1970er-Jahren, als die Superzeitlupe als effektsteigerndes Mittel im Film erfunden wurde, ließen sich die Trickspezialisten etwas einfallen. Schwere Treffer darstellend, spritzte viel „Blut“ bei den Sequenzen und erweckte beim Zuschauer einen überzeugenden Eindruck der Realität. Davon beeinflusst erweckt dies den allgemeinen Eindruck, dass bei einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, wegen der großen Blutflecken in Film und Fernsehen, immer sofort erkennbar sein muss, dass der Angreifer schwer getroffen und damit angriffsunfähig ist. Weitere Schussabgaben wären dann in der realen Welt nicht zulässig. Es wird erwartet, dass jeder Polizeibeamte das sofort erkennt, bewertet und die Entscheidung trifft nicht mehr zu schießen. Der Blutaustritt in der Realität ist aber oft viel geringer als in Film und Fernsehen reißerisch dargestellt. Insbesondere bei mehrlagiger Oberbekleidung ist Blutaustritt zunächst praktisch nicht wahrnehmbar.
8 Ein Schuss – Lage gelöst?
Die Polizei soll im Idealfall, wenn überhaupt, immer nur einen Schuss benötigen, um das Gegenüber zu stoppen. Werden aber weder Teile des zentralen Nervensystems noch der knöcherne Bewegungsapparat getroffen, ist eine unmittelbare Reaktion nach Schusserhalt meist nicht zu erwarten. Die sog. „Einschusstheorie“ besagt sinngemäß, dass mit einem einzigen Schuss die gewünschte Wirkung erzielt werden muss. Denn der „Polizeidarsteller“ in Film und Fernsehen ist selbstverständlich auch ein perfekter Schütze. Die schnell sich bewegende, Messer führende Hand des bösen Angreifers wird mit dem ersten Schuss sicher getroffen – Fehlschüsse schaden nur der Reputation des Filmhelden. „Ein Schuss hätte doch genügt“, solche und ähnliche Überschriften in den Tageszeitungen führen dann beim vermeintlich gut informierten Leser zu Kopfschütteln und Vorverurteilung.
In einer tatsächlichen Bedrohungssituation hat der Angegriffene aber kaum die Zeit und die Möglichkeit, nach jeder Schussabgabe die Trefferlage exakt zu überprüfen. Grundsätzlich herrscht hinter einem Geschoss beim Eindringen in den Körper zunächst ein Unterdruck beziehungsweise durch die entstehende temporäre Wundhöhle ein Vakuum, so dass durch die hieraus resultierende Sogwirkung zunächst Blut eher dem Geschoss folgend nachgezogen wird, als dass es sofort nach außen treten kann.
Die Wahrnehmungs- und Entscheidungsfindungsfähigkeit eines Menschen kommt bei diesen hochdynamischen Einsatzsituationen schnell an ihre Grenzen. Eine Stellungnahme des NRW-Innenministeriums aus dem Sommer 2022: „Schusswaffen dürften gegen Menschen nur eingesetzt werden, um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren und […] andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen […] geschossen werde […] dann so lange bis eine erkennbare Wirkung eintritt und die Angriffsbewegung unterbrochen wird. Das kann auch mehrere Treffer erfordern.“ Ob ein Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war, ist darüber hinaus immer im Einzelfall (!) und je nach exakter Kampflage (standen andere Mittel wie etwa ein „Taser“ zur Verfügung?) zu prüfen.

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