Diskriminierungsrisiken im polizeilichen Handeln
Teil 2 : Risiken für Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten
3 Mögliche Diskriminierung gering Literalisierter im polizeilichen Kontext
Zusammenhänge zwischen geringer Literalität und sozialer Bildungsbenachteiligung, fehlenden beruflichen Aufstiegschancen, gesundheitlichen Problemen oder der Anfälligkeit für Kriminalisierungsprozesse sind erforscht. Kaum Beachtung finden jedoch bisher mögliche Diskriminierungen im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln. Soweit bekannt, gibt es hierzu keine systematische Untersuchung. Nachfolgende Überlegungen stützen sich daher auf Interviews mit zwei berufserfahrenen Sozialpädagoginnen (eingefügte Zitate sind diesen Interviews entnommen) sowie auf dem Transfer von Erkenntnissen zu den Ursachen und Mechanismen von Diskriminierung in das polizeiliche Handlungsfeld.
3.1 Individuelle Diskriminierung
„Menschen, denen das Lesen und Schreiben schwerfällt, wollen meistens unerkannt bleiben, da ihnen ihr Problem peinlich ist.“6 Scham empfinden die Betroffenen, weil sie ihre geringe Literalität auf persönliches Versagen zurückführen und sie die Erfahrung gemacht haben, dass andere sie für minderbegabt und inkompetent halten und abwertend behandeln, sobald ihre geringe Literalität offenbar wird.
Da Polizistinnen und Polizisten nicht in besonderer Weise über geringe Literalität, ihre individuellen Ursachen und Folgen informiert sind, sind sie nicht frei von gesellschaftlich verbreiteten herabsetzenden Stereotypen, die situativ wirksam werden. Für die Annahme, dass Ressentiments gegen gering Literalisierte in der Polizei besonders ausgeprägt sind, spricht jedoch wenig. Dies liegt insbesondere daran, dass negative Erfahrungen, die Polizeibeamtinnen und -beamte auf geringe Literalität zurückführen und entsprechende Vorbehalte begründen und verstärken könnten, selten sind. Denn diese Personengruppe verbirgt ja nach Möglichkeit ihre geringe Lese- und Schreibfähigkeiten.
3.2 Verinnerlichte strukturelle Diskriminierung
Kontakte mit der Polizei bringen ein vergleichsweise hohes Risiko der Aufdeckung und des Scheiterns mit sich, weil „Schriftliches“ allgegenwärtig ist. Dies führt zu Vermeidungsverhalten7, das strukturell verankert ist und in seiner Wirkung einer institutionellen Diskriminierung gleichkommt. Zugangsbarrieren entstehen auch dadurch, dass gering Literalisierte nur eingeschränkt in der Lage sind, für ihr Anliegen relevante Informationen wie Zuständigkeiten, Dienstzeiten, erforderliche Unterlagen usw. zu gewinnen.
Die hohe Wirksamkeit von Verbergung und Vermeidung lässt sich daran ablesen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in Interaktionssituationen deutlich seltener wahrnehmen, dass ihr Gegenüber gering literalisiert ist, als dies bei über 6 Millionen Betroffenen zu erwarten wäre.
„Die meisten können sich es zumindest bei Muttersprachlern, die dann auch dazu noch einen deutschen Namen haben, nicht vorstellen, dass diese Menschen nicht ausreichend lesen oder schreiben können.“
Zur Benachteiligung im Sinne von Underpolicing werden die inneren Barrieren für die gering Literalisierten beispielsweise im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt. Diese setzen nämlich voraus, dass die Polizei von Gefährdungen Kenntnis erhält und die Beamtinnen und Beamten das Geschehen – in der Regel aufgrund von Informationen der Betroffenen – hinreichend durchdringen und beurteilen können. Geringe Literalisierung kann daher etwa im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Maßnahmen wie Wegweisungen, Betretungsgebote, Ingewahrsamnahmen oder die Unterstützung bei der Beantragung einer gerichtlichen Schutzanordnung erschweren oder sogar verhindern.
3.3 Institutionelle Diskriminierung
Polizeiarbeit beruht zwar zu großen Teilen auf „Gesprochenem“, aber es gibt fast durchgängig schriftliche Parallelspuren. So können Strafanzeigen schriftlich oder mündlich erfolgen (§ 158 StPO). Mündliche Anzeigen sind jedoch von der Polizei zu beurkunden, d.h. sie muss die Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat schriftlich zusammenfassen. Bei Antragsdelikten kann nur bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft der Antrag zu Protokoll gegeben werden, ansonsten muss er schriftlich erfolgen.
Abgesehen davon, dass Polizeibeamtinnen und -beamte aus arbeitsökonomischen Gründen schriftliche Anzeigen bevorzugen und gering Literalisierte, die mündlich anzeigen möchten, in einen mit einem Offenbarungsrisiko verbundenen Erklärungsdruck geraten können, ist für sie der Übergang von Gesprochenem zu Schriftlichem grundsätzlich problematisch. Beispielsweise können sie protokollierte Anzeigen, Vernehmungen und Befragungen nicht sinnentnehmend lesen. Sie sind auf „Verlesen“ angewiesen und können nicht unmittelbar prüfen, ob und wie ihre Sicht bzw. ihr Anliegen aufgenommen worden ist. Sie sind daher nicht in der Position, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen. Polizistinnen und Polizisten erleben dies möglicherweise als Reibung. Da die eigentliche Ursache – die geringe Literalität – getarnt wird, führen sie dies möglicherweise auf geringe Kooperationsbereitschaft oder sogar Feindseligkeit zurück.
Verstehens- und Verständnisbarrieren entstehen auch dadurch, dass wenig passende Sprachwelten aufeinandertreffen. Gering Literalisierte bilden häufig kurze Sätze, benutzen selten Wörter zur chronologischen Einordnung und verzichten überwiegend auf ausführliche und detaillierte Beschreibungen von Situationen und Erlebnissen.8 Damit fehlt Substanz für den Transfer ins Geschriebene. Polizeisprache ist dagegen mit Fremdworten, Spezialvokabular und Abkürzungen gespickt und Verweise auf die Rechtslage sind häufig. Gering Literalisierte dürften Polizeisprache vielfach als Spezialsprache erleben, die sie selbst gesprochen kaum erschließen können.
„Ich bin auch schon mal mitgegangen zum Verhör ... Und dann bin ich halt tatsächlich dazwischen gegangen ... es waren zu viele Fremdwörter, zu viele Fachausdrücke. Und die Fragen waren teilweise so verwurschtelt gestellt, dass meine Klienten damit nicht mehr klarkamen.“
Die Annahme, dass für gering Literalisierte Nachteile bei der Erstattung von Strafanzeigen und damit Barrieren für die Ahndung erlittenen Unrechts bestehen, ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, aber plausibel. Ein derzeit nicht näher bestimmbarer, aber substanzieller Teil des sogenannten Dunkelfelds wäre folglich nicht auf eine freie Entscheidung der Betroffenen, sondern auf Diskriminierung zurückzuführen.
Service
Aktivitäten
Aktuelle Ausgabe

Mit ihrem aktuellen und vielfältigen Themenspektrum, einer Mischung aus Theorie und Praxis und einem Team von renommierten Autorinnen und Autoren hat „Die Kriminalpolizei“ sich in den vergangenen Jahren einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Über die angestammte Leserschaft aus Polizei, Justiz, Verwaltung und Politik hinaus wächst inzwischen die Gruppe der an Sicherheitsfragen interessierten Leserinnen und Lesern. Darüber freuen wir uns sehr. [...mehr]
Meist gelesene Artikel
RSS Feed PolizeiDeinPartner.de
PolizeideinPartner.de - Newsfeed
-
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
Der auszubildende Handwerker, der schon in der Mittagspause das erste Bier öffnet, die Lehrerin, die ihre Probleme ...
-
Warum Baustellensicherheit vernetzt gedacht werden muss
Wenn die Polizei an eine Baustelle gerufen wird, ist der Schaden meist schon entstanden. Kabeltrommeln sind weg, der ...
-
Claude Mythos – Die nächste Evolutionsstufe der Cybersecurity-KI?
Mit „Claude Mythos“ hat das KI-Unternehmen „Anthropic“ ein KI-Modell vorgestellt, das speziell aufgrund seiner ...
-
Cyberkriminalität heute
Der „Hacker im dunklen Keller“, umgeben von Monitoren, leeren Pizzakartons und koffeinhaltigen Getränken, ist ein ...
-
Muskelaufbau um jeden Preis
Der Medikamentenmissbrauch in Fitnessstudios ist längst kein Randphänomen mehr. Experten beobachten seit Jahren, dass ...
-
Gefälschte Bankseiten
Phishing-Angriffe über gefälschte Bankseiten gehören seit Jahren zu den erfolgreichsten Methoden von Cyberbetrügern. ...
-
Selbstbedienungskassen im Einzelhandel
Wer heute im Supermarkt, im Baumarkt oder in der Drogerie einkauft, begegnet fast überall Selbstbedienungskassen, kurz ...





